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Landtag, 30. Sitzung vom 25.03.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 28 von 34

 

wäre passiert, wenn Sie noch in Opposition gewesen wären? Sie hätten sich maßgeblich darüber aufgeregt, zu Recht. Wenn Sie das nicht glauben, dann fragen Sie die Frau Kollegin Duzdar, die ist Rechtsanwältin, die, so wie ich gelesen habe, auch im Asylbereich tätig ist. Die wird Ihnen schon sagen, was das bedeutet, das Grundrecht auf gesetzliche Richter, und dass das nicht ein so kleines unwichtiges Detail ist. Also das ist schon sehr verwunderlich. Sie haben sich noch zu etwas durchgerungen, zu einer Aussage, die auch mehr als verwunderlich ist. Das muss man im Zusammenhang mit dieser Diskussion um dieses Gesetz schon feststellen. Sie haben gesagt, bei einem derart umfassenden Gesetz ist es eher verwunderlich, dass nicht mehr aufgehoben worden ist. Das ist das Rechtsverständnis der SPÖ-Wien, gratuliere! Herr Kollege, alle anderen Bundesländer haben es geschafft, eine gesetzeskonforme, verfassungskonforme, einer europarechtlichen Vorgabe entsprechende Regelung zu treffen. Das wäre auch ganz einfach gewesen, hätte man nur das gemacht, auch wieder auf die GRÜNEN blickend, was der Bundesgesetzgeber zum Ausdruck gebracht hat. Er hat zum Ausdruck gebracht, dass selbstverständlich, alles andere wäre auch sinnlos, auch auf Landesebene eine möglichst einheitliche Stellung der Richter vorhanden sein soll und auch die Organisationsregeln entsprechend gleichartig sein sollen. Na, no na. Wir haben jetzt eine tolle neue Einrichtung, die Verwaltungsgerichtsbarkeit, und es macht keinen Sinn, wenn dann die neun Bundesländer, oder insgesamt haben wir elf Gerichte, dass dann elf verschiedene Regelungen herumschwirren. Das wurde auch zu Papier gebracht und beschlussmäßig festgehalten. Es gibt die Entschließung des Nationalrates vom 15. Mai 2012 betreffend die Sicherstellung der höchsten Unabhängigkeit und Einheitlichkeit der Organisation der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz, von allen Fraktionen einstimmig beschlossen, also auch von der SPÖ. Das werden Sie wohl als zuständiger Referent des Parlamentsklubs wissen und auch von den GRÜNEN. Warum wir uns nicht an diesen Entschließungsantrag, an diese Vorgaben halten, das weiß keiner, also zumindest ich weiß es nicht. Sie wissen es auch nicht, Sie haben zumindest dazu nichts gesagt.

 

Wir geben Ihnen die Möglichkeit, meine Damen und Herren, diesem Entschließungsantrag gerecht zu werden. Wir haben einen Abänderungsantrag zu Ihrem Gesetzesentwurf formuliert und Sie haben ihn, nehme ich an, vorhin auch schon bekommen, wo wir auch gerade auf diese Entschließung des Nationalrats Bedacht nehmen. Wir schlagen vor, dass wir eben fünf weitere gewählte Mitglieder haben, um auch den Richtern einen entsprechenden Stellenwert in diesem Gericht zu geben. Wir haben das definiert, ich brauche es Ihnen nicht vorzulesen, Sie haben es alle vorab bekommen. Ich darf diesen Abänderungsantrag von mir und vom Kollegen Aigner hiermit einbringen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Ja, es stimmt, um auch dem vorzugreifen, was uns Herr Kollege Stürzenbecher dann erzählen wird, viele Bedenken der Opposition wurden vom Verfassungsgerichtshof ... (Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Sie wissen schon, was ich erzählen werde!) So schwer ist das nicht bei Ihnen, Herr Kollege, leider Gottes. (Heiterkeit bei der FPÖ.) Der Verfassungsgerichtshof hat viele Bedenken der Opposition als verfassungskonform festgestellt. Das gilt es zu akzeptieren, selbstverständlich, das ist so, das nehmen wir zur Kenntnis. Das heißt aber noch lange nicht, dass hier die beste Regelung gefunden wurde. Ich betone noch einmal, Herr Kollege, das sollten Sie eigentlich wissen, nachdem Sie der zuständige Referent im SPÖ-Parlamentsklub sind: Der Entschließungsantrag der Parlamentsfraktionen hat ganz etwas anderes vorgesehen als das, was wir hier jetzt vorgelegt bekommen haben und was wir jetzt auch beschließen werden. Daher appelliere ich an alle, unserem Abänderungsantrag zuzustimmen und dieser Gesetzwerdung auch wirklich zu dem zu verhelfen, was sie sein soll, nämlich eine sinnvolle Regelung. Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Johann Herzog: Der Abänderungsantrag der Abgen Mag Kowarik und Dr Aigner ist genügend unterstützt und wird in die Verhandlung einbezogen.

 

Zum Wort gemeldet ist nunmehr Herr Abg Dr Aigner, und ich ersuche darum.

 

11.50.29

Abg Dr Wolfgang Aigner (Klubungebundener Mandatar)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Meine Damen und Herren!

 

Vorab ist es mir ein wirkliches Anliegen, zu versichern, dass das Misstrauen in keinster Weise dem Landesverwaltungsgericht entgegenzubringen ist, sondern der gesetzlichen Regelung, die von der zu kontrollierenden Wiener Stadt- und Landesregierung eingebracht worden ist. Darum geht es. Wir haben die Hoffnung, dass sich das Wiener Landesverwaltungsgericht genauso aus den Fängen der Stadtverwaltung emanzipieren wird, wie es dem UVS gelungen ist. Dafür müssen wir aber entsprechende rechtliche Bestimmungen zur Verfügung stellen.

 

Wenn Sie sich heute anschauen - wir als Landesgesetzgeber sind ja nicht allzu gefordert, was die Wichtigkeit der Materie der Gesetze betrifft. Man braucht sich ja auch nur die heutige Tagesordnung anzuschauen, es gibt ganz wenige Gesetze, die nicht Umsetzungen von EU-Richtlinien sind, wo es nicht kleine Adaptierungen gibt, wo man wirklich etwas Neues schaffen muss. Sie sind sich der historischen Tragweite dieses Gesetzes in keinster Weise bewusst geworden. Bis zur Verfassungsnovelle, die die Landesverwaltungsgerichte ermöglicht hat, war die Gerichtsbarkeit als eine ganz wichtige und wesentliche der drei Staatsgewalten in einem Rechtsstaat ausschließliche Bundesangelegenheit. Alle Gerichtsbarkeit geht vom Bund aus, die Zivilgerichtsbarkeit, die Strafgerichtsbarkeit und die Sondergerichtsbarkeit des öffentlichen Rechtes. Durch die Europäische Menschenrechtskonvention und durch das dort vorgesehene Recht, vor einem sogenannten Tribunal in wichtigen Fragen verurteilt oder behandelt zu werden, musste man dann auch im Bereich der Verwaltung, am besten wären es echte Gerichte gewesen - Österreich ist diesen Weg seinerzeit nicht gegangen, wie wir vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof verurteilt worden sind, sondern wir haben diese berühmten Art 133 Z 4-Behörden,

 

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