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Landtag, 26. Sitzung vom 28.06.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 34 von 84

 

Zeitungsmedien die Radetzkystraße Nr. 26. Ich habe jetzt gerade im Flächenwidmungsplan nachgeschaut, weil ich seit vielen, vielen Monaten und in diesen zweieinhalb Jahren, in denen ich jetzt hier im Gemeinderat bin, immer wieder vom Planungsressort verlangt habe, mehr Gebiete zu widmen und mehr Gebiete auch unter Schutzzone zu stellen, die schützenswert sind. Radetzkystraße 26 ist im 3. Bezirk nicht in der Schutzzone, obwohl Sie sagen, es ist ein schönes Gebäude. Ja, Sie schauen! (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Jetzt kommen einzelne Gebäude dazu!) Die Schutzzone gilt aber bis direkt ums Eck, bis zur Radetzkystraße 22 ist alles geschützt, zwei Häuser weiter nicht mehr. Sie regen sich jetzt darüber auf, dass ein Gebäude zwei Häuser neben der Schutzzone, bei dem Sie bis jetzt nicht in der Lage waren, eine Schutzzone dort zu verfügen, obwohl es angeblich so schön sein soll, jetzt abgerissen wird. Das ist die eigentliche Ungeheuerlichkeit, die auch diesem Antrag hier zugrunde liegt. (Beifall bei FPÖ und NEOS.)

 

Hier wird am Ende des Tages Ursache mit Wirkung vertauscht. Es ist nicht so, dass wir dieses Gesetz alleine deswegen jetzt brauchen, weil jetzt auf einmal so viele windige Spekulanten draufkommen, dass sie ihre Häuser abreißen wollen, sondern ganz im Gegenteil. Die Abbruchzahlen sind jedes Jahr ungefähr gleich hoch. Tatsächlich sind die Abbruchzahlen jetzt in den letzten Monaten so massiv gestiegen, weil Sie Ankündigungspolitik betreiben, weil Sie die Spekulanten aufgehusst haben und jetzt mit Ihrer Ankündigung, dass da strengere Regeln kommen, die dann aber bis heute nicht vorgelegt worden sind, natürlich alle anfangen, wie die Narrischen die Häuser abzureißen. Ursache und Wirkung vertauschen, daran sind Sie ganz maßgeblich mitschuld, meine Herren von den Sozialdemokraten und GRÜNEN. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Insgesamt sind zirka 56.000 Gebäude von dieser neuen Gesetzesnovelle betroffen. Es sind nicht die 800.000, von denen Herr Kollege Chorherr gesprochen hat. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: 800.000 gibt es insgesamt!) - Insgesamt 800.000 könnten betroffen sein, wenn man, so wie Herr Kollege Ulm das vorher gesagt hat, möglicherweise alles unter Schutz stellt. Ich habe das schon ganz gut verstanden. Es bleiben immer noch 56.000 über, also man kann jetzt nicht davon reden, dass das jetzt eine so massiv deregulierende Maßnahme wäre, von der man hier spricht, und im Schnitt ungefähr 100 pro Jahr in den letzten Jahren abgerissen wurden.

 

Wir haben dann vom Kollegen Chorherr die Frage gehört, die Sie da in den Raum gestellt haben: Soll sich in Zukunft überhaupt jemand anschauen, ob ein Haus zu schützen ist oder nicht? Das war so die Begründung, warum wir das Gesetz brauchen. (Abg. Mag. Christoph Chorherr: Ob man es abreißen soll, habe ich gesagt!) - Nein, die Frage war, ob wir es schützen sollen, ich habe es mitgeschrieben, abreißen war dann der nächste Satz. Es geht um die Frage, ob sich jemand anschauen soll, ob man ein Haus im Zusammenhang mit dem Abbruch schützen soll. Soll sich beim Abbruch jemand anschauen, ob ein Haus zu schützen ist?

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren, genau dafür gibt es ein Schutzinstrument in der Wiener Bauordnung und das ist, ich habe es vorher schon erwähnt, die Schutzzone, die dazu dient, Gebiete, bei denen man davon ausgeht, dass sie besonders schützenswert sind, zu schützen. Dieses Rechtsinstrument besteht jetzt. Aber, wie schon erwähnt, ist es seit vielen Jahren und Jahrzehnten ein Versäumnis im Planungsressort, dass eben nicht ausreichend gewidmet wird, dass eben nicht ausreichend Schutzzonen bestimmt werden. Kollege Chorherr wird, wie ich gerade sehe, hoffentlich ohnehin noch etwas dazu sagen.

 

Das Instrument dafür gibt es jedenfalls, Schutzzone heißt es, und für den Stadtbildschutz sind eben diese Schutzzonen ganz maßgeblich verantwortlich. Aber ich gebe auch zu bedenken, dass die Schutzzonen auch den Nachteil haben, dass sie zu politischer Willkür führen können. Dem Vernehmen nach ist es jetzt schon so, dass bei Gebäuden, die in der Schutzzone liegen und trotzdem abgebrochen werden sollen - das habe ich von mehreren Mitarbeitern des Planungsressorts gehört -, hier vor der Entscheidung, ob die Abbruchbewilligung erteilt wird, jeder Akt immer dem Stadtratbüro der Frau StRin Vassilakou vorzulegen sei. Dann stellt sich die Frage, warum? Weil sie sich vielleicht davor fürchtet, dass bei einem konkreten Projekt eine Bürgerinitiative zu laut schreien könnte und dort, wo das nicht der Fall ist, man die Abbruchbewilligung kriegt? Oder weil vielleicht darauf abgezielt wird, ob irgendein Bauträger wieder einmal ein Naheverhältnis zur Stadt hat - wir haben dieses Beispiel schon öfter gehabt - oder gespendet hat oder was auch immer für Möglichkeiten wir hier haben. Oder warum sonst vertraut man nicht auf die zuständige Magistratsdienststelle, die Entscheidung zu treffen, ob öffentliches Interesse besteht oder nicht? Warum macht man es hier zu einem Politikum? Das ist eigentlich einer der Hauptkritikpunkte, die wir an den vorliegenden Gesetzesentwurf haben.

 

Daneben haben wir dann noch einige Probleme mit dem Antragstext selbst. Wir haben es heute auch schon von den Vorrednern gehört, es sind einige Fehler im Antrag. Ich habe im Ausschuss schon darauf hingewiesen, Sie haben es ohnehin schon erwähnt, nämlich insbesondere jener Fehler, dass der vorliegende Initiativantrag ausgerechnet in Schutzzonen, also dort, wo es besonders schützenswert ist, Ausnahmen von der Abbruchsbewilligung vorsieht. Nach diesem vorliegenden Text ist es also in Schutzzonen möglich, unter bestimmten Bedingungen abzureißen, aber außerhalb von Schutzzonen ist es nach diesem Text nicht möglich. Ich darf ihnen die entsprechende Passage zitieren, in § 60 Abs. 1 lit. b, 2. Satz: „Für Bauwerke in Schutzzonen darf die Abbruchbewilligung nur erteilt werden, wenn es kein öffentliches Interesse gibt“ - und jetzt kommt der springende Punkt - „oder wenn der Bauzustand derart schlecht ist, dass die Instandsetzung technisch unmöglich ist oder nur durch wirtschaftlich unzumutbare Aufwendungen bewirkt werden kann“. Eine entsprechende Ausnahmeregelung fehlt für Bauwerke außerhalb von Schutzzonen. Darauf habe ich im Ausschuss auch hin

 

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