Neue Eigenmittel der Europäischen Union - EU-Politik

Hintergrundinformation und Zielsetzung

Um den langfristigen EU-Haushalt zu sichern, hat die Europäische Kommission (EK) eine Quelle für befristete Eigenmittel auf der Grundlage von Statistiken zu Unternehmensgewinnen eröffnet. Diese Eigenmittel sollen dann durch den geplanten Beitrag im Zusammenhang mit der Initiative "Business in Europe: Ein Rahmen für die Unternehmensbesteuerung" – wenn dieser einstimmig von den Mitgliedstaaten angenommen wurde – ersetzt werden. Mit dem gegenständlichen Vorschlag sollen 0,5 Prozent der fiktiven Unternehmensgewinn-Bemessungsgrundlage als Eigenmittel dem EU-Haushalt zugeführt werden. Um die Rückzahlung der Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU sicher stellen zu können, schon im Jahr 2021 Vorschläge auf Grundlage des Emissionshandelssystems sowie des CO2-Grenzausgleichssystems - ergänzt durch die erste Säule des OECD-Abkommens (Eigenmittel auf der Grundlage des Anteils der Residualgewinne multinationaler Unternehmen - BEFIT) – veröffentlicht. Die Vorschläge betreffend Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem sowie dem CO2-Grenzausgleichssystem wurden ebenso aktualisiert, da die Ratsarbeitsgruppen-Verhandlungen bis zur Umsetzung in den Mitgliedstaaten noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden. Der gegenständliche Beschlussvorschlag dient daher zur Überbrückung auf Einnahmenseite.

Aktueller Stand und nächste Schritte

Ein besonderes Verfahren auf EU-Ebene (einstimmige Annahme durch den Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments) sowie erhöhte Beschlussquoren im National- und im Bundesrat sind für die Rechtskraft der Regelung erforderlich. Derzeit laufen die Verhandlungen. Zwischenzeitig wurde bereits die neue Richtlinie für die unionsweit einheitliche Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmensgruppen veröffentlicht.

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