Gesetz für ein Interoperables Europa (Interoperable Europe Act) - EU-Politik

2024 abgeschlossen

Hintergrundinformation und Zielsetzung

Die Verordnung soll sicherstellen, dass digitale Services im öffentlichen Bereich grenzüberschreitend funktionieren, dass öffentliche Dienste aus verschiedenen Staaten Informationen austauschen können und dass auch Lösungen zwischen Mitgliedstaaten geteilt werden.

Anlass für diesen Vorschlag waren unter anderem die Erfahrungen aus der Pandemie, während der es schwierig war, einen interoperablen Covid-Impfpass zu entwickeln oder Daten über freie Betten in Krankenhäusern zu teilen. Viele Bereiche sollen interoperabel werden: Gesundheit, Justiz, Inneres, Steuern, Zoll, Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft als Sektoren. Es geht hierbei nicht nur um technische, sondern auch rechtliche und organisatorische Fragen. Wenn Behörden aus verschiedenen Staaten digital kommunizieren wollen, ist zum Teil unklar, ob sie das überhaupt dürften. Mit dem Interopable Europe Act wird nun die Rechtsgrundlage geschaffen.

Das neue Gesetz soll Verwaltungen dazu anreizen, Interoperabilitätslösungen zu entwickeln und mit anderen öffentlichen Stellen zu teilen. Die Mitgliedstaaten sollen hierfür einen nationalen Koordinator benennen. Außerdem sind verpflichtende Interoperabilitäts-Prüfungen für alle digitalen Services geplant, die öffentliche Einrichtungen neu entwickeln oder überarbeiten. Die Ergebnisse dieser Prüfungen sollen veröffentlicht werden.

Aktueller Stand und nächste Schritte

Am 6. Oktober 2023 wurde auf EU-Ebene der finale Kompromisstext dem Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV) zur Mandatserteilung vorgelegt. Die Verhandler des Ratsvorsitzes und des Europäischen Parlaments erzielten am 13. November 2023 eine vorläufige Einigung. Am 22. März 2024 erfolgte die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU.

Positionierung Wiens

Die Stadt Wien hat sich im Rahmen einer Einheitlichen Stellungnahme der Länder gem. Artikel 23 d B-VG im März 2023 zu diesem Vorschlag geäußert. Das zuständige Ministerium für Finanzen hat die Punkte der einheitlichen Länderstellungnahme in Verhandlungen eingebracht. Neben kompetenzrechtlichen Bedenken und Kritik betreffend das Verhältnismäßigkeitsprinzip des Vorschlags wurden auch inhaltliche Punkte zum Legislativvorhaben vorgelegt. Es wurde geäußert, dass der Vorschlag erhebliche personelle Ressourcen erfordert und lokale Behörden überbelasten könnte. Aus technischer Sicht wurde unter anderem eingebracht, dass das Europäische Interoperabilitätsframework verpflichtend technische Dokumentationen von Programmierschnittstellen (APIs) auf Basis von gängigen Markstandards vorsehen sollte.

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