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Landtag, 33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 59 von 100

 

logisch, weil wir glauben, dass es nicht mehr sein kann, so wie ich eingangs schon erwähnt habe, dass die Interessensvertretung nicht in die Gesetzwerdung mit einbezogen wird und dass man wirklich kontinuierlich Gespräche führt, kontinuierlich schaut, wo sind die Problemlagen, sich auch wirklich immer wieder mit dem FSW hinsetzt, um zu schauen, wo braucht es eine Förderung, wo braucht es eine neue Förderung, wo braucht es neue Maßnahmen, wo greifen die alten nicht weitgehend genug oder gibt es neue Entwicklungen, denen wir folgen müssen.

 

Ich finde es schade, wie schon gesagt, dass dieses Gesetz meiner Meinung nach auf halber Strecke oder auf dreiviertel der Strecke steckengeblieben ist, dass man nicht den Mut hatte, hier wirklich Chancengleichheit durchzuziehen, hier wirklich für Chancengleichheit zu sorgen. Auch wenn jetzt in Inseraten versprochen wird beziehungsweise allen, die das lesen, versucht wird, klar zu machen, dass das Selbstbestimmung unterstützt. Ja, das stimmt, es ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber wieder mal ein zu kleiner Schritt und deswegen lehnen wir das Gesetz ab. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg Praniess-Kastner. Ich ersuche darum.

 

Abg Karin Praniess-Kastner (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Bevor ich mich mit dem vorgelegten Gesetz befasse, möchte ich Ihnen eine Premiere hier im Sitzungssaal vorstellen. Normalweise gehen ja die Gebärdensprachdolmetscher nach der Fragestunde und der Aktuellen Stunde nach Hause. Heute ist es gelungen, dass diese Sitzung, die eine Gesetzesvorlage beschließen soll, die für behinderte Menschen in dieser Stadt sehr, sehr wichtig ist, dass diese Sitzung auch barrierefrei zugänglich ist. Es ist der Mehrheitsfraktion in dieser Stadt leider nicht selbst eingefallen, Gebärdesprachdolmetscher hier einzusetzen. Ich möchte mich daher ausdrücklich beim Herrn Landtagspräsidenten Kopietz für die Zurverfügungstellung bedanken, sie gewährleistet Barrierefreiheit auch für gehörlose SeherInnen auf der Galerie, HörerInnen und BeobachterInnen im Internet.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Gebärdensprache ist kein Hobby und auch kein Luxus, sondern Gebärdensprache zählt zu den Menschenrechten. Es ist ein Menschenrecht. Und es ist sehr, sehr wichtig für Menschen in dieser Stadt, die Sitzungen hier, die Gesetzeswerdungen und natürlich alle anderen Dinge auch gebärdensprachübersetzt zu bekommen. Es liegt vielleicht auch am nicht ganz vollzogenen Paradigmenwechsel in der Politik für Menschen mit Behinderung in dieser Stadt, dass zum Beispiel der Sitzungssaal hier nicht barrierefrei ist. Das heißt, ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete, die im Rollstuhl anwesend wäre, hätte auch keine Möglichkeit, hier ihr Abgeordnetenmandat auszuüben. Aber vielleicht ist das ja auch demnächst möglich.

 

Es passt leider auch ins Bild, wie gesagt, dass keine GebärdesprachdolmetscherInnen beim Rest der Sitzungen anwesend sind, dass der Sitzungssaal nicht barrierefrei ist und Menschen mit Behinderung damit nicht die gleichen Informationsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Sie könnten ein Mandat auch nicht wirklich vollkommen uneingeschränkt ausüben, obwohl das zur Sicherstellung der Rechte für behinderte Menschen hier in Wien notwendig wäre.

 

Das Thema Barrierefreiheit haben wir ja schon sehr oft und ausführlich besprochen, aber lassen Sie mich hier jetzt zum vorgelegten Chancengleichheitsgesetz Stellung nehmen. Eines vorweg, es ist für uns und meine Fraktion richtig und wichtig, dass ein neues Gesetz an die Stelle des letztendlich bereits 40 Jahre alten Gesetzes tritt. Eine stilistische Überarbeitung des Wiener Behindertengesetzes, so hat das ehemalige Gesetz für Menschen mit Behinderung geheißen, hätte sicherlich nicht alle Neuerungen und Weiterentwicklungen der Rechtsnormen für Menschen mit Behinderung aufnehmen können. In dieser Hinsicht bin ich froh, dass nun ein neues Regelwerk vorliegt. Was mir aber, und nicht nur mir, sondern vielen Organisationen, die für Menschen mit Behinderungen tätig sind, aber auch der Interessensvertretung gefehlt hat, war die Einbindung der Interessensvertretung behinderter Menschen in diese Gesetzeswerdung von Beginn an. Diese komplette Neufassung der Rechtsvorschriften hätte doch ein Grund sein können, mit der Interessensvertretung behinderter Menschen in einen intensiven Dialog einzutreten. Umso mehr verwundert es, dass die Landesregierung es nicht der Mühe wert gefunden hat, gemeinsam mit der Interessensvertretung behinderter Menschen das neue Gesetz zu erarbeiten. Der Interessensvertretung wurde zuerst einmal lediglich das Recht eingeräumt, so wie allen anderen, zum vorliegenden Entwurf eine schriftliche Stellungnahme abzugeben.

 

Und das ist auch schon der erste Punkt, wo ich auf die UN-Konvention zu sprechen komme, denn ich sehe darin eine absolute Missachtung der UN-Behindertenrechtskonvention, zu der sich der Staat Österreich durch Ratifizierung bereits im Oktober 2008 bekannt hat. In einem Artikel, ich zitiere wörtlich Art 4 Abs 3 der UN-Konvention, da heißt es, dass sich die Vertragsstaaten dazu verpflichten: „Bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten zur Durchführung dieses Übereinkommens und bei anderen Entscheidungsprozessen in Fragen, die Menschen mit Behinderung betreffen, führen die Vertragsstaaten mit den Menschen mit Behinderung, einschließlich Kindern mit Behinderung, über die sie vertretenden Organisationen enge Konsultationen und beziehen sie aktiv ein.“ In diversen Stellungnahmen, das habe ich schon gesagt, wurde das ja kritisiert, dass der Komplettentwurf vorgelegt wurde ohne Einbeziehung. Ich teile diese Kritik der

 

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