Vorschlag über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor - EU-Politik

Hintergrundinformation und Zielsetzung

Die Europäische Kommission (EK) hat am 15. Dezember 2021 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor vorgelegt. Er ist der 2. Teil des Legislativpakets "Fit für 55", mit dem der europäische Grüne Deal umgesetzt werden soll. Methan ist - über einen Zeitraum von 20 Jahren betrachtet - 83-mal klimawirksamer als CO2 und für rund 25 Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich.

Der Vorschlag zielt unter anderem darauf ab, Methanemissionen unionsweit einheitliche Regeln zur Messung, Berichterstattung und Prüfung, zum Abfackeln und Ablassen von Gas, zur Suche nach und Reparatur von Lecks festzulegen, wie auch zumindest Transparenz hinsichtlich solcher Methanemissionen herzustellen, die in Ländern entstehen, aus denen die EU Kohlenwasserstoffe importiert.

Aktueller Stand und nächste Schritte

Das Europäische Parlament und der Rat erzielten am 15. November 2023 eine vorläufige politische Einigung. Vom Tisch ist die Forderung des EU-Parlaments, auch den petrochemischen Sektor in die neuen Regelungen einzubeziehen. Streitpunkt in den Verhandlungen war die Ausweitung der Maßnahmen auf Energieproduktionsstätten außerhalb der EU. Gegen den Widerstand der Gasindustrie und einzelner Mitgliedstaaten werden die regulatorischen Vorgaben auch für fossile Energieimporte gelten. Angesichts der Tatsache, dass die EU über 90 Prozent ihres Öl- und Gasbedarfs importiert und nur 20 Prozent der Methanemissionen im Energiesektor auf europäischem Territorium entstehen, ist dies eine wichtige Entscheidung. Diese Ausweitung erfolgt aber schrittweise, die Verhandler*innen einigten sich auf eine Übergangsfrist bis 2030. Erst dann soll es ein verbindliches Reduktionsziel und die Möglichkeit von Sanktionen geben, wenn die Importe den Methan-Grenzwert überschreiten. Eine baldige Verabschiedung der Verordnung ist realistisch.

Positionierung Wiens

Die Wien Energie hat eine Analyse des Vorschlages unternommen und festgestellt, dass die Anlagen des Unternehmens nur am Rande von verschärften Vorkehrungen betroffen sind. Methanemissionen werden ausschließlich durch das Entlüften von erdgasführenden Leitungen im Falle einer Revision, einer Reparatur oder eines Störfalls emittiert. Das sind, im Vergleich zu anderen Sektoren, höchst geringe Mengen und diese werden indirekt im Rahmen des jährlichen CO2-Audits erfasst. Verpflichtende Vorgaben für die Messung, Berichterstattung und Verifizierung sollten aber nicht unverhältnismäßig oft durchgeführt werden, da diese einen massiven Mehraufwand zur Folge hätten.

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