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Landtag, 14. Sitzung vom 03.03.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 26 von 62

 

Unterschrift mehr oder minder auch lange den Ärzten einfach vorenthalten hat, war, dass das 1. Halbjahr des Jahres 2015 sehr wohl noch nach dem alten Gehaltsschema, aber schon nach dem neuen Arbeitszeitgesetz gelaufen ist. Das heißt, es hat weniger Dienste gegeben, und die Stadt Wien hat sich sehr viel Geld erspart. Aber die Ärzte hat es auch sehr viel Geld gekostet. Das heißt, das Arbeitszeitgesetz ist ein halbes Jahr vor dieser Gehaltsumstellung eingeführt worden. Wenn man sich die Lebensverdienstsumme anschaut, haben die Ärzte da natürlich auch einen Verlust erlitten, den man nicht unbedingt aufholen kann und der durch dieses zweijährige Verbot der Gehaltserhöhung auch noch einmal empfindlich getroffen wird. Die Neiddiskussion überlasse ich an dieser Stelle dem Appendix der GRÜNEN, wie Sie es gestern schon gemacht haben.

 

Vielleicht nebenbei noch erwähnt, dieses De-facto-Verbot der Überstunden im KAV führt natürlich auch zu einer Ausdünnung der Ambulanzen und zu einer Unterversorgung, unter der alle Menschen zu leiden haben. Daher möchte ich gerade im Punkt dieser zwei Punkte gemeinsam mit meinen KollegInnen aus dem Wiener Landtag folgenden Abänderungsantrag einbringen:

 

„Der Wiener Landtag wolle beschließen, der Gesetzesentwurf, mit dem die Dienstordnung 1994 - 40. Novelle zur Dienstordnung 1994, die Besoldungsordnung 1994 - 52. Novelle zur Besoldungsordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995 - 49. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995 und das Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz - 9. Novelle zum Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz geändert werden sollen, wird wie folgt geändert: Die Erhöhung der Gehälter für Beamte und Beamtinnen, Vertragsbedienstete der Gemeinde Wien, geregelt in den §§ 11, 14 und 23 bis 31 der Besoldungsordnung 1994, genannt die ruhegenussfähigen Zulagen, sowie die Nebengebühren sollen mit Wirksamkeit vom 1.1.2017 um 1,5 Prozent erfolgen“ - nicht so, wie Sie wollen, um 1,3 - „und die Schemata II KAV und IV KAV sollen von dieser Erhöhung nicht ausgeschlossen werden.“

 

In formeller Hinsicht erwarten wir die sofortige Abstimmung. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Was natürlich noch auffällt, was ich vielleicht auch einmal anregen möchte, zu hinterfragen beziehungsweise im Anschluss an die Diskussion von gestern hier ergänzen möchte, ist, dass in diesem Gesetz wieder offensichtlich Genus und Sexus nicht auseinandergehalten werden, was nicht unbedingt zur Vereinfachung der Lesbarkeit oder Verständlichkeit führt. Wir kritisieren sehr wohl, dass man hier unbedingt die Wortfolge „klinische Tätigkeit der Fachärzte“ durch die Wortfolge „in einer Einrichtung des Krankenanstaltenverbundes als Fachärztin beziehungsweise Facharzt“ und die Wortfolge „des Krankenanstaltenverbundes“ durch die Wortfolge „klinisch tätige Fachärztinnen und Fachärzten der Verwendungsgruppe A3“ ersetzt. Ich weiß nicht, was da die Verbesserung für die Bediensteten sein soll. Ich weiß allerdings auch nicht, was die Verbesserung der Lesbarkeit sein soll. Das ist ein Punkt, den ich schon auch kritisieren muss und den ich hier einfach mitgeben möchte. Man muss nicht immer alles komplizierter machen, nur weil man meint, überkorrekt zu sein und einer modernen Diskriminierung der Sprache Vorschub leistet.

 

Was mir weiters auch noch auffällt, oder was ich vielleicht auch ein bisschen hinterfragen möchte, ist, wir haben das Gesetz dann auch in einem Punkt der Freizügigkeit aus dem Jahr 2014 ergänzt. Das EU-Gesetz gibt es seit dem Jahr 2014. Es soll jetzt in zwei Punkten abgeändert werden. Für Personen der Stadt Wien soll diese Benachteiligung zur Durchsetzung ihrer Freizügigkeit erweitert werden.

 

Ich frage mich allerdings, wozu wir drei Jahre brauchen, um dieses Gesetz zu erweitern und umzusetzen, und warum das nicht schon damals gemacht worden ist, als in der 2. Dienstrechts-Novelle dieser Punkt ergänzt worden ist.

 

Anschauen werden wir uns natürlich sehr genau die Umsetzung, die hier auch erwähnt ist, dass nämlich die im § 7 geregelte Stelle der Antidiskriminierung diese benachteiligte Freizügigkeit aufzeigen und berichten soll. Wir werden uns ganz genau anschauen, was da passiert und ob das auch in dieser Form so passiert.

 

Der letzte Punkt, der mir noch aufgefallen ist: Ich fand es recht lustig, als wir 2015 über die Dienstrechts-Novelle gesprochen haben, ist der Gewerkschafter Meidlinger herausgegangen und hat gemeint, es ist alles Schwachsinn, was da kommt. Als wir die Dienstrechts-Novelle in Bezug auf die Wahrungszulage kritisiert und gesagt haben, wie es gemacht ist und wie Sie es bringen, soll es eigentlich nur über den Verlust in der Lebensverdienstsumme hinwegtäuschen, hat er erklärt, das kommt maximal ganz kurz, ist nur eine kurze Überbrückung und dann sind alle in ihrem normalen System. Die kurzfristige Überbrückung dauert jetzt offensichtlich doch ein bisschen länger als zwei Jahre, weil es noch viele Benachteiligungen gibt und weil es offensichtlich noch genug Bedienstete gibt, die noch nicht das ursprüngliche Gehalt erreicht und deshalb eine Wahrungszulage haben. Jetzt müssen wir die Wahrungszulage rückwirkend für 2016 und 2017 auch anpassen. Das ist mir auch noch aufgefallen. Das ist natürlich auch ein Kritikpunkt.

 

Im Großen und Ganzen sind wir schon der Meinung, dass unsere Bediensteten eine faire Entlohnung verdienen sollen. Aus diesem Grund werden wir natürlich zustimmen. Aber ich hoffe, dass unser Abänderungsantrag vorher natürlich durchgeht. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Hursky zum Wort gemeldet.

 

11.32.28

Abg. Christian Hursky (SPÖ)|: Frau Präsidentin! Herr Landesrat in dem Fall, nicht Herr Stadtrat! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!

 

Um auf die Punkte der Kollegin Schütz einzugehen, weil sie kritisiert hat, diese abgeschlossenen Vereinbarungen mit den Ärzten sind nicht so gut, sind nicht so super: Ich glaube, das Thema haben wir in einigen Sitzungen hier behandelt. Wir haben es vielfach in der Personalkommission behandelt. Es wurde vielfach diskutiert. Ich denke, dass alle unsere Ärztinnen und Ärzte in der Stadt Wien jetzt über ein wirklich gutes Grundgehalt verfügen, von dem sie auch leben können, wenn sie

 

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