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Landtag, 14. Sitzung vom 03.03.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 25 von 62

 

Von den Abgeordneten Nepp, Blind und Mag. Ebinger wurde ein Antrag an den Herrn Landeshauptmann betreffend Reform der Wiener Mindestsicherung gerichtet. Das Verlangen auf dringliche Behandlung dieses Antrags wurde von der notwendigen Anzahl von Abgeordneten unterzeichnet. Gemäß § 36 Abs. 5 der Geschäftsordnung wird die Besprechung des Dringlichen Antrags vor Schluss der öffentlichen Sitzung erfolgen. Ist diese um 16 Uhr noch nicht beendet, wird die Landtagssitzung zur tagesordnungsgemäßen Behandlung des Dringlichen Antrags unterbrochen.

 

Die Abgeordneten Valentin, Mag. Taucher, Holzmann, Mag. Abrahamczik, Gaal, Mag. Spitzer, Baxant, Karner-Kremser, Mag. Maresch, Dr. Kickert und Dipl.-Ing. Margulies haben am 7. Februar 2017 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz, mit dem das Gesetz über die Reinhaltung von Straßen mit öffentlichem Verkehr und öffentlich zugänglichen Grünflächen in Wien - Wiener Reinhaltegesetz, LGBl. für Wien 47/2007, geändert werden soll, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss Umwelt und Wiener Stadtwerke zugewiesen.

 

Die Abgeordneten Nepp, Mag. Kowarik und Blind haben gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend eine Änderung der Wiener Stadtverfassung, LGBl. für Wien Nr. 28/1968, zuletzt geändert durch LGBl. für Wien Nr. 50/2013, eingebracht. Diesen Antrag weise ich dem Ausschuss für Bildung, Integration, Jugend und Personal zu.

 

11.19.40Nach Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor: Die Postnummern 8, 2, 3, 5, 4, 6, 7 und 1 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben. Ich werde daher so vorgehen.

 

11.20.01Postnummer 8 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 - 40. Novelle zur Dienstordnung 1994, die Besoldungsordnung 1994 - 52. Novelle zur Besoldungsordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995 - 49. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995 und das Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz - 9. Novelle zum Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz geändert werden. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Mag. Czernohorszky. Ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten.

 

11.20.41

Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich bitte um Zustimmung.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird dagegen Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Schütz. Ich bitte darum.

 

11.21.08

Abg. Angela Schütz (FPÖ)|: Frau Präsidentin! Herr Amtsführender Stadtrat! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer hier im Haus!

 

Wir diskutieren jetzt über das Gesetz, mit dem die Dienstordnung 1994, die Besoldungsordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995 geändert werden sollen.

 

Ich möchte gleich zur Sache kommen. Wenn man sich die Gehälter der letzten Jahre ansieht, dann war es halt so, dass im Jahr 2011 die Gehälter um 2,9 Prozent erhöht worden sind, also in etwa um die Inflationsrate von 2010. 2012 hat es eine Nulllohnrunde gegeben, bei einer Inflation, die es im Jahr 2011 gegeben hat, von ungefähr 3 Prozent. 2013 hat es im 1. Halbjahr eine Nulllohnrunde in diesem Haus gegeben. Ab Juli haben die Bediensteten 35 EUR mehr bekommen. Die Inflationsrate 2012 hat ungefähr 2,4 Prozent betragen. Für 2014/2015 ist ein gemeinsames Budget ausverhandelt worden, wobei es 2014 ungefähr 1,88 Prozent im Schnitt gegeben hat, weil es da unterschiedliche Gehaltsanpassungen gegeben hat. Wenn man 2013 hernimmt, war die Inflation bei 2 Prozent. Das heißt, durchschnittlich ist die Inflation nicht abgegolten worden. Für 2015 ist vereinbart worden, dass die Gehälter um 0,1 Prozent über der Inflation liegen müssen, wobei als Basis 1,6 hergenommen worden ist. Das war eigentlich die Inflationsrate des Jahres 2015. Die tatsächliche Inflationsrate 2014 lag über 1,5 Prozent. 2016 hat man 1,3 Prozent ausverhandelt. Das lag unter der Inflation von 2015. Für 2017 kommt man jetzt mit 1,3 Prozent daher. Das würde über der Inflationsrate von 2015 liegen. Aber man weiß jetzt schon, dass die Inflationsrate für das Jahr 2017 1,5 Prozent betragen wird, vielleicht sogar mehr.

 

Wir sind der Meinung, dass man in Bezug auf die Kaufkraft, aber auch den Lebensverdienst in den letzten Jahren Verluste gehabt hat. Diese Gehaltserhöhung, die Sie von der Koalition als gut bezeichnen, sehen wir nicht so. Es wiegt das nicht auf. Auch wird nicht berücksichtigt, dass es in den letzten Jahren sehr wohl auch Produktivitätssteigerungen gegeben hat, die den Menschen eigentlich vorenthalten werden.

 

Der letzte Punkt, der mich ganz besonders aufregt, ist, man orientiert sich immer am Handel und an den Metallern. Aber der Handel und die Metaller haben auch einen höheren Abschluss gehabt.

 

Das ist der eine Punkt, den ich hier massiv kritisieren möchte.

 

Der zweite Punkt, den ich hier massiv kritisieren möchte, ist, dass davon abweichend die Gehaltsschemata II KAV und IV KAV nicht erhöht werden sollen. Das ist jetzt das zweite Jahr. Das hat es nämlich im letzten Jahr schon gegeben. Das habe ich auch im letzten Jahr schon kritisiert. Und zwar immer unter der Voraussetzung, die Sie hineinschreiben, dass es eine Vereinbarung mit den Ärzten und einen Pakt Dienstzeitmodell mit den Ärzten gegeben hat. Aber wenn man sich diesen Pakt und dieses Dienstzeitmodell mit den Ärzten genau anschaut, dann war dort vereinbart, sie müssen in Zukunft, weil es das Arbeitsgesetz so verlangt, zwölf Stunden arbeiten, es werden Zulagen und Nachtdienste massiv reduziert und gekürzt und daher wird ihr Grundgehalt erhöht. Das soll das Ganze ausgleichen. So weit, so gut. Was man verschwiegen hat, und was man bei dieser

 

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