Bekanntmachungen zum Abfallwirtschaftsgesetz

Bestimmte ortsfeste Behandlungsanlagen, die einer Genehmigungspflicht nach den Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 unterliegen und die eine bestimmte Größenordnung überschreiten, unterliegen einer Öffentlichkeitsbeteiligung.

Diese sieht eine Bekanntmachung des Antrags vor.

In der Kundmachung des Antrags ist darauf hinzuweisen, bei welcher Behörde dieser und zu welchen Zeiten eingesehen werden kann.

Derzeit liegen zwei Anträge zur Änderung der Deponie Rautenweg vor:

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Wasserrecht (Magistratsabteilung 58)
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