Richtlinien- und Verordnungsvorschlag für erneuerbare Gase und Erdgas sowie Wasserstoff - EU-Politik

Hintergrundinformation und Zielsetzung

Im Dezember 2021 präsentierte die Europäische Kommission (EK) den 2. Teil ihres "Fit for 55"-Klimapakets. Die EK hat mit ihrem Gesetzgebungsakt zur Dekarbonisierung der Gasmärkte und zur Förderung von Wasserstoff einen europäischen Rechtsrahmen vorgeschlagen, der Erdgas übergangsweise und vor allem klimaneutralen Gasen einen festen Platz in der künftigen Energieversorgung einräumen sowie Erdgas- und Wasserstoffregulierung gemeinsam ausgestalten will. Das Gaspaket besteht aus 2 Gesetzen: einer Richtlinie, die Investitionsregeln festlegt, und einer Verordnung zur Festlegung der Marktstruktur. Mitgliedsstaaten werden dazu verpflichtet, einen Markt für erneuerbare und CO2-arme Gase zu etablieren, sowie den Zugang zu deren Infrastruktur sicherzustellen. Darüber hinaus soll ein neues Zertifizierungssystem eingeführt werden. Dieses System soll erneuerbare Gase, erneuerbaren Wasserstoff, CO2-arme Gase und CO2-armen Wasserstoff umfassen. Um die Resilienz des Gassystems zu verbessern und die bestehenden Bestimmungen für die Versorgungssicherheit zu stärken, wird auch ein strategischer Ansatz für die Gasspeicherung gefördert, sowie die freiwillige gemeinsame Beschaffung strategischer Vorräte durch die Mitgliedstaaten angeregt.

Einen wichtigen Punkt in den Vorschlägen stellt das sogenannte "Unbundling" (Entflechtung) dar. Dieses bezieht sich auf die eigentumsrechtliche Trennung der Infrastruktur von der Energieerzeugung. Konkret gibt es aber zwei Arten der Entflechtung. Die sogenannte "vertikale" Entflechtung stellt sicher, dass die Wasserstoffproduzenten nicht direkt am Gastransport beteiligt sind. Nach Ansicht der EK werden so Anreize zur Diskriminierung konkurrierender Hersteller*innen verhindert. Die "horizontale" Entflechtung soll sicherstellen, dass die Gasnetzbetreiber nicht direkt am Wasserstoffnetz beteiligt sind. Die EK hatte ursprünglich strenge "Unbundling"-Vorschriften für Wasserstoffnetze vorgeschlagen, die es Gasunternehmen untersagt hätten, ihre bestehende Pipeline-Infrastruktur auf Wasserstoff umzustellen.

Aktueller Stand und nächste Schritte

Die EU-Institutionen einigten sich am 8. Dezember 2023 über den letzten Teil des Gesetzespakets zu Wasserstoff. Dieses sieht die Einrichtung einer Netzplanungsstelle vor, die schrittweise von den bestehenden Gasnetzbetreibern unabhängig werden soll. Das schwierigste Thema in den Verhandlungen war aber das Unbundling. Die nun getroffene Einigung sieht prinzipiell ein horizontales Entflechtungsmodell für Wasserstoffnetzbetreiber vor: Betreiber*innen dürfen also nicht auch Vertrieb und Erzeugung von Wasserstoff in der Hand haben. Einige Staaten werden aber voraussichtlich von der neu geschaffenen Möglichkeit eines Opt-out Gebrauch machen und keine horizontale Entflechtung vorgeben. Vor allem Frankreich und die Niederlande haben sich für die Beibehaltung des vereinbarten gemeinsamen Standpunkts des Rates ausgesprochen, der strenge Entflechtungsanforderungen vorgesehen hat. Deutschland, Österreich und weitere "like-minded" Staaten sind für weniger strenge Regeln eingetreten.

Positionierung Wiens

Die Stadt Wien hat sich Anfang 2022 zu den Vorschlägen geäußert. Es wurden Klarstellungen zu einigen terminologischen Formulierungen (grünes Gas beziehungsweise grüner Wasserstoff ist nicht gleich CO2-armes Gas beziehungsweise CO2-armer Wasserstoff) gefordert und die vorgesehenen Bürgergemeinschaften im Gassektor kritisch beäugt. Die Verpflichtung für Smart Meter wurde ebenso beanstandet. Das Unbundling wurde kritisch gesehen: Die Entflechtung in Bezug auf Wasserstoff und Gas würde die rasche Entwicklung einer Wasserstoffinfrastruktur hemmen. Aus Wiener Sicht sollte aus Gründen der Umwelt- und Ressourcenschonung das umfassend bestehende Gasverteilernetz für den raschen Aufbau- beziehungsweise den Umstieg zu einer versorgungssichernden Wasserstoffinfrastruktur genutzt werden.

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