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Landtag, 26. Sitzung vom 28.06.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 35 von 84

 

gewiesen. Diesen Teil reparieren Sie teilweise, indem sie jetzt einen Abänderungsantrag zu Ihrem eigenen Initiativantrag machen.

 

Damit komme ich schon zur nächsten Kritik: Genau diese Art von Fehler passiert eben, wenn man keine Gesetzesvorlagen einbringt und diese in ein Begutachtungsverfahren schickt, sondern wenn man sich die Gesetze halt selber aus dem Ärmel schüttelt, und da nehme ich auch unsere Fraktion durchaus bei der Nase. Ja, genau für diesen Zweck gibt es Expertinnen und Experten, gibt es Beamte, die solche Texte schreiben sollten und dann auch Begutachtungsverfahren, damit viele Menschen, die vielleicht nicht genau wissen, worum es geht, daher andere Blickwinkel einbringen, Fehler erkennen können. Hier reparieren Sie einen kleinen Teil eines Gesetzes, das Sie selber zuerst eingebracht haben. Das sehe ich hier bis zu einem gewissen Grad auch als Kompliment, es ist ja sozusagen meinem Einwand hier zu verdanken, dass Sie es überhaupt gemerkt haben. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden trotzdem noch einige weitere Abänderungswünsche hier vorbringen, einen weiteren Abänderungsantrag, und ich habe mit dem Kollegen Dr. Stürzenbecher im Vorfeld dieser Post schon gesprochen. Wahrscheinlich wird einiges davon, was wir jetzt im Abänderungsantrag verlangen, demnach auch bei dem möglicherweise irgendwann einmal anstehenden Bauordnungsentwurf noch repariert werden. Dass sie jetzt nicht zustimmen werden, ist mir schon klar, politische Hygiene machen die GRÜNEN nie, wurscht, wie sachlich das sein sollte, aber ich möchte Ihnen trotzdem ganz kurz vortragen, worum es hier geht.

 

Selbst wenn ich dem Abänderungsantrag der Sozialdemokratischen Fraktion oder der GRÜNEN folge, den sie jetzt hier einbringen, reparieren Sie schon wieder nur ein Teilstück. Sie nehmen nämlich jetzt die Schutzzonen und die Gebäude vor 1945 hinein, übersehen aber, dass der Antragstext, den Sie stellen, daneben dann auch noch Gebiete mit Bausperren vorsieht. Die haben wir auch noch, die sind jetzt noch immer nicht ausgenommen. Jetzt erweitern wir das also, Bauwerke vor 1945 und in Schutzzonen können leichter abgerissen werden, die in Bausperren zukünftig nicht mehr. Das ist immer noch ein Fehler. Daher würden wir das mit einer anderen Änderung, mit einem eigenen Abänderungsantrag reparieren, indem man an sich aus dieser Formulierung mit Verweis auf Schutzzone und Bauwerk vor 1945 weggeht und einfach für sämtliche Bauwerke, um die es hier geht, ganz grundsätzlich festhält, dass die Ausnahme eben dann gerechtfertigt ist, wenn sonst wirtschaftlich unzumutbare Aufwendungen notwendig wären.

 

Ich glaube auch, dass die Formulierung „wenn die Instandsetzung technisch unmöglich ist“, fallen kann. Es ist hier nämlich ohnehin eine Oder-Bestimmung, man kann also nach dieser Bestimmung abreißen, wenn die Instandsetzung technisch unmöglich ist oder wenn sie sich wirtschaftlich nicht rentiert. Technisch unmöglich, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist im 21. Jahrhundert faktisch gar nichts. Es gibt keine Instandsetzung im 21. Jahrhundert, die technisch unmöglich ist. Sie können nach Carnuntum gehen, dort stehen uralte römische Ruinen, die werden mit Originalmethoden, mit original nach alten Methoden gebranntem Ton, mit originalen Einfärbungsverfahren, und so weiter originalgetreu wieder aufgestellt. Das schaffen wir an dem einen Ende des Segmentes. Es gibt Burgen, die originalgetreu saniert werden, obwohl jetzt nur Ruinen dort stehen, und wenn Sie in den arabischen Raum gehen, dann finden sie dort Hochhäuser, die viele Hunderte Meter hoch sind, was noch vor Jahren undenkbar gewesen wäre. Es gibt im 21. Jahrhundert faktisch nichts mehr, was technisch unmöglich ist. Daher kann diese Bestimmung gut und gerne entfallen. Sie würde heißen, dass man nie wieder abreißen kann? - Nein, heißt es nicht, denn dahinter kommt das „oder“, „oder nur durch wirtschaftlich unzumutbare Aufwendungen bewirkt werden kann“. Die technische Unmöglichkeit in diesem Gesetzestext ist schlichtweg Nonsens, und auch das ist einer der Fehler, den wir hier in diesem Gesetzestext gefunden haben. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Dann haben wir noch einige Ergänzungen, an die Sie möglicherweise auch nicht gedacht haben. Ich muss dazusagen, Kollege Wansch hat es schon erwähnt, wir haben uns gestattet, den vorliegenden Initiativantrag, da Sie es ja nicht gemacht haben, selber in eine, wenn Sie so wollen, Art Begutachtung zu schicken. Wir haben es der Wirtschaftskammer zur Stellungnahme gegeben, wir haben es der Arbeiterkammer gegeben, wir haben viele Vereine eingeladen, und zwar aus den verschiedenen Segmenten und Ecken und Enden dieser Sichtweisen. Das fängt bei den institutionellen Immobilieninvestoren an, die halt eher eine Sichtweise haben, über den Verein zur Erhaltung von Gründerzeitgebäuden bis hin zur Initiative Denkmalschutz vom Herrn Landerer. Wir haben alle die eingeladen, mit denen auch Gespräche geführt, und da sind ganz gute Inputs gekommen. Die uns am sinnvollsten erschienen sind, haben wir hier auch eingearbeitet. Ich darf Ihnen einige Beispiele sagen.

 

Für die Bauanzeige, die Sie hier ansprechen, wo es in Zukunft für den Abbruch dieser Bauanzeige bedarf, dort, wo kein öffentliches Interesse besteht, gibt es keine Befristung. Warum nicht? - Im § 62a, wo alle sonstigen Bauanzeigen drinnenstehen, geht es eben nur um - ich sage jetzt salopp - Kleinigkeiten, wo es um nichts geht, beispielsweise wenn jemand innerhalb seiner Wohnung irgendeine Wand umlegt. In diesem Tatbestand, wo es quasi um nichts geht, holen sie jetzt die Abbrüche herein und sagen, auch ein Abbruch, wenn kein öffentliches Interesse besteht - wir reden also jetzt von den Häusern, die nicht besonders schützenswert aber alt sind - braucht eine Bauanzeige. Jetzt sagt der Herr Landerer von der Initiative Denkmalschutz, meiner Ansicht nach zu Recht: Das gibt es teilweise jetzt schon in Schutzzonen, dass dann nämlich der windige Spekulant kommt, sich sozusagen vom Magistrat den Freibrief holt, nicht abreißt, sondern stattdessen mit dieser Abbruchsanzeige, bis jetzt mit dem Bescheid, in Zukunft dann mit einer Abbruchsanzeige, durchs Haus rennt, die Mieter narrisch macht und denen klar macht: Am besten geht ihr jetzt

 

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