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Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 248 von 251

 

Und wie gesagt, das sollte man nicht nur hier in diesem Raum erwähnen, auch bei Sonntagsreden, sondern auch, wenn es darum geht, wenn in der Öffentlichkeit Beschäftigte der Stadt angegriffen werden oder ihre Leistungen geschmälert werden. Dann würde ich mir wünschen, dass wir dann alle gemeinsam, wo wir auch Nutznießer dieser Leistungen sind, das auch offensiv darstellen.

 

Ich werde jetzt nicht im Detail auf alles eingehen. Einige Notizen habe ich mir gemacht, nämlich zu jeder Rednerin und jedem Redner. Ich würde dazu gerne noch chronologisch Stellung nehmen. Aber vorausschickend vielleicht: Ich glaube, es muss niemand Sorge haben, dass durch diese Novelle jemand enteignet wird, und ich kann Ihnen garantieren, so lange ich Wohnbaustadtrat oder Wohnbaulandesrat bin, werde ich auch keiner Enteignung zustimmen. Und es ist auch sichergestellt, dass die Rechte der Nachbarn auf Bebaubarkeit erhalten bleiben mit der Ausnahme, das ist richtig, der Regelung der sechsmonatigen Projekte und Objekte.

 

Ich denke, dass in der Diskussion zwei Dinge sehr stark miteinander vermischt worden sind, nämlich wofür der § 71c der Bauordnung steht und das, was wir im § 71 der Bauordnung, die ja schon in Kraft ist und wo wir auch im Rahmen der Wohnbauoffensive Maßnahmen angekündigt haben, zum Beispiel 1.000 Wohneinheiten, die wir in Leichtbauweise errichten wollen, dass diese beiden Dinge sehr stark miteinander vermischt worden sind.

 

Ich möchte jetzt nicht nochmal alle Punkte des § 71c auflisten. Aber was er mit Sicherheit nicht ist, ist die Maßnahme, um diese Holzbauinitiative umzusetzen, weil es ja auch darum geht, welche Grundstücke heranzuziehen sind. Und Sie alle wissen ja, dass für uns das Hauptproblem das Errichten von Unterbringungsmöglichkeiten und Wohnraum ist, vor allem aber die Grundstücke sind und wir uns natürlich auch keine Grundstücke, die wir für Wohnbauten verwenden können, für temporäre Nutzungen dieser Art, die im § 71c angesprochen worden sind, verwenden wollen.

 

Ich möchte jetzt trotzdem noch zu allen Rednerinnen und Rednern chronologisch eine kurze Stellungnahme abgeben, denn ich glaube, es verdienen jetzt alle noch eine entsprechende Bewertung, nicht Bewertung, sondern meine Stellungnahme dazu, weil es auch wichtige Hinweise sind.

 

Die Kollegin Meinl-Reisinger hat ja begonnen, und sie hat eine Durchmischung bei jenen Unterbringungsmöglichkeiten gefordert, die wir jetzt mit dem § 71c legitimieren wollen, eine Durchmischung, die zum Beispiel Flüchtlinge und Studierende einschließen kann. Das würde nach den jetzigen Bestimmungen, sage ich, leider nicht gehen, weil wir uns selber auch mit der Auflage gefesselt haben, dass es diese Rahmenbedingung auf Grund von Naturkatastrophen (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Nicht nur!) und humanitären Katastrophen gibt. Ich persönlich bin ein großer Freund der sozialen Mischung. Das weiß jeder, der mich reden hört. Das erwähne ich bei jeder meiner Ausführungen. In diesem konkreten Fall ist es nicht möglich. Wo es möglich ist, und ich glaube, da ist auch ein bisschen der Widerspruch, der hier auch mehrfach zitiert worden ist, oder der vermeintliche Widerspruch unterschiedlicher Funktionäre herauslesbar ist, ist, dass das sehr wohl bei jenen 100 Wohneinheiten möglich ist, die wir mit der Holzbauweise errichten wollen. Dort wäre so eine soziale Durchmischung sehr wohl gegeben. Nicht allerdings jetzt bei dem, was wir hier als Unterbringung, nicht als Wohnobjekt, als Unterbringung durch den § 71c vorsehen. Von da her war das schon ein spannendes Thema. Aber das können wir nicht mit dem § 71c lösen, weil wir uns selbst fesseln. Und das hat der Kollege Ulm ja auch gefordert. Die Verwaltung wird durch diese rechtlichen Maßnahmen ja auch gefesselt, wobei ich hier weniger das Problem sehe, dass die Verwaltung mehr Macht möchte, sondern dass es Herausforderungen gibt, die es zu bewältigen gibt, auch durch die Verwaltung. Herausforderungen, die wir in diesem Ausmaß in der Geschichte der Zweiten Republik noch nicht erlebt haben, wie es unser Bundespräsident Dr. Heinz Fischer gesagt hat. Also das sind Herausforderungen, die besondere Herausforderungen sind und von daher auch entsprechende Maßnahmen erfordern.

 

Die Kollegin Meinl-Reisinger hat auch gemeint, warum diese Gesetzesvorlage unter Umständen verfassungswidrig ist. Ich denke, dass sie ganz stark jener Regelung nachempfunden ist, die das Land Oberösterreich mit Ausnahmen getroffen hat, die in der Diskussion auch angesprochen worden sind. Diese Regelungen des Landes Oberösterreich haben beim Verfassungsgerichtshof auch gehalten. Also ich gehe davon aus, dass auch dieser Entwurf einer kritischen Prüfung des Verfassungsgerichtshofes standhalten wird. Die Kritik von Ihnen, Frau Kollegin Meinl-Reisinger, dass diese Bauten auch im Grünland stehen können, ist ja prinzipiell richtig, aber nicht anzunehmen, weil das von vielen anderen Kriterien abhängig ist, die unter anderem auch die Bauordnung vorsieht. Das wäre aber prinzipiell auch ohne diesen § 71c jetzt schon möglich und wird auch jetzt nicht gemacht.

 

Der Kollege Gara war dann die zweite Wortmeldung und hat gemeint, warum man 15 Jahre und nicht eine kürzere Frist vorschlägt. Das ist prinzipiell auch ein interessanter Gedanke. Man muss nur sehen, dass das mit weitreichenden Investitionen verbunden ist und dass man diese Investitionen auch sehr oft entsprechend abschreiben muss, wenn man größere Investitionen vornimmt, zum Beispiel wenn die 5-Jahres-Frist zu kurz gegriffen ist. Auch hier ist die Situation anders als in Oberösterreich, denn erstens sind in einer Großstadt Investitionen im Regelfall höher. Und wir gehen auch davon aus, dass die Anforderungen bei der Problemlösung in Wien auf Grund der quantitativen Herausforderungen noch viel größer sind.

 

Auch die Umwidmung von Büros in solche Unterbringungsmöglichkeiten ist ein spannendes Thema, aber ist auch jetzt schon möglich. Wir arbeiten in dieser Frage hier auch sehr eng mit der Wirtschaftsagentur, mit der Wirtschaftskammer und anderen Einrichtungen zusammen, auch mit der Stadt, um diese Fragen anzugehen, weil es uns auch darum geht, Wohnraum, Unterbrin

 

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