Verordnung über Dienstleistungen im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften - EU-Politik

Hintergrundinformation und Zielsetzung

Über 4 große Online-Plattformen (Airbnb, Booking, Expedia Group und Tripadvisor) wurden im Jahr 2022 in der EU insgesamt 547 Millionen Nächte gebucht. Das heißt, mehr als 1,5 Millionen Gäste pro Nacht übernachteten in Kurzzeitunterkünften. Der Mangel an verfügbarem Wohnraum in beliebten Touristenzielen, die gestiegenen Mietpreise und die allgemeinen Auswirkungen auf die Lebensqualität in manchen Gebieten sind einige der negativen Auswirkungen für die örtliche Bevölkerung.

Das Ziel des Verordnung-Vorschlags ist es daher, dass die Transparenz im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften über Online-Plattformen verbessert wird und die Behörden bei der Gewährleistung einer ausgewogenen Entwicklung dieses Bereichs als Teil eines nachhaltigen Tourismussektors unterstützt werden. Hauptpunkte des Verordnung-Vorschlags betreffen die Registrierung von Unterkünften sowie die Datenbereitstellung sowohl von Gastgeber*innen als auch Online-Plattformen. Plattformen müssen Buchungsdaten an eine nationale, digitale Zugangsstelle übermitteln. Von dort gelangen die jeweiligen Datenbestände an die Behörden. Das Gesetz definiert im Detail die Pflichten von Gastgeber*innen, Behörden und Plattformbetreibern in Bezug auf diesen Datenaustausch.

Aktueller Stand und nächste Schritte

Am 7. November 2022 legte die EK den Vorschlag zur kurzfristigen Vermietung von Unterkünften vor. Die Allgemeine Ausrichtung des Rates wurde bereits am 2.3.2023 beschlossen. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments haben sich Mitte September auf einen Kompromisstext geeinigt. Am 11. Oktober 2023 fanden die ersten Trilogverhandlungen statt.

Bereits am 16. November konnte eine Einigung zwischen Rat und Parlament erzielt werden. In dieser konnten die Hauptziele der Verordnung beibehalten werden, jedoch wurden eine Reihe von Neuerungen eingeführt. Dazu gehört, die neue Verordnung an einschlägige Vorschriften im Gesetz über digitale Dienste und in der Dienstleistungsrichtlinie anzupassen. Online-Plattformen für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften sollen verpflichtet werden, den Behörden monatlich Tätigkeitsdaten zu übermitteln, kleine und sehr kleine Plattformen jedoch nur alle 3 Monate. Damit die Erhebung und der Austausch von Daten nahtlos vonstattengehen kann, sollen die Mitgliedstaaten interoperable, zentrale digitale Anlaufstellen einrichten, bei denen der Datenschutz gewährleistet wird. Die Verordnung wird voraussichtlich bei der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Februar 2024 beschlossen werden. 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU tritt die Verordnung in Kraft und ist dann 24 Monate später, also voraussichtlich im März 2026, in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar.

Positionierung Wiens

Wien ist bereits 2018 gemeinsam in einer Allianz aus Städten wie Amsterdam, Berlin, Paris, Prag oder Barcelona an die EU-Gesetzgeber herangetreten, um moderne Regeln für die Kurzfristvermietung in Zeiten der Plattformökonomie einzumahnen. Ziel: Nationale Behörden benötigen Plattformdaten, um lokale und regionale Regeln (zum Beispiel in der Bauordnung oder Raumordnungsgesetzen) durchzusetzen - beispielsweise den topgenauen Standort einer Wohnung. Dadurch ist verwaltungseffizienter, effektiver Wohnraumschutz möglich. Wien hat sich auch zum Verordnungsvorschlag im Rahmen der Ratsverhandlungen geäußert und eine Stellungnahme an das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) übermittelt. Hier hat man sich unter anderem für einen umfassenden Datenzugang der Behörden, strengere Verpflichtungen der Plattformen hinsichtlich Registrierungsverfahren und Stichprobenkontrollen sowie für eine Kohärenz zwischen dem vorliegenden Verordnung-Vorschlag und der bestehenden EU-Tourismus-Statistik-Verordnung eingesetzt.

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