Verlängerung oder Zweckänderung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige oder Staatenlose

Die meisten Aufenthaltstitel gelten eine bestimmte Zeit lang. Wenn Sie länger in Österreich bleiben möchten, müssen Sie den Aufenthaltstitel verlängern lassen, bevor der gültige Aufenthaltstitel abläuft. Dabei müssen Sie nachweisen, dass Sie die Voraussetzungen für Ihren Aufenthalt in Österreich weiterhin erfüllen. Den Antrag für die Verlängerung können Sie frühestens 3 Monate vor Ablauf Ihres aktuellen Aufenthaltstitels stellen. Sie müssen den Antrag spätestens an dem Tag stellen, an dem Ihr aktueller Aufenthaltstitel abläuft.

Einige Aufenthaltstitel können nicht über die maximale Aufenthaltsdauer hinaus verlängert werden. Das betrifft zum Beispiel die Aufenthaltsbewilligungen für Au-Pair-Kräfte und Sozialdienstleistende.

Wenn sich der Zweck Ihres Aufenthalts in Österreich ändert, müssen Sie einen Zweckänderungsantrag stellen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie als Au-pair-Kraft in Österreich sind und dann studieren möchten. Sie müssen nachweisen, dass Sie die Voraussetzungen für den geänderten Aufenthaltstitel erfüllen.

Welche Unterlagen Sie für einen Verlängerungsantrag oder einen Zweckänderungsantrag brauchen und wo Sie den Antrag stellen, hängt davon ab, welchen Aufenthaltstitel Sie bisher haben. Nähere Informationen finden Sie unter Aufenthalt für Drittstaatsangehörige - Amtswege.

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