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Landtag, 26. Sitzung vom 25.06.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 36 von 61

 

erwähnt. Ich möchte speziell noch auf die Möglichkeit der Akteneinsicht hinweisen. Und vor allem besteht auch die von den Bezirken im Rahmen der Evaluierung vehement geforderte Möglichkeit von Fraktionsvereinbarungen, die in schriftlicher Form rechtsverbindlich sind, bis zum Ende der jeweiligen Legislaturperiode Geltung haben und daher Rechtssicherheit für alle bringen. – Ich glaube, dass das ein großes Paket ist, das wir seit gestern in den nächsten Wochen beschließen werden.

 

Von Kollegen Tschirf wurde angesprochen, dass eine Partei alle drei Ausschussvorsitzenden stellt. Das entspricht genau d’Hondt, dessen System im Antrag der drei Oppositionsparteien gefordert wird. Das ist rein rechnerisch logisch: Wenn es eine große Partei und drei in der Größe etwa gleiche kleine Parteien gibt, dann ergibt sich nach d’Hondt, dass der Ausschussvorsitzende und dessen beide Stellvertreter der SPÖ angehören. Das ist eine rein rechnerische Frage, daran kann man nichts ändern, das ist d’Hondt. Das ist ein einfaches mathematisches Ergebnis!

 

Zum Wahlrecht selbst wird Kollege Stürzenbecher noch ausführlich Stellung nehmen. Ich möchte sagen: Selbstverständlich werde ich im zweiten Halbjahr einmal Gespräche auf Klubvorsitzendenebene führen. Wir werden alle Wünsche auflisten, und wir werden uns ansehen, was gut ist, was man eventuell aufnehmen könnte und was nicht. Man muss ja alles beachten.

 

Ich erinnere mich zum Beispiel an eine Diskussion in Österreich im vorigen Jahr. Damals hat sich auch der jetzige Parteivorsitzende der ÖVP zu Wort gemeldet. Die „Presse“ vom 14. Februar titelte damals: „Mehrheitswahlrecht. Steht Österreich bald Kopf?“ Damals forderte der damalige Umweltminister Josef Pröll ein echtes Mehrheitswahlrecht. Ich meine: Wenn man über das Wahlrecht spricht, dann muss man natürlich auch darüber ernsthaft nachdenken und das in die Diskussion einbringen. Josef Pröll ist in der Zwischenzeit Vizekanzler und Ihr Parteivorsitzender, und wenn er vehement fordert, dass ein Mehrheitswahlrecht zumindest diskutiert werden sollte, dann werden wir es auch einmal diskutieren!

 

Pröll sprach in diesem Interview von direkten Entscheidungen in den Wahlkreisen. – Das haben wir jetzt eigentlich! Die Grundmandate werden zuerst in den Wahlkreisen vergeben, und dann gibt es Restmandate. Dazu wird Kollege Stürzenbecher noch ausführlich Stellung nehmen.

 

Es wurde auch behauptet, dass die SPÖ hier quasi als Alleinherrscher agiert. Ich habe mir hier die Minderheits- und Kontrollrechte in den Landtagen und Gemeinderäten der Landeshauptstädte aufgelistet und nütze jetzt diese Gelegenheit, das alles vorzutragen, damit auch im Protokoll steht, wie es in Wien aussieht, nämlich im Gegensatz zu vielen Landeshauptstädten in vielen Bereichen sehr gut!

 

Zum Beispiel: Dass 3 Prozent der Landtags- und Gemeinderatsmitglieder einen Klub mit allen Förderungsmöglichkeiten bilden können, das gibt es nur in Wien. Überall anders ist ein relativ höheres Quorum erforderlich.

 

Eine Fragestunde ist in der Mehrzahl der Gemeinderäte der Landeshauptstädte nicht vorgesehen. Wir haben im Gemeinderat eine Fragestunde. Und auch im Landtag ist bei uns eine Fragestunde eine Selbstverständlichkeit, was in den anderen Bundeshauptstädten nicht der Fall ist.

 

Die Behandlung von aktuellen Themen in einer Aktuellen Stunde des Gemeinderates ist in Wien und in Linz möglich, in den anderen Landeshauptstädten nicht. In Wien ist die Aktuelle Stunde ausschließlich ein Instrument der Abgeordneten und Gemeinderäte.

 

Mitteilungen von Regierungsmitgliedern sind nur in ganz wenigen Landtagen beziehungsweise Gemeinderäten vorgesehen, zum Beispiel auch in Wien. Eine Besprechung solcher Mitteilungen gibt es nur in Wien und in Eisenstadt.

 

Es ist auch nicht in allen Landtagen und auch nicht in allen Landesregierungen eine zeitgerechte Akteneinsicht der Abgeordneten in Vorlagen für den Landtag und die Landesregierung geregelt.

 

All das, was es hier in Wien gibt, was es in den anderen Hauptstädten nicht gibt, ist ja nicht nichts!

 

Es ist nicht in jedem Landtag in Österreich selbstverständlich, dass einzelne Abgeordnete ein Antragsrecht haben. Auch das haben wir gemäß § 35.

 

Das Rederecht der Abgeordneten unterliegt in mehreren Landtagen Redezeitbegrenzungen, auch das ist in Wien nicht der Fall. Nicht in allen Landeshauptstädten ist die Zahl von Gemeinderatssitzungen de facto unbegrenzt, und es ist nicht in jedem Landtag vorgesehen, dass Mitglieder wichtiger Kontrolleinrichtungen wie zum Beispiel der Präsident des Rechnungshofes oder der öffentlichen Anwaltschaften des Landes – sowohl Umwelt- als auch PatientInnenanwalt – an Sitzungen nicht nur teilnehmen, sondern bei diesen auch reden können. Auch das gibt es nur in Wien.

 

Das Instrument der dringlichen Initiativen ist bekanntlich in Wien sehr ausgeprägt. Auch das gibt es nicht überall. In anderen Landtagen gibt es entweder gar keinen dringlichen Antrag oder es bedarf einer Zweidrittelmehrheit für die Zuerkennung der Dringlichkeit eines Antrages.

 

Eine dringliche Anfrage gibt es nicht in allen Landtagen in Österreich, in Wien gibt es das, und das Quorum für die Einbringung einer dringlichen Anfrage ist in fast allen anderen Landtagen höher als in Wien.

 

Ich sage das gern so ausführlich, damit das auch im Protokoll steht und damit wir uns das richtig in Erinnerung rufen.

 

Bei der Reihenfolge der Behandlung der Dringlichen wird in Wien darauf Rücksicht genommen, wer am längsten keine Anfrage und keinen Antrag eingebracht hat. Auch das ist fair und gut so. Das gibt es nur in Wien. Und dass dringliche Initiativen spätestens um 16 Uhr behandelt werden, ist auch nicht selbstverständlich. In Wien wird das so gehandhabt, aber in einigen Landtagen werden dringliche Initiativen einfach am Ende der Tagesordnung, also oft spät in der Nacht, behandelt. Und auch dringliche Initiativen sind nicht in allen

 

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