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Landtag, 21. Sitzung vom 07.01.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 17 von 30

 

maßgeblich als bayrischer Linksradikaler auf dem Sektor tätig war und jetzt versucht, hier aufzuhetzen. Nun denn! Ein Teil dieser Protestler hat dann in weiterer Folge die Votivkirche besetzt, und es war relativ ruhig in Österreich.

 

Ich frage Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, was hätten Sie für einen Wirbel gemacht, wenn wir oder wenn von mir aus, was Sie ja furchtbar ablehnen, irgendwelche orthodoxen Christen einen Gebetsraum der Muslime am Freitag besetzt hätten, um dort zu protestieren gegen die Misshandlung von Christen in muslimischen Ländern? Der Teufel wäre los gewesen da in diesem Sektor dieses Hauses, meine Damen und Herren. Das kann ich Ihnen sagen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

 

Und jetzt sitzen diese Leute da drinnen und stellen zum Teil ungesetzliche und zum Teil sogar unverschämte Forderungen. Sie wollen die Bundesministerin hinzitieren, sie wollen jetzt sogar den Herrn Bundespräsidenten herbeibefehlen. Ja, was glauben die eigentlich, meine Damen und Herren, wo sie sind? Sie sind durch verschiedene Länder geflüchtet, auch durch EU-Länder, wo sie durchaus um sicheres Asyl hätten einkommen müssen oder können. Sie sind bei uns gelandet, dort, wo sie hinwollten, weil es ihnen hier am besten geht von allen diesen Ländern und weil sie glauben, hier am besten von allen das Sozialsystem ausnützen zu können. Und, das meine Damen und Herren, werden wir nicht zulassen! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Wer flieht um die halbe Welt, um in ein Land zu kommen, in dem es so furchtbare Zustände gibt wie bei uns hier in Österreich, und um das dann hier zu behaupten? Das ist die Realität, meine Damen und Herren. Der Kollege Lobo, der ja einer der wenigen Grünen war, die hier unterstützend eingegriffen haben, hat gemeint, das Ganze war ja ohnehin genehmigt. Nichts war genehmigt, Herr Kollege Lobo. Sie sagen, es war von der ÖH und anderen Gruppen querdurch als politische Versammlung genehmigt und daher war die Räumung eine Rechtswidrigkeit. Also die ÖH ist noch keine Behörde, die irgendwas genehmigt, Herr Kollege. Die einzige Rechtswidrigkeit, die vielleicht da war, ist, dass das Camp draußen erst so spät geräumt wurde, denn eigentlich hätte die Polizei gleich einschreiten müssen, weil hier ein eindeutig rechtswidriger Vorgang gegeben war. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

 

Und diese Räumung, meine Damen und Herren, ist, wie die Polizei verkündet hat, im Einvernehmen mit der Stadt erfolgt. Das, was die Grünen brutale und menschenverachtende Vorgangsweise nennen, war laut Polizei abgesprochen mit der Stadt. Und wer ist die Stadt, wenn nicht die Stadtregierung? Und in dieser Stadtregierung, meine Damen und Herren von den Grünen, sitzen Sie auch drinnen. Das ist nicht abzustreiten, und das ist einer der Gründe, warum Sie so nervös reagieren und mit der heutigen Geschichte davon ablenken wollen.

 

Es glaubt niemand, wirklich niemand, dass in dieser, wie es in Österreich so schön heißt, glamourösen Causa seitens der Polizei und der MA 48 etwas ohne Wissen der Stadtregierung und ohne Wissen des Herrn Bürgermeisters, der sich dazu laufend verschweigt – der hat noch keinen Pieps dazu gesagt –, geschehen ist. Das ist die Realität. Und für Ihre grüne Stadträtin stellt sich die Frage: Entweder sie ist Mitwisserin und ist jetzt in der Zwickmühle, oder die SPÖ hat den grünen Blinddarmpartner wieder einmal über eine Entscheidung höchstens im Nachhinein informiert. Es wäre auch nicht das erste Mal.

 

Jedenfalls, meine Damen und Herren von den Grünen, ist diese ganze Geschichte in erster Linie Ihr Problem. Es ist Ihr Problem, ob Sie sich damit abfinden wollen oder nicht und wie Sie intern damit umgehen. Mit der Aktuellen Stunde heute wollen Sie nur davon ablenken. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg Mörk. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 

12.30.58

Abg Gabriele Mörk (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Die Genfer Flüchtlingskonvention wurde 1951 verabschiedet und 1954 von Österreich ratifiziert. Damit haben wir ganz klare Regeln, die festlegen, wer Flüchtling ist und wer nicht, welche Rechte und Pflichten er oder sie hat und welchen rechtlichen Schutz ein Flüchtling erhalten soll. Österreich hat sich in den vergangenen 60 Jahren immer zur Flüchtlingskonvention bekannt und vielen Tausenden Flüchtlingen Asyl gewährt. Von der Niederschlagung des Aufstandes in Ungarn über den Prager Frühling bis hin zum Krieg in Jugoslawien und Kosovo hat Österreich seine humanitäre Aufgabe immer wahrgenommen. Doch die Flüchtlingsbewegungen sind zunehmend globaler geworden. Durch Kriege im Irak, in Afghanistan und Tschetschenien sind auch Flüchtlinge aus diesen Ländern zu uns nach Österreich gekommen und haben bei uns Schutz gesucht.

 

Mit der Bund-Länder-Vereinbarung zur Grundversorgung von AsylwerberInnen wurde 2004 ein Instrument geschaffen, das Quartiere, Betreuungsqualität und Kostenaufteilung regelt, und Wien ist bei dieser Umsetzung immer sehr vorbildlich vorgegangen. Gemeinsam mit einem Netzwerk von NGOs werden AsylwerberInnen in Wien zu 70 Prozent in Privatquartieren untergebracht. In Wien gibt es einzigartige Angebote für AsylwerberInnen mit Behinderungen oder schweren Erkrankungen. In Wien sind zahlreiche barrierefreie Unterbringungsplätze mit Lift und Treppenlift vorhanden, und in unserer Stadt gibt es österreichweit die meisten Sonderbetreuungsplätze. In Akutfällen wird sofort gehandelt und kein Asylwerber, keine Asylwerberin muss auf der Straße stehen.

 

Flüchtlinge sollten mit der Grundversorgungsvereinbarung von Bund und Ländern seit 2004 gemäß der Einwohneranzahl der Bundesländer gleichmäßig auf Österreich verteilt werden. Doch schon zu Beginn stellte sich heraus, dass einige Bundesländer nicht zur 15a-Vereinbarung gestanden sind. Wien hat hier von Anbeginn an Verantwortung übernommen und immer mehr AsylwerberInnen betreut, als laut Vereinbarung notwendig gewesen wäre, und das unabhängig davon, ob jetzt

 

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