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Landtag, 33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 60 von 100

 

Organisationen, die für Menschen mit Behinderung tätig sind, aber auch der Interessensvertretung vollinhaltlich. Es kann nicht sein, dass ein Gesetzesentwurf und noch dazu ein derart wichtiger, der die Interessen behinderter Menschen in dieser Stadt unmittelbar betrifft, seitens der zuständigen Stellen der Landesregierung geschaffen wird und in Begutachtung geschickt wird und erst danach die gesetzlich verankerte Interessensgemeinschaft beigezogen wird. Auf die konkrete Frage, weshalb das nicht passiert ist, weshalb die Interessensvertretung nicht früher einbezogen wurde, erklärte die zuständige Beamtin in der Sitzung der Interessensvertretung behinderter Menschen, dass ihrer Meinung nach die Einbeziehung der Interessensvertretung ab dem Zeitpunkt sinnvoll sei, ab dem ein kompletter Gesetzestext vorliegt. Außerdem könne sie sich unter „Einbeziehung in ein politisches Konzept“ nichts Konkretes vorstellen. In der Behindertenkommission haben wir diskutiert, weshalb das nicht passiert ist und da wurde im Nachhinein kritisiert, dass es zu stundenlangen Verhandlungen mit der Interessensvertretung gekommen ist, um urgierte Punkte von Seiten der Interessensvertretung zu besprechen und das Gesetz umzuarbeiten. Wenn Sie rechtzeitig die Interessensvertretung der behinderten Menschen, und das sind die Fachleute in dieser Stadt, einbezogen hätten, dann hätten Sie sich die stundenlange Umarbeitung erspart, denn in vielen Punkten waren sich alle StellungnehmerInnen einig! Hier zeigt sich natürlich, warum dieser Gesetzesentwurf gescheitert ist. (Abg Kurt Wagner: Wieso ist er gescheitert? Wieso ist er gescheitert? Er ist doch abgestimmt worden)!

 

Und eines gleich vorweg: Sie werden sich nicht wundern, wir können diesem Werk nicht zustimmen. Die politischen VerantwortungsträgerInnen haben eine Ignoranz an den Tag gelegt und die BeamtInnen haben ein Unverständnis formuliert (Abg Kurt Wagner: Das ist Ihre persönliche Meinung!), wie ich vorgelesen habe, auch in den Stellungnahmen, wie es im offiziellen Protokoll der Interessensvertretung behinderter Menschen nachzulesen ist. (Abg Kurt Wagner: Das Letzte haben Sie nicht gelesen!) Ich habe Sie nicht verstanden! (Abg Kurt Wagner: Das Letzte haben Sie nicht gelesen!) Das Letzte habe ich gelesen, natürlich, ja, ja. (Abg Kurt Wagner: An Ihnen ist das jetzt vorbei gegangen, dass die Interessensvertretung zugestimmt hat!) Herr Kollege Wagner, bitte provozieren Sie mich nicht. Ich möchte Ihnen zuerst einmal gerne die Punkte ... (Abg Kurt Wagner: Ein Gesetz, das nicht einmal abgestimmt ist!) Das Gesetz in dieser vorliegenden Form? Wir werden ihm nicht zustimmen. Für mich ist dieses Gesetz gescheitert. (Abg Kurt Wagner: Ja, Sie stimmen dem nicht zu! ) Ich kann mir schon vorstellen, dass es Ihnen unangenehm ist, jetzt von mir hier heraußen zu hören, weshalb wir nicht zustimmen. Ich gebe Ihnen ganz recht, die Mehrheitsfraktion wird diesem Gesetz natürlich zustimmen und es wird in Kraft treten. (Abg Kurt Wagner: Nein, nicht nur die Mehrheitsfraktion!) Ja, die FPÖ stimmt auch zu. (Abg Kurt Wagner: Na ja eben) Um zu erreichen, dass es zu weiteren Verbesserungen in diesem Gesetz kommt, werden wir die heute von den RednerInnen der Oppositionsparteien schon angesprochenen Anträge einbringen. Herr Kollege Wagner, bitte hören Sie kurz zu, weil ich möchte es Ihnen sehr, sehr gerne erklären. (Abg Kurt Wagner: Ich höre Ihnen zu!) Die Referentin für Öffentlichkeitsarbeit und Grundlagen hat sogar erklärt, dass die UN-Konvention zwar sehr wichtig sei, es sich aber nur um ein Rahmenschriftstück handelt. Und da heißt es auch weiter im Protokoll - Sie haben die Protokolle gelesen, Herr Kollege Wagner? (Abg Kurt Wagner: Na sicher!) „Wenn es sich die Geschäftsgruppe zur Aufgabe machen würde, die UN-Konvention umzusetzen, würden sich die anderen Körperschaften zurückziehen.“ Ich habe gedacht, wie ich diese Aussage gehört habe und sie dann auch noch gelesen habe: Das kann doch nicht wirklich wahr sein! Weil es ist die Pflicht, Ihre Pflicht, Frau Landesrätin Wehsely, dafür zu sorgen, dass einschlägige Rechtsnormen - und die UN-Konvention ist eine einschlägige Rechtsnorm und noch dazu höchsten Ranges - von Ihrer Geschäftsgruppe umgesetzt werden, weil die Aussage nach dem Motto: „Wir orientieren uns lieber nicht so stark an der UN-Konvention, weil sonst nehmen wir vielleicht anderen Körperschaften ungewollt Verpflichtungen ab.“, ist einfach skandalös, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Verschärft wird diese Problematik im vorliegenden Gesetz noch dadurch, dass wesentliche Bestimmungen etwa über die Höhe der von den LeistungsbezieherInnen zu erbringenden Eigenleistungen vom Fonds Soziales Wien erst nach Beschluss dieser Vorlage in Form von Richtlinien umgesetzt werden. So geht das nicht, meine Damen und Herren! Ein Modell, wo im Nachhinein der FSW via Richtlinienkompetenz quasi zum Vollstrecker des Willens der Stadtregierung wird, das wird es mit der ÖVP nicht geben! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Im Gegenteil, meine Damen und Herren! Herr Kollege Wagner, ich komme zu meinem ersten hier einzubringenden Antrag. Wir wollen sicherstellen, dass die Interessensvertretung der Menschen mit Behinderung rechtzeitig und zwar vor Beschlussfassung allfälliger Richtlinien gehört werden muss. Laut den Bestimmungen des vorliegenden Entwurfs ist die Interessensvertretung lediglich berechtigt, FSW-MitarbeiterInnen zur Sitzung einzuladen. Diese müssen zwar der Einladung Folge leisten, aber Auskünfte müssen nur von Fall zu Fall erteilt werden.

 

Ich bringe daher mit meinen Kolleginnen gemeinsam folgenden Abänderungsantrag betreffend die Sicherstellung des Anhörungsrechts der Interessensvertretung der behinderten Menschen bei der Neuschaffung oder Novellierung von Richtlinien ein. Ich gebe die Anträge dann gesammelt ab.

 

Herr Kollege Ebinger von der FPÖ musste weg, aber er hat mir gesagt, mittlerweile weiß er, worum es in dem Antrag geht und er wird dem auch zustimmen

 

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