Anlageart - Radfahren in Fußgängerzonen
Gemäß der Straßenverkehrsordnung ist es möglich, Fußgängerzonen für Radfahrerinnen und Radfahrer zu öffnen (StVO § 76a). Ist eine Fußgängerzone für den Radverkehr nicht geöffnet, muss das Fahrrad geschoben werden.
Anwendungsempfehlungen
Nach genauer Prüfung können wichtige Relationen des Radverkehrs auch entlang beziehungsweise durch Fußgängerzonen geführt werden.
Vorteile
- Keine oder geringe Umwege für Radfahrerinnen und Radfahrer
- Gute Erreichbarkeit der Zielorte in Fußgängerzonen
Nachteile
Bei hohen Fußgänger- beziehungsweise Radverkehrsbelastungen treten gegenseitige Behinderungen auf.
Beispiele in Wien
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