Entlehnung, Entlehnfristen und Verlängerung - Büchereien Wien

Leseecke zwischen Bücherregalen

Aus dem vielfältigen Angebot an Medien können Sie entlehnen oder vor Ort in der Bücherei profitieren. Für die Entlehnung und die Vorbestellung von Medien sowie die Verlängerung der Entlehnfrist im persönlichen Entlehnkonto ist eine Einschreibung nötig. Die Mitarbeiter*innen der Büchereien Wien helfen Ihnen mit ihrem breiten Wissen und speziellen Kompetenzen.


Entlehnung

  • Pro Büchereikarte können maximal 25 Medien und 10 e-Medien entlehnt werden. Medienpakete zählen als 1 Exemplar, egal aus wie vielen Teilen das Paket besteht.
  • Die Entlehnfrist für DVDs, Blu-Ray Discs, Zeitschriften für Erwachsene sowie Konsolenspiele beträgt 2 Wochen. Kinderzeitschriften sind 4 Wochen entlehnbar.
  • Die Entlehnfrist für e-Books beträgt 3, für e-Audios 2 Wochen, die für e-Magazine und e-Papers 1 Tag beziehungsweise 1 Stunde. Tonies und Objekte können 2 Wochen, alle anderen Medien für jeweils 4 Wochen entlehnt werden.
  • Nachschlagewerke sind mit dem Vermerk "nicht entleihbar" etikettiert und können nicht entlehnt werden. In zahlreichen Büchereien gibt es eine Kopiermöglichkeit.
  • Während die Nutzung der Medien vor Ort kostenlos ist, sind für das Entlehnservice Gebühren zu entrichten.
  • Der Besitz einer Jahreskarte berechtigt zu beliebig vielen kostenlosen Entlehnungen von Büchern, Zeitschriften, DVDs, Blue Ray-Discs, Konsolenspielen und CDs 1 ganzes Jahr lang.

Zu beachten: Es wird gebeten, in den Zweigstellen mit Selbstverbuchungsgeräten ausschließlich an diesen zu entlehnen. Medien sollten vor der Ausleihe auf ihre Vollständigkeit überprüft und Mängel sofort gemeldet werden, da sie andernfalls als mängelfrei und vollständig entlehnt gelten.

Rückgabe

Entlehnte Medien können Sie in jeder Zweigstelle zurückgeben, unabhängig davon in welcher Zweigstelle Sie die Medien entlehnt haben.

Verlängerung der Entlehnfrist

Die Entlehnfrist kann maximal 2-mal verlängert werden, wenn für das Medium zum Zeitpunkt der angeforderten Verlängerung keine Vorbestellung vorliegt.

Die Verlängerung der Entlehnfrist (nur für Medien, deren Entlehnfrist noch nicht abgelaufen ist) ist wie folgt möglich:

Zu beachten: Mit einer Tageskarte sind, anders als mit einer Jahreskarte, Verlängerung und Online-Vorbestellungen nicht möglich.

Versäumnisgebühr

Bei Überschreitung der Entlehnfristen werden Erwachsenen 0,30 Euro Versäumnisgebühr pro Tag und entlehntem Medium verrechnet. Für Kinder beträgt die Versäumnisgebühr 0,20 Euro pro Tag und entlehntem Medium.

Ermäßigte Jahreskarte

Eine ermäßigte Jahreskarte um 10,20 Euro erhalten

  • Schüler*innen und Studierende ab 18 Jahren (ab 24 Jahren: nur bei Bezug der österreichischen Familienbeihilfe)
  • Zivil- und Präsenzdiener und
  • Personen mit geringem Einkommen (zum Beispiel Mobilpass oder Kulturpass)

Befreiung von der Jahresgebühr

Kinder, Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und Institutionen, die einen Kinder- und Jugendbetreuungszweck verfolgen (zum Beispiel Schulen und Kindergärten), sind von der Jahresgebühr befreit.

Verlust der Büchereikarte

Es wird gebeten, den Verlust oder Diebstahl der Büchereikarte sofort telefonisch oder persönlich in einer Zweigstelle der Büchereien Wien zu melden. Mit der Vorlage eines Lichtbildausweises wird gegen eine Gebühr von 5,70 Euro eine neue Büchereikarte ausgestellt.

Verlorene oder beschädigte Medien müssen ersetzt werden. In diesem Fall fällt zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 1,70 Euro an.

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