Verordnungsvorschlag: Transeuropäische Verkehrsnetze (TEN-V) - EU-Politik

Hintergrundinformation und Zielsetzung

Am 14. Dezember 2021 hat die EK ihren Verordnung-Vorschlag über Leitlinien der Union für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) veröffentlicht. Das TEN-V ist ein EU-weites Netz, das Schienenstrecken, Binnenwasserstraßen, Kurzstreckenseeverkehrsrouten und Straßen umfasst. Es verbindet 424 europäische Großstädte mit Häfen, Flughäfen und Eisenbahnterminals. Nach Fertigstellung des TEN-V werden die Reisezeiten zwischen diesen Städten verkürzt. So werden Fahrgäste beispielsweise in 2,5 Stunden mit dem Zug von Kopenhagen nach Hamburg reisen können - anstatt wie bisher in 4,5 Stunden. In den neuen Rechtsvorschriften wird ein schrittweiser Ansatz für den Ausbau beziehungsweise die Aufrüstung des Netzes skizziert. Der Plan umfasst drei Phasen: Fertigstellung des Kernnetzes bis 2030, des neu hinzugekommenen erweiterten Kernnetzes bis 2040 und des Gesamtnetzes bis 2050. Dieser Ansatz ist für große, vor allem grenzüberschreitende Projekte, einschließlich neuer Hochgeschwindigkeitsstrecken zwischen europäischen Großstädten, von wesentlicher Bedeutung.

Alle Landeshauptstädte und alle Städte mit mehr als 100.000 Einwohner*innen sind nach derzeitigem Kenntnis- und Verhandlungsstand als "urbane Knoten" definiert. Diese müssen bis 2027 einen Plan für nachhaltige urbane Mobilität (SUMP) ausarbeiten, der einen langfristigen, allumfassenden und integrierten Plan für die Mobilität im Güter- und Personenverkehr für das gesamte funktionale Stadtgebiet bieten soll. Dieser Plan könnte Ziele, Vorgaben und Indikatoren enthalten, die die aktuelle und künftige Leistungsfähigkeit des städtischen Verkehrssystems darstellen. Alle 424 Großstädte im TEN-V-Netz müssen einen (SUMP ausarbeiten, um die emissionsfreie Mobilität zu fördern und den öffentlichen Verkehr und die Infrastruktur für Fußgänger und Radfahrer auszubauen und zu verbessern. Außerdem ist vorgesehen, dass bis zum 31. Dezember 2040 pro städtischem Knoten mindestens ein multimodales Güterterminal zur Verfügung steht, sofern dies wirtschaftlich tragfähig ist.

Aktueller Stand und nächste Schritte

Der Verordnung-Vorschlag wurde Mitte Dezember 2021 vorgelegt; ein weiterer geänderter Vorschlag am 7. September 2022. Dieser geänderte Vorschlag zielt darauf ab, auf die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine zu reagieren. Im Rat wurde am 5. Dezember 2022 einstimmig eine Allgemeine Ausrichtung beschlossen. Das Parlament hat seine (ambitionierte) Position bereits im April 2023 angenommen. Der erste Trilog fand am 24. April 2023 statt. Beim letzten Trilog am 18. Dezember 2023 kam es zu einer vorläufigen politischen Einigung zwischen Europäischem Parlament und Rat. Nach der vorläufigen Einigung wird die Arbeit an der überarbeiteten Verordnung auf fachlicher Ebene fortgesetzt. Der Text wurde bereits im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) der Mitgliedstaaten gebilligt; das EP wird in der Plenarabstimmung am 14. April 2024 final zustimmen.

Positionierung Wiens

Der Städtebund initiierte eine Einbeziehung der in der Verordnung genannten "Urbanen Knoten" in die Erstellung einer gemeinsamen Stellungnahme. Die Wiener Linien haben alle fünf Kapitel im Vorschlag kommentiert und das Schreiben direkt an den Städtebund verschickt. Darüber hinaus wurde Ende Juni 2023 eine weitere inhaltliche Stellungnahme, unter Federführung der MA 18, an das BMK übermittelt. Aus Sicht der Stadt Wien wird ersucht, eine genauere Definition der Mobilitätsindikatoren in der TEN-V-Verordnung vorzunehmen und diese gegebenenfalls zu präzisieren beziehungsweise zu evaluieren, da aufbauend auf den derzeitigen Formulierungen der EU-Verordnung Unklarheiten bestehen.

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