Das EU-Datengesetz (Data Act) - EU-Politik

2023 abgeschlossen

Hintergrundinformation und Zielsetzung

Dieser Legislativvorschlag ist ein wichtiger Baustein der Europäischen Datenstrategie, der zu einer fairen und innovativen Datenwirtschaft beitragen soll. Es handelt sich um einen neuen Rechtsrahmen, der die Rechte von Dateninhaber*innen und -nutzer*innen klärt. Einerseits sollen Verbraucher*innen und Unternehmen mehr Mitspracherecht über ihre Daten bekommen. Zum anderen wird geregelt, wie Industriedaten weitergegeben, gespeichert und verarbeitet werden dürfen, damit neue digitale Geschäftsmodelle entstehen.

Autos, Haushaltsgeräte, aber auch Industrieanlagen generieren Daten. Wer darf wie damit arbeiten, soll nun der Data Act regeln. Welche Art von Daten zugänglich werden, war einer der schwierigsten Punkte in den Verhandlungen, da es hier gegensätzliche Interessen gibt: Die Hersteller, die Daten zum Produkt möglichst vorsichtig teilen wollen, da sie Geschäftsgeheimnisse und damit ihre Machtposition in Gefahr sehen, standen auf der einen Seite. Demgegenüber stehen die Nutzenden, die so viele Daten wie möglich sammeln möchten, um neue Dienstleistungen zu entwickeln.

Viele der Daten, die Gemeinden oder öffentliche Stellen gerne hätten, liegen heute nur den Herstellern der Produkte vor. Hier setzt der Data Act an und regelt, dass Nutzungsrechte an den Daten, die durch die Nutzung eines vernetzten Produktes (wie etwa eines Busses) entstehen, in erster Linie dem Eigentümer dieses Produktes zustehen – zum Beispiel den Gemeinden. Das könnte beispielsweise bedeuten, dass Auto- oder Maschinenbesitzer*innen beschließen könnten, Daten mit einer Werkstatt zu teilen, die nicht offizieller Partnerbetrieb der jeweiligen Hersteller*innen ist.

Ein wichtiger Punkt sind zudem die Regelungen, die es der öffentlichen Hand erlauben, auf Unternehmensdaten zuzugreifen. Hier wurde ein Mittelweg gefunden: Behörden sollen Daten mit Geschäftsgeheimnischarakter nur in Notfällen, wie beispielsweise einer Naturkatastrophe/Pandemie, anfordern können. Diesfalls müssen die relevanten Daten kostenlos bereitgestellt werden. In bestimmten Fällen kann der*die Eigentümer*in der Daten auch eine Entschädigung verlangen.

Aktueller Stand und nächste Schritte

Am 28. Juni 2023 wurde zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat eine politische Einigung über das Datengesetz erzielt. Am 9. November 2023 erfolgte die finale Annahme im Europäischen Parlament und kurz darauf wurde das Gesetz im Rat bestätigt. Am 11. Jänner 2024 erfolgte die Kundmachung im Amtsblatt der EU. Inhaltlich konnte die heikle Balance zwischen Data Sharing und Datenschutz erhalten bleiben. Gewisse Auslegungsfragen blieben aber offen, die vermutlich von Gerichten geklärt werden müssen. Die Kommission arbeitet derzeit auch an einem FAQ-Dokument. 20 Monate nach der Veröffentlichung im Amtsblatt, am 12. September 2025, wird das Gesetz schließlich zur Anwendung gelangen.

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