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Landtag, 22. Sitzung vom 29.10.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 46 von 59

 

darüber ausgesprochen. Er sagt ja selbst, er hat das nicht so gesagt, wie es in den Medien gestanden ist. Sein Ausdruck war keineswegs in die Richtung: Bei uns sterben 3 000 bis 6 000 Leute an ärztlichen Fehlern. Ich weiß, er war dann konfrontiert mit den Ärzten, nicht mit mir, aber ich bin dagegen – und dazu stehe ich –, als Vergleichsbasis das Gesundheitssystem der USA zu nehmen. Das wird immer abgelehnt, das wollen wir nicht, denn dort wird nicht so behandelt, dort gibt es die Zwei- und Mehr-Klassen-Medizin, und wenn jetzt einfach hochgerechnet wird – Sie haben von Milchmädchenrechnung gesprochen –, wenn jetzt eine Milchmädchenrechnung mit den USA versucht wird, so bin ich dagegen. Ich habe schlicht und einfach gesagt, wie es bei uns steht.

 

Ja, wir entschädigen, wenn eine Komplikation auftritt – das steht ja auch in den Richtlinien –, und wir entschädigen nunmehr auch dann, wenn ein Todesfall vorliegt. Dass ich den Ausdruck „Komplikationen" verwende, ist gängig. Der findet sich in den Richtlinien der Entschädigung.

 

Wenn wir überzeugt sind, es liegt ein Fehler vor, dann dürfen wir ja gar nicht entschädigen, dann muss ich dem sagen – aber nicht als Schlangenrat, sondern damit der sich wirklich durchsetzen kann –, klagen Sie, aber wir können Sie leider vor Gericht nicht mehr begleiten. Das hätte manch einer gerne. Ich muss sagen: Wenn es klar ist, dass hier ein Fehler vorliegt, dann, bitte, müssen Sie den Klageweg beschreiten. Ich muss aber auch so ehrlich sein, zu einem, den ich zum ersten Mal sehe und der mir von einem Vorfall, der 2003 war, berichtet, zu sagen, ich bitte Sie, an sich ist die Sache aber verjährt. Denn ich kann dem nicht den Schlangenrat geben, klagen Sie lustig drauflos. Dann wird der sagen, na hören Sie, Sie haben mir den Rat gegeben, und ich stehe jetzt an.

 

Ich muss es ihm sagen, und ich habe es ihm auch gesagt. Es war dies ein durchaus kundiger Mann, der sich mit der Verjährungsfrage befasst hat, der sogar einen Hinweis gegeben hat, der sich dann aber nicht bewahrheitet hat. Ich darf der Frau Abg Cammerlander sagen, natürlich sind wir an den KAV herangetreten. Es hindert uns ja niemand, auch in einer verjährten Sache Anspruch geltend zu machen, aber wenn die Gegenseite sagt, das ist verjährt, dann weiß ich keinen weiteren Weg mehr. Ich weiß hier keinen mehr. Aber genau das haben wir getan.

 

Zuletzt vielleicht noch zum Tätigkeitsbericht der Steiermark. Ich habe ihn gerne als Vorbild genommen für die Erstellung des Rechnungsabschlusses des Patientenentschädigungsfonds. Ich möchte aber nicht weiter darauf eingehen, denn die Kollegin ist auf Grund des Berichtes in großen Schwierigkeiten. Nicht politisch, das muss man aushalten, nein, die ist rechtlich in großen Schwierigkeiten. Ich habe mir das durchgelesen und war überrascht, dass der Verfassungsjurist, der sich damit befasst hat, gesagt hat, der Wiener Anwalt traut sich auch sehr weit vor. Ich meine, er traut sich sehr weit vor, indem er kundtut, was alles passiert, und nicht alles anonymisiert, aber ich glaube, er ist noch auf der Seite des Vertretbaren. Ich glaube es auch, sonst würde ich es nicht tun.

 

Wir werden die liebe Kollegin natürlich unterstützen und werden ihr sicher helfen. Natürlich kenne ich diesen Bericht, aber ich werde, wenn jemand in Schwierigkeiten ist, das dann nicht in der Form noch einmal wiederholen, um sie nicht in noch größere Schwierigkeiten zu bringen. Ich glaube, das ist Ihnen sicherlich bekannt, ich will mich dazu nicht verbreitern.

 

Zuletzt bedanke ich mich nochmals bei allen, denn das Team ist ja von allen gelobt worden. Ich werde diesen Dank an das Team weitergeben, soweit es das Geschehen nicht ohnehin über den Bildschirm verfolgt. Recht herzlichen Dank! Soweit man auch mit mir noch zufrieden war, bedanke ich mich auch recht herzlich.

 

Ich werde im Sinne der Patienten und der Pflegepersonen weiter arbeiten. Ich glaube auch, 35 Seiten in dem Abschnitt sind ja nicht gar so wenig; das ist der Bereich „Pflege und Betreuung". Im Gegenteil, es ist gesagt worden, es wäre fast zu viel. Ich nehme das gerne zur Kenntnis, schicke aber gleich voraus, ich weiß, das betrifft das Jahr 2008. So umfangreich werden wir vielleicht nicht mehr sein, vor allem die Gesetzestexte, Richtlinientexte werden wir nicht mehr wiedergeben, nur dann, wenn sie neu sind. Und da wird es was Neues geben, und wenn ich von Neuem sprechen darf, sage ich es jetzt schon, denn es ist ja angesprochen worden. Die Patientenanwaltschaft übersiedelt Ende dieses Jahres, und zwar von der Schönbrunner Straße 7 in die Schönbrunner Straße 108, also näher hinauf zum Gürtel. Sie ist dann über den Margaretengürtel leicht zu erreichen. Bitte, das ist aber erst im Dezember, nicht jetzt schon Patienten in diese Richtung zu schicken. Sie finden ohnehin den Weg zu uns.

 

Ich bedanke mich nochmals für diese durchaus zustimmenden Worte und erwähne zuletzt noch: Es gibt eine Tätigkeit, die nicht da drinnen steht, die aber auch sehr umfangreich ist, das ist die Erstellung des Tätigkeitsberichtes. Und dafür bedanke ich mich bei dem ganzen Team. (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Herzlichen Dank, Herr Dr Brustbauer. Ich habe jetzt keine Wortmeldung mehr. Die Debatte ist geschlossen.

 

Die Frau Berichterstatterin hat noch das Schlusswort. – Sie verzichtet auf das Schlusswort. Wir kommen zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Bericht der Wiener Pflege- und Patientinnen- und Patientenanwaltschaft über ihre Tätigkeit im Jahr 2007 zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist mehrstimmig so beschlossen.

 

Wir kommen noch zur Abstimmung über den einen Beschluss- und Resolutionsantrag, eingebracht von den ÖVP-Abgeordneten Karin Praniess-Kastner, Alfred Hoch, Dr Fritz Aichinger betreffend Aussetzung der bevorstehenden Energiepreiserhöhung auf Grund sozialpolitischer Überlegung. Es wurde die sofortige Abstimmung des Antrages beantragt.

 

Ich frage die Damen und Herren, wer diesem Antrag

 

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