23., Walter-Jurmann-Gasse 1 - Anberaumung einer mündlichen Verhandlung

Die ARWAG Living in Town GmbH hat gemäß § 5 Absatz 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005 (WElWG 2005), LGBl. für Wien Nr. 46/2005 in der geltenden Fassung, einen Antrag auf elektrizitätsrechtliche Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Fotovoltaikanlage mit einer Engpassleistung von 400 kW, auf einer Freifläche in Wien 23., Walter-Jurmann-Gasse 1, EZ 1837 der Katastralgemeinde Atzgersdorf, gestellt.

Aufgrund dieses Antrages findet am Donnerstag, dem 23. Mai 2024, um 10 Uhr, eine mündliche Verhandlung statt.

Versammlungsort: 23., Walter-Jurmann-Gasse 1

Als Antragsteller*in beachten Sie bitte: Wenn Sie die Verhandlung versäumen, so kann die Verhandlung entweder in Ihrer Abwesenheit durchgeführt werden oder auf Ihre Kosten auf einen anderen Termin verlegt werden. Am Verfahren Beteiligte können persönlich zur mündlichen Verhandlung kommen oder sich durch eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft vertreten lassen.

Der Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Vor der Behörde kann eine Vollmacht auch mündlich erteilt werden. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.

Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,

  • wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person - zum Beispiel eine*n Rechtsanwält*in, Notar*in oder Wirtschaftstreuhänder*in - vertreten lassen,
  • wenn Sie sich durch Familienmitglieder (beziehungsweise Haushaltsangehörige, Angestellte, Funktionäre von Organisationen), die uns bekannt sind, vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht,
  • wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten zu uns kommen.

Die Pläne und sonstigen Behelfe sind im

zur Einsichtnahme der Beteiligten aufgelegt.

Um telefonische Terminvereinbarung wird ersucht.

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