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Landtag, 26. Sitzung vom 25.06.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 43 von 61

 

Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. – Ich stelle fest: Dieses Gesetz ist von der Volkspartei, der Freiheitlichen Partei und der Sozialdemokratie gegen die Stimmen der Grünen somit mehrstimmig angenommen.

 

Mir liegt der schon von mehreren Debattenrednern angesprochene Beschluss- und Resolutionsantrag der Österreichischen Volkspartei, der grünen Fraktion und der Freiheitlichen, tituliert mit „Mehr Demokratie in Wien: Für ein faires Wahlrecht in Wien“, vor. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt. - Wer diesen von mir jetzt genannten Antrag unterstützt, gebe bitte ein Handzeichen. – Dieser Antrag wird von den drei Oppositionsparteien unterstützt, ist somit in der Minderheit und daher abgelehnt.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, meine Damen und Herren, werde ich sogleich die zweite Lesung vornehmen lassen. – Ich erblicke keinen Widerspruch.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz auch in zweiter Lesung zustimmen wollen, dies mit einem Handzeichen zu signalisieren. – Gleicher Abstimmungsvorgang: Von der Sozialdemokratie, der Österreichischen Volkspartei und den Freiheitlichen unterstützt ist das Gesetz sohin mehrstimmig in zweiter Lesung beschlossen.

 

Postnummer 2 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Landeslehrerinnen- und Landeslehrergleichbehandlungsgesetz – kurz WLLGBG – erlassen und das Wiener Gleichbehandlungsgesetz, nämlich die 10. Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz, und das Gesetz über das Schlichtungsverfahren in Angelegenheiten der Gleichstellung von Landeslehrerinnen und Landeslehrern mit Behinderungen in Wiener öffentlichen Pflichtschulen geändert werden.

 

Ich bitte die Berichterstatterin, die Frau StRin Frauenberger, einzuleiten.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung zum Entwurf dieser Gesetzesmaterie, die sich im Besonderen mit den Landeslehrerinnen und Landeslehrern auseinandersetzt. – Danke.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön. Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung.

 

Ich betone, nachdem es sich hier um einen Gesetzesantrag handelt, der sowohl einfache als auch Verfassungsbestimmungen enthält, den Vorgang jetzt bitte zu verfolgen.

 

Art I mit § 3 Abs 8, § 4 Abs 5, § 6 Abs 1 und § 12 Abs 2 sowie Art II Z 7 und Art IV Z 1 sind Verfassungsbestimmungen.

 

Hierfür ist gemäß § 124 Abs 2 der Wiener Stadtverfassung die Anwesenheit der Hälfte der Landtagsabgeordneten erforderlich, die ich nunmehr als souverän gewährleistet feststelle.

 

Gemäß § 124a der Wiener Stadtverfassung ist für einen gültigen Beschluss eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Diese Bestimmungen gelten für beide vorzunehmenden Lesungen.

 

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung, die ich getrennt vornehme.

 

Zuerst lasse ich alle Bestimmungen, ausgenommen den schon erwähnten Art I § 3 Abs 8, § 4 Abs 5, § 6 Abs 1, § 12 Abs 2 sowie Art II Z 7 und Art IV Z 1, abstimmen. Dafür genügt die einfache Mehrheit.

 

Ich bitte nunmehr jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang, ausgenommen den soeben referierten Art I mit § 3 Abs 8, § 4 Abs 5, § 6 Abs 1 und § 12 Abs 2 sowie Art II Z 7 und Art IV Z 1, zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Dies ist einstimmig so angenommen. (Zwischenrufe bei der FPÖ. – Abg Mag Wolfgang Jung: Ohne uns!)

 

Entschuldigung! Ich darf um Wiederholung ersuchen.

 

Wer den von mir vorgetragenen Teil mitträgt und unterstützt, gebe bitte ein Handzeichen. – Dies ist also von der Österreichischen Volkspartei, der Sozialdemokratie und der grünen Fraktion unterstützt und sohin mehrstimmig angenommen.

 

Ich hatte das ohnedies noch nicht eingetragen, daher ist keine Korrektur vonnöten.

 

Wir kommen nunmehr zu den Verfassungsbestimmungen.

 

Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtages, die Art I § 3 Abs 8, § 4 Abs 5, § 6 Abs 1 und § 12 Abs 2 sowie Art II Z 7 und Art IV Z 1 zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist das gleiche Abstimmungsverhalten.

 

Damit ist auch dieser Teil des Gesetzes mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen.

 

Somit ist das Gesetz in erster Lesung angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sogleich die zweite Lesung vornehmen lassen. – Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem zuvor beschlossenen Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Dies ist mit den Stimmen der Sozialdemokratie, der Österreichischen Volkspartei, der GRÜNEN und sohin mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit insgesamt beschlossen worden.

 

Postnummer 3 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Landeslehrer- und Landeslehrerinnen-Diensthoheitsgesetz 1978 geändert wird. Es ist dies die 6. Novelle zum Wiener Landeslehrer- und Landeslehrerinnen-Diensthoheitsgesetz 1978. Berichterstatter hierzu ist ebenfalls Amts StRin Frauenberger. – Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte zum Zustimmung.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Dieses Gesetz ist in der

 

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