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Landtag, 26. Sitzung vom 25.06.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 44 von 61

 

Tat einstimmig angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. – Ich erblicke keinen Widerspruch.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, ebenfalls um ein Zeichen mit der Hand. – Auch hier kann ich die Einstimmigkeit und damit die Beschlussfassung des Gesetzes konstatieren.

 

Postnummer 4 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Ehrenzeichengesetz geändert wird. Ich bitte die Amtsf StRin Frauenberger, als Berichterstatterin die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte zum Zustimmung zur Novellierung des Wiener Ehrenzeichengesetzes. – Danke schön.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Danke. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet hat sich Herr StR Ellensohn.

 

StR David Ellensohn: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

 

Eigentlich ist es ein schöner Anlass, wenn man über ein Ehrenzeichengesetz spricht. Wir können dem heute aber nicht zustimmen, und ich möchte zumindest kurz ausführen, warum.

 

Was ist neu, und was soll beschlossen werden? Die Gemeinde Wien und die Organe des Landes dürfen Personen anlässlich von runden Geburtstagen, zum 75., 80., 90. Geburtstag und zu den paar 100. Geburtstagen, die es auch gibt und die in Zukunft mehr werden, ehren. Das Gleiche gilt für das 25. und 50. Hochzeitsjubiläum, solange es zwei Leute halt gut miteinander aushalten. – Das sind an sich schöne Anlässe.

 

Ziffer 2 lautet: „Die Organe des Landes und der Gemeinde Wien sind berichtigt, Ehrungen selbst zu verlautbaren oder für eine Verlautbarung durch andere zu sorgen, sofern sich nicht die geehrten Personen nach Befragung dagegen ausgesprochen haben.“

 

Das heißt in aller Kürze: Wenn es gut läuft, bekommen jeder 90-Jähriger und jede 90-Jährige einen Brief, in dem steht: Wir wollen Sie ehren und dürfen die Daten dann weitergeben. – Und nur wenn ein Brief zurückkommt, in dem dezidiert steht, dass das nicht erwünscht ist, geschieht das nicht. Das ist an der Grenze beziehungsweise über der Grenze dessen, was wir für vertretbar halten.

 

Ich zitiere nur eine einzige Stellungnahme dazu. Ich habe einen Datenschutzexperten gefragt und habe eine E-Mail dazu bekommen. – Ich zitiere : „Mit dieser Novelle können“ – so die Befürchtung – „Gemeindeorgane auch offiziell Daten an Medien weitergeben. Häufig landen dann Name, Geburtsdatum, Anschrift in der Zeitung, eine perfekte Liste für TrickbetrügerInnen, KeilerInnen und lang vermisste Neffen. Ohne datenschutzrechtliche Konkretisierung dieses Gesetzes können diese Listen in Medien landen.“

 

Ich behaupte, dass das wahrscheinlich niemand will. Das Gesetz wird jetzt nicht mehr anders beschlossen werden, weil die Mehrheiten leider schon feststehen. Ich möchte aber zumindest, dass bei diesen Ehrungen diese Auskunft, die man einholt, ob jemand auch wirklich damit einverstanden ist, sehr ernst genommen wird.

 

Stellen Sie sich das vor: Es werden eine große Anzahl an Leuten angeschrieben, die 75 Jahre alt werden. Alle schicken sicherlich nicht einen Brief zurück, dass sie nicht geehrt werden wollen, sondern sie lesen etwas von einer hoch offiziellen Ehrung durch die Gemeinde Wien, und ich nehme an, es werden fast überhaupt keine Antworten zurückkommen!

 

Die Lösung, die Sie getroffen haben, erfüllt den Gesetzestext. Schöner wäre es aber, wenn es geheißen hätte, dass sich die Leute dafür aussprechen müssen, dass sie einverstanden sind, dass die Gemeinde Daten unter anderem an Medien weitergeben darf. Schöner wäre es, wenn jemand, der 80 Jahre alt wird, einen Brief bekommt, in dem steht, dass seine Daten, wenn er unterschreibt, etwa in der Bezirkszeitung oder im „News“ landen könnten. – Ich glaube, das würden die Leute im Regelfall nicht unterschreiben!

 

So, wie es hingegen jetzt formuliert wird, wird es zwar sehr wenig Ablehnungen geben, aber nicht, weil die Leute das nicht so sehen, sondern weil die Leute sich diese Mühe nicht machen werden.

 

Weil wir das als eine Aushöhlung des Datenschutzes empfinden, werden wir dieser Änderung des Ehrenzeichengesetzes nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg Schuster. Ich erteile es ihm.

 

Abg Godwin Schuster (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Meine sehr geschätzte Präsidentin! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen!

 

Diese Novelle zum Ehrenzeichengesetz fußt an und für sich auf einem Hinweis aus dem Innenministerium. Man hat seitens des Innenministeriums darauf hingewiesen, dass die Datenschutzkommission des Öfteren Anfragen von Bürgern über die Tatsache erhalte, dass persönliche Daten in lokalen Zeitungen in Form von Glückwünschen zu runden Geburtstagen veröffentlicht werden. Das dürfte einzelne Personen gestört haben.

 

Ich sage dazu: Diese Praxis, wie sie in Wien gehandhabt wird, wird in allen Bezirken so gehandhabt, egal, welcher Couleur der Bezirksvorsteher angehört beziehungsweise angehörte. Ich weiß aus dem 7. Bezirk, dass es Glückwünsche in den Bezirkszeitungen durch den Bezirksvorsteher, dessen Stellvertreter oder andere Personen gibt.

 

Es wurde darauf hingewiesen – Kollege Ellensohn hat auch darauf aufmerksam gemacht –, dass gemäß § 20 Abs 3 des Meldegesetzes die Bürgermeister nur insoweit ermächtigt sind, die im Melderegister enthaltenen Meldedaten zu verwenden, als diese zur Wahrnehmung der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben eine wesentliche Voraussetzung bilden. Hingewiesen wurde auch darauf, dass im gegebenen Zusammenhang eine in Betracht kommende gesetzliche Regelung für derartige Datenverwendungen allerdings zum damaligen Zeitpunkt

 

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