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Landtag, 22. Sitzung vom 29.10.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 45 von 59

 

vielleicht finanziell verständlich ist, aber doch eine Verschlechterung für den Patienten darstellt.

 

Ebenso wenn es um die Einstufung des Pflegegeldes geht. Dazu kommen wir dann ja im übernächsten Tagesordnungspunkt. Was daran gelobt wird, ist das Vorhaben des Sozialministers, das Pflegegeld jetzt über alle Stufen zu erhöhen und einen Pflegezuschlag für an Demenz erkrankte Personen und schwerstbehinderte Kinder zu gewähren. Das wird begrüßt, und das begrüßen wir selbstverständlich auch.

 

Ich habe das in diesem Fünf-Punkte-Programm heute in der Aktuellen Stunde schon gesagt, dass der Bürgermeister sich sozusagen etwas, was natürlich auch beim Bundespflegegeld gemacht wird, auf seine Fahnen heftet. Das ist etwas, was initial dort gemacht wird, und wo Wien nur nachzieht.

 

Auch die von uns heute bei der 5. Frage vorgebrachte Kritik über die Wartezeit bei der ärztlichen Begutachtung bezüglich Pflegegeldantrag, all diese Punkte und viele, viele mehr sind aufgenommen.

 

Natürlich kann man immer alles verbessern – jetzt ist der Kollege Wagner weg, da bin ich enttäuscht; na ja, jetzt muss er eine rauchen gehen –, ich habe auch einen kleinen, vielleicht lustigeren Kritikpunkt: Als ich mir diesen Pflegschaftsbericht durchgelesen habe, habe ich den Fehler gemacht, ihn so umzudrehen (Der Redner zeigt es vor.), und jetzt habe ich nur mehr Einzelseiten und keine Chance, das in dieses Ding wieder hineinzubekommen.

 

Darüber hinaus bedanken wir uns für den Bericht. Sie wissen ja, wir haben Sie auch unterstützt, als es um die größeren Räumlichkeiten, um mehr Personal gegangen ist, und wir werden das selbstverständlich auch in Zukunft machen. Wir werden dem Bericht auch zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Sehr geschätzter Herr Dr Brustbauer, Sie möchten sicher auch ein paar Worte dazu sagen. Das war jetzt die letzte Wortmeldung der Abgeordneten. Möchten Sie jetzt gerne sprechen? – Bitte.

 

Patientenanwalt Prof Dr Konrad Brustbauer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Berichterstatterin! Geschätzte Abgeordnete!

 

Der Bericht selbst liegt Ihnen ja vor. Soweit Ihrer, Herr Abgeordneter, zerrissen ist, geben wir gerne einen neuen her. Wir haben auch darüber nachgedacht, ob wir es so belassen sollen oder ob wir ihn heften sollen. Das ist alles geprüft worden, es ist das Für und Wider abgewogen worden.

 

Was drinnen steht, ist nachzulesen – ich glaube, ich brauche das nicht zu wiederholen –, es ist auch der Kritik unterzogen worden, ich möchte aber hervorheben, er betrifft das Jahr 2007. Was 2008 geschehen ist, wissen Sie wahrscheinlich in manchen Dingen besser als ich. Manchmal drängt es einen danach zu erfahren, wie denn die Fortsetzung gewesen ist. Sie war dann manchmal überraschend und nicht so, wie man es vielleicht annimmt.

 

Ich bleibe dabei, dass ich mich bei den Dienststellen, mit denen wir zusammenarbeiten müssen, einschließlich des KAV, herzlichst bedanke, denn wir sind keine Behörde – ich wiederhole es noch einmal –, wir sind keine Behörde und kein Amt, und wir können nichts durchsetzen gegen den Willen der anderen, die dies ja wissen. Daher müssen wir uns sehr wohl mit sachlichen Argumenten auseinandersetzen und auch sonst mit Zugänglichkeiten Kooperation suchen. Das bedeutet nicht, im Zweifel für das Krankenhaus. Das ist übrigens auch im strafrechtlichen Bereich so; aber das passt überhaupt nicht hierher, weil wir überhaupt nie einen Schuldvorwurf erheben.

 

Ich bitte nochmals zu bedenken, wenn die Patientenanwaltschaft etwas unternimmt, untersucht oder macht, ist das nicht ein Schuldvorwurf, wir sind keine Anklagebehörde, wir wollen es auch nicht sein. Wir spüren es ja, wenn wir so empfunden werden, dass die Gegenseite sich dann verschließt, und da kommt nichts.

 

Es wurde auch angesprochen, dass wir die Stellungnahmen nunmehr doch zumitteln, in Ausnahmefällen jedoch nicht. Vorweg kann ich sagen, so eine Ausnahmesituation hat es noch nicht gegeben, wenn sie aber eintritt, werden wir sie nicht zumitteln. Es ist bekannt, das ist das „therapeutisches Privileg“. Wenn es dem Patienten schlecht tut – ich gebrauche die harmlosen Worte –, wenn es ihm nicht gut tut, dann kann ich ihm nicht etwas sagen, wenn sich dadurch sein Zustand verschlechtert. Das ist ja eine medizinische Frage, und an die halten wir uns. Wie gesagt, das „therapeutische Privileg“ ist ein feststehender Begriff in der Praxis der Ärzte, und daran halten wir uns. Aber ich kann beruhigen: Es ist noch nie eingetreten. Die sind besser informiert, als man glaubt.

 

Natürlich gibt es Interessenkonflikte zwischen Patienten auch. Das ist schwierig, das ist nicht einfach zu lösen. Ich kann nicht jemanden in ein Einzelzimmer sperren – ich kann es schon gar nicht und die Patientenanwaltschaft auch nicht –, wenn der doch soziale Kontakte sucht, aber dann dort leider nicht hineinpasst. Das ist schwierig, das ergibt schwierigste Situationen, und ich scheue mich nicht, es anzusprechen, wie es halt ist.

 

Wir behandeln großteils – und das machen alle Patientenanwaltschaften – individuelle Fälle und machen nicht großartige politische Untersuchungen. Wir sind zuerst Anlaufstelle für Individualfälle und versuchen, diese zu erledigen, und zwar so zu erledigen, wie es der Patient, der Beschwerdeführer will. Die Tatsache, dass dann hinten oft steht „nicht berechtigt", bedeutet ja nicht, dass der weggeschickt wird, sondern dass der nach entsprechender Aufklärung dann sagt: Ach so ist das, na, dann ist das anders, dann kann ich mich nicht mehr beschweren.

 

Weil hier nochmals der Österreicher chinesischer Abstammung angesprochen wurde: Er will nicht in die Öffentlichkeit, ich werde es auch hier nicht wiederholen, ich kann nur sagen, Frau Abgeordnete, ich habe Sie immer informiert in der Sache. Sie wissen, es hat eine völlig andere Wendung genommen, als man ursprünglich geglaubt hat. Ganz anders.

 

Zum Kollegen Bachinger. Na ja, wir haben uns

 

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