Neufassung der Kommunalen Abwasserrichtlinie - EU-Politik

Hintergrundinformation und Zielsetzung

Die Überarbeitung der seit circa 30 Jahren bestehenden kommunalen Abwasserrichtlinie sieht neue Maßnahmen zur Förderung der Wasserqualität, die Stärkung der Kreislaufwirtschaft sowie strengere Anforderungen an das Sammeln, Behandeln und Einleiten von Abwasser als bisher vor. Damit soll die Vermeidung von Schadstoffeinträgen an der Quelle reduziert sowie das Verursacherprinzip erweitert werden. Das bedeutet, dass die Hersteller*innen von Humanarzneimitteln und Hygieneprodukten zur Finanzierung einer zusätzlichen vierten Reinigungsstufe in Kläranlagen herangezogen werden. Besonders hervorzuheben ist die Steigerung der Energieeffizienz bis zur Energieneutralität des Abwasserbereiches.

Aktueller Stand und nächste Schritte

Unter Federführung Vorarlbergs haben die Länder am 22. Februar 2023 eine einheitliche Länderstellungnahme beschlossen, die die Schaffung von sanitären Einrichtungen im öffentlichen Raum als regionale Fragestellung aber nicht als EU-weite Fragestellung sieht und deshalb diese Regelung als subsidiaritätswidrig erachtet. Ebenso werden unter anderem die 3. Reinigungsstufe bei Kleinkläranlagen, die Fristen für integriere Abwassermanagementpläne (auch wegen der Kosten) sowie die Entfernungsrate von Stickstoff über 85 Prozent hinausgehend als unverhältnismäßig gesehen. Die Triloge konnten Anfang Februar 2024 positiv abgeschlossen werden, sodass nunmehr die offiziellen Beschlussfassungen zum Abschluss des Dossiers folgen können.

Positionierung Wiens

Wien begrüßt die Neufassung der Richtlinie und verweist darauf, dass derzeit bereits Energieneutralität in der Kläranlage Wien Simmering gegeben ist. Auch die Errichtung der 4. Reinigungsstufe wird sehr positiv gesehen, allerdings würde die Erhöhung des Reinigungsgrades zu einer geringeren Deckung der Eigenenergieversorgung führen.

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