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Landtag, 30. Sitzung vom 22.11.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 83 von 98

 

die Behörde keinen Anlass hat, dann gilt der Führerschein das ganze Leben lang. Im Bereich des Hundeführscheines ist zwingend eine Wiederholung durchzuführen. Das heißt sozusagen, ein Listenhund ist genauso gefährlich wie die Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr. Ich meine, auch da völlig unverhältnismäßig, völlig überschießend, es wird überhaupt nicht auf Einzelfälle eingegangen. Das kann und soll man also meines Erachtens so nicht machen. Es muss immer eine Einzelfallprüfung da sein.

 

Wenn man das dann hinterfragt, bei der Prüfungswiederholung haben Sie uns gesagt: Ja, das ist der Fall, wenn man dann einen sechs Monate alten Listenhundewelpen bekommt, dann mag das Sinn machen, dass man die Prüfung wiederholt. Aber das Gesetz differenziert nicht nach dem Alter des Hundes, sondern es ist jedenfalls die Prüfung zu wiederholen, auch wenn ich mir einen zehn Jahre alten Listenhund aus dem Tierschutzheim nehme.

 

Da werden jetzt viele abgegeben werden, da wird ja auch extremes Tierleid verursacht. Das muss man ja auch dazusagen. Natürlich ist das Tierschutzheim besser als eingeschläfert werden, aber am besten ist, man hat ein gescheites Zuhause. Wer sich einen zehn Jahre alten Hund nimmt und dem noch ein oder zwei schöne Jahre machen will, muss auch zwei Mal die Prüfung machen, jedenfalls wiederholen, weil das Gesetz nicht differenziert.

 

Es ist dann wahrscheinlich so, wie beim Columbo, der hat zwar keinen Kampfhund, aber der hat seinen Hund immer getragen. Irgendwann wird man dann den alten Hund also zur Prüfungswiederholung hintragen müssen. Das können Sie mir doch nicht einreden, dass der Kfz-Führerschein ein Leben lang unbefristet gilt und den Hundeführschein muss man zwingend wiederholen. Das ist doch an sich absurd. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Das Nächste ist auch juristisch ein Wahnsinn. Ich meine, ich sage jetzt als Rechtskundeprofessor, das ist ein Beispiel, denn das Gesetz strotzt vor Verfassungswidrigkeiten: Hunde sind als verfallen anzusehen. Im Bundes-Tierschutzgesetz steht drinnen, ein Hund wird für verfallen erklärt. Was heißt, er ist als verfallen anzusehen? - Das ist ja etwas Kognitives. Wenn, dann muss der Verfall bescheidmäßig ausgesprochen werden, und bitte, ein Hund ist ein Lebewesen und ist ja nichts Illegales. Das kann man bestenfalls bei illegalen Drogen machen, bei Heroin, da kann man sagen, ist als verfallen anzusehen, weil es eh illegal ist. Aber die ganzen Bestimmungen, wo Sie einfach hinschreiben, ist als verfallen anzusehen, sind auch juristisch ein Wahnsinn, und es zeigt schon, welcher Geist hinter diesem Gesetz letztendlich steckt.

 

Das Gesetz strotzt auch vor sogenannten formal-gesetzlichen Delegationen. Was ist das? - Unser Rechtsstaatsprinzip sagt, dass der Bürger seine Rechtsstellung im Wesentlichen aus dem Gesetz abzuleiten hat, das heißt, die Gesetzte müssen determiniert sein, und die Verwaltung darf auf Grund des Art. 18 B-VG Durchführungsverordnungen erlassen. Das heißt, ich muss aus dem Gesetz meinen Rechtsstandpunkt, also meine Rechte und Pflichten herauslesen können. Die Verwaltung kann es im Verordnungsweg konkretisieren.

 

Dieses Gesetz oder diese Novelle oder diese Abänderungen strotzen vor formal-gesetzlichen Delegationen, das heißt nämlich, wir dekretieren etwas, und den Rest macht die Verwaltung. Das ist verfassungswidrig, und die Literatur ist voll von VfGH-Erkenntnissen, wo das letztendlich so vom Verfassungsgerichtshof auch schon ausjudiziert wurde.

 

Zum Beispiel dieser Abs. 12c: „Der Magistrat hat durch Verordnung die Voraussetzungen zum Prüfungsantritt und nähere Vorschriften zur kommissionellen Prüfung gemäß Abs. 12a zu erlassen, insbesondere“ - und so weiter. Da steht: „nähere Vorschriften“. Es gibt da überhaupt keine Vorschriften. Es wird nur gesagt, dass in Ausnahmefällen die Maulkorb- und Leinenpflicht erlassen werden kann und dass es eine kommissionelle Prüfung braucht. Sie nehmen Bezug auf nähere Vorschriften und schreiben ins Gesetz überhaupt nichts hinein.

 

Das Gleiche gilt bei der Liste, das Gesetz sagt überhaupt nicht, wie die Liste zu erstellen ist, das wird jetzt von der Stadtregierung, einem demokratisch legitimierten Organ, auf den Magistrat, eine Verwaltungsbehörde, übertragen. Also, auch das ist alles samt und sonders nicht in Ordnung und auch handwerklich einfach abzulehnen.

 

Da sind weitere Wertungswidersprüche. Ich meine, das Leben von Kindern, aber auch von Erwachsenen ist auf vielfältige Weise bedroht. Wir haben jetzt diese E-Scooter-Problematik. Die E-Scooter gibt es seit Kurzem, wie der genau rechtlich einzuordnen ist, das weiß man nicht. Bei uns gilt er als Fahrrad, anderswo nicht. Das Gefahrenpotenzial ist ein ganz beträchtliches, auch da können Kinder und andere zu Schaden oder auch zu Tode kommen. Es gibt keine Kennzeichnungspflicht, es gibt nicht einmal die Pflicht, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Das heißt, wenn man von irgendeinem niedergefahren wird, schwer verletzt wird und der nicht vielleicht eine Haushaltsversicherung oder sonst eine Versicherung hat, dann schaut man durch die Finger.

 

Beim E-Scooter mit 25 oder 30 km/h kann man 0,8 Promille haben und beim Gassigehen auf einmal nur mehr 0,5 Promille. Jetzt weiß ich von der Wertung wirklich nicht: Ist das wirklich gleich gefährlich mit einem Hund? (Zwischenruf von Abg. Erich Valentin.) Zwischen Hund und Auto? E-Scooter, Fahrradfahrer brauchen keinen Sachkundenachweis. Aufs Rad kann sich jeder setzen. Kein Mensch überprüft, ob die die Straßenverkehrsordnung können, obwohl sie sich daran halten müssen. Für jeden Hund brauche ich einen Sachkundenachweis, wobei das ja durchaus ein Ansatz ist, über den man reden kann, aber zum Radfahren und zum E-Scooter-Herumfetzen braucht man auf einmal nichts. Das ist auch völlig widersprüchlich. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Na ja, und dann kommt die Sache, wo man sagen muss, da sieht man dann schon, wes Geistes Kind dieses Gesetz ist, die Einschläferungs-, die Tötungsautomatik. Ich habe das zuerst ja nicht glauben können, dass das wirklich so ist, und das ist ja mehr oder weniger da gestanden. Egal, was passiert ist, wenn ein Hund einen Menschen tötet oder schwer verletzt - einmal heißt es

 

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