«  1  »

 

Landtag, 21. Sitzung vom 07.01.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 18 von 30

 

viele Flüchtlinge nach Österreich gekommen sind, wie 2003 oder 2004, oder wenige, wie 2010. Wien hat die Quote immer übererfüllt, bis zu 165 Prozent, nie ist die Quote in Wien unter 125 Prozent gelegen. Derzeit erfüllen wir eine Quote von 142 Prozent. Das ist genauso hoch wie vor dem Asylgipfel im Herbst, Niederösterreich hingegen ist nach der Überführung zahlreicher AsylwerberInnen in die Bundesländer von 112 Prozent im Oktober auf 85 Prozent gefallen und ist mit Kärnten trauriges Schlusslicht in Österreich.

 

Was die Situation der AsylwerberInnen in der Votivkirche betrifft, muss klar gesagt werden: Hier gibt es ein ganz klares Angebot der Caritas, ihnen Quartiere zur Verfügung zu stellen. Leider nehmen sie diese Angebote nicht an, im Gegenteil, einige sind in den Hungerstreik getreten. Hier spielen Dritte ein eigenes Spiel mit den AsylwerberInnen. Panikmache wird betrieben, wenn Aktivisten Flüchtlinge vor angeblich vergiftetem Tee warnen und die Caritas, die ihnen helfend zur Seite steht, zum Feindbild aufbaut. Dieser Aktionismus, meine sehr geehrten Damen und Herren, auf Kosten von Menschen, die vor Krieg und Folter flüchten mussten, ist schändlich und zu verurteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Wir haben in Wien eine hohe Qualität der Grundversorgung und gehen auf die Bedürfnisse der AsylwerberInnen ein. Es gibt keinen Grund, sie von diesem Angebot an Quartieren abzuhalten. Politische Forderungen sind legitim, sind aber ganz klar an das Innenministerium zu richten, ohne dafür Menschen in eine Art Geiselhaft zu nehmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Als nächster Redner hat sich Herr Dr Ulm zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

12.36.29

Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien)|: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Drei Punkte. – Erster Punkt zur Situation der Menschen in der Votivkirche, also zu jenem Drittel, von dem auch der Caritas-Direktor gesprochen hat, und jedenfalls zu denen, die sich im Hungerstreik befinden: Diese Menschen leiden, und diese Menschen haben mein Mitleid. Es ist natürlich nicht angenehm, in so einer Situation zu sein und in der Votivkirche zu frieren, aber diese Form des Protestes ist auch selbstgewähltes Leid. Es wäre nicht notwendig, dort zu frieren.

 

Punkt 2: Wer eine Kirche besetzt, setzt sich natürlich auch ins Unrecht. Da möchte ich schon einmal den Langmut und den Großmut der Gläubigen dieser Kirche, des Pfarrgemeinderates, der Pfarre Votivkirche wie der gesamten Erzdiözese Wien anerkennen, ebenso wie auch die Leistungen der Caritas, nicht nur des Caritas-Direktors Landau, sondern auch der vielen ehrenamtlichen Mitarbeiter, die sich in den Dienst der Sache stellen

 

Punkt 3: Was wäre die Aufgabe der Politik? Erstens einmal den Menschen keine falschen Hoffnungen zu machen, die sich nicht erfüllen können. Da spreche ich jetzt die Grünen an, und ich bin ja neugierig, ob sich Herr Kollege Lobo jetzt in seiner Wortmeldung nach wie vor dazu bekennt, dass er nämlich, was ich schon von ihm gehört habe, die Forderung der AsylwerberInnen unterstützt. Ich mache Sie darauf aufmerksam, wenn Sie diese Forderung unkritisch unterstützen, dann erzeugen Sie bei diesen bemitleidenswerten Menschen natürlich den Eindruck einer Unterstützung, was dann natürlich dazu führt, dass die wahrscheinlich noch schwerer davon abgehalten werden können, in den Hungerstreik zu treten oder weiter in der Votivkirche zu frieren. Sie haben da eine eminente politische und menschliche Verantwortung, die Sie meiner Meinung nach nicht wahrnehmen.

 

Was hat die Politik aber noch zu machen? Sie hat natürlich in erster Linie ein korrektes Asylwesen zu organisieren und eine anständige Asylpolitik zu machen. Das machen wir in Österreich. Die Forderungen, die aus der Votivkirche erhoben werden, sind leider absurd. Sie wollen Grundversorgung für alle Asylwerber haben. Diese bekommen alle Asylwerber, die schutzbedürftig und die hilfsbedürftig sind. Grundsätzlich bekommt keine Grundversorgung, wer sich nicht an die Regelungen hält, wer also untertaucht in die Anonymität oder wer nicht ausreist, obwohl er bereits einen rechtskräftig negativen Asylbescheid hat und die Aufnahme in das Land möglich ist.

 

Zweite Forderung: freie Wahl des Aufenthaltsortes. Dieser Forderung kann natürlich auch nicht nachgekommen werden, denn es muss zwei Einschränkungen geben: erstens bei den Erstaufnahmelagern die Anwesenheit für einige Tage, um das Verwaltungsverfahren abführen zu können, zweitens haben wir eine sinnvolle Aufteilung auf die Bundesländer, um diese Asyllast gerecht zu verteilen.

 

Dritte Forderung: Zugang zu Arbeitsmarkt, Bildungsinstitutionen und Sozialversicherung. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist im hohen Ausmaß erfüllt. In Österreich ist es grundsätzlich bereits nach drei Monaten möglich, als Asylwerber einer Beschäftigung nachzugehen. Selbstverständlich dürfen und sollen die Kinder die Schule besuchen und selbstverständlich sind sie auch sozialversichert.

 

Die Abschaffung von Abschiebungen in sichere Drittländer ist völlig ausgeschlossen und würde jeder gleichartigen Asylpolitik in der EU widersprechen. Selbstverständlich ist es sinnvoll, wenn der Asylwerber bereits in einem sicheren Drittland war, dass er dort seinen Asylantrag stellt. Selbstverständlich wollen wir kein Asyl-Shopping haben, dass man innerhalb der EU es in jeden Land einmal probieren darf, und dann kommt man nach 20 Jahren drauf, dass der immer in verschiedenen Verfahren war, und dann sagt man, jetzt soll er in der EU bleiben.

 

Fünfte Forderung: Man will eine unabhängige Instanz, die die Asylbescheide überprüft. Ich sage Ihnen, wir leben in einem ausgezeichneten Rechtsstaat. Es entscheiden das Bundesasylamt in erster Instanz, in zweiter Instanz der Asylgerichtshof und in dritter Instanz der Verfassungsgerichtshof.

 

Und zur letzten Forderung, Anerkennung von sozioökonomischen Fluchtmotiven: Das ist ja völlig absurd. Also wenn jemand nach der Genfer Flüchtlingskonvention politisch oder anderwärtig persönlich verfolgt wird, dann wird ihm hier Asyl gewährt, aber einem Wirtschafts

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular