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Landtag, 17. Sitzung vom 05.06.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 4 von 70

 

genannten Kriterien den Status und den Bildungsstandard der Kinder festzustellen, damit man jenen Kindern, die es brauchen, egal, ob sie jetzt schon in einem Kindertagesheim sind oder nicht, die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung im ersten Jahr geben kann.

 

Außerdem sieht das Wiener Modell vor, dass, wenn in der zweiten Phase der Einschreibung im nächsten Jahr festgestellt wird, dass ein Kind noch weitere Förderung braucht, in der Vorschule zusätzliche Förderung gegeben werden kann. – Das heißt, das ist alles in allem der richtige Schritt in die richtige Richtung.

 

Ich weise aber gleich darauf hin, dass wir uns noch einmal mit dieser Art 15a-Vereinbarung beschäftigen werden, denn wir beschließen heute die Urfassung. Der Beitrittstermin für die Bundesländer war der 31. März. Wir alle wissen aber, dass bis zum 31. März nur vier Bundesländer dieser Art 15a-Vereinbarung beigetreten sind. Das ist sehr bedauerlich, denn in Wirklichkeit geht es ja darum, diese Standards Österreich-weit herzustellen. Daher haben die zuständigen Ministerinnen und Minister mit den übrigen Bundesländern intensive Gespräche geführt, die letztendlich zur Veränderung der Einstellung geführt haben, weshalb eine zweite Fassung ausgearbeitet wurde. In dieser wurden zwei Punkte verändert. Erstens wurde der Termin zur Unterzeichnung bis zum 31. Mai erstreckt, und zweitens findet sich in dem Entwurf, den wir heute beschließen, eine prozentmäßige Aufteilung der Summe auf die einzelnen Bundesländer.

 

In der neuen Fassung, die wir im September beschließen werden, werden dann die fixen Beträge stehen. Damit wird außerdem sichergestellt sein, dass auch in Tirol, Vorarlberg, Kärnten, Oberösterreich und Niederösterreich die Kinder in den Genuss dieser bildungspolitischen Maßnahme kommen. Das muss im Vordergrund stehen.

 

Präsident Johann Hatzl: Ich danke für die Beantwortung.

 

Bevor ich zur 1. Zusatzfrage komme, darf ich mitteilen, dass ich informiert wurde, das die Entschuldigung von Frau LhptmStin Laska gegenstandslos geworden ist. Das heißt, sie wird anwesend sein.

 

Damit sind wir bei der 1. Zusatzfrage des Herrn Abg Gudenus.

 

Abg Mag Johann Gudenus, MAIS (Klub der Wiener Freiheitlichen): Guten Morgen, sehr geehrte Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin!

 

Zur Abdeckung des Mehraufwandes soll ein Zweckzuschuss betreffend sprachliche Frühförderung von 5 Millionen EUR von Seiten des Bundes zur Verfügung gestellt werden. 34,7 Prozent – sprich: rund 1,7 Millionen EUR – sollen für die sprachliche Frühförderung in Wien verwendet werden. Angesichts der Tatsache, dass Sie wissen, dass mittlerweile mehr als 50 Prozent der Erstklassler in Wien Zuwandererherkunft haben werden, frage ich Sie: Glauben Sie, dass dieser Betrag ausreichen wird?

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Landeshauptmann-Stellvertreter.

 

LhptmStin Grete Laska: Für die Fördermaßnahmen wird auch mehr Personal gebraucht, und neben den Mitteln, die Wien entsprechend einsetzt, kann auch dieser Bundeszuschuss in Höhe der Summe, die Sie genannt haben, dafür verwendet werden.

 

Ja. Ich gehe davon aus, dass das Geld ausreicht, denn nicht alle Kinder mit Migrationshintergrund haben tatsächlich auch Förderbedarf. Es ist sehr erfreulich, dass wir in der Zwischenzeit auch das Ergebnis der ersten Phase der Schuleinschreibung kennen und im Gegensatz zu den vorherigen Jahren feststellen konnten, dass auf Grund der guten Information an die Eltern die Anzahl jener Kinder, die in der Schule nicht vorstellig gemacht wurden, sehr gering ist. Im Vergleich zu den vergangenen Jahren ist das nur rund ein Viertel der Kinder, die normalerweise nicht zur richtigen Schuleinschreibung vor Schuleintritt kommen.

 

Und auch die Zahlen, die sich beim ersten Kennenlernen herauskristallisiert haben, bestätigen meine Annahme, dass man für den Förderbedarf insgesamt, also sowohl betreffend Sprache als auch andere Komponenten, mit den vorgesehenen Beträgen das Auslangen finden wird.

 

Präsident Johann Hatzl: Danke. Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Abg Vassilakou.

 

Abg Mag Maria Vassilakou (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin!

 

Jahrelang hat die Sozialdemokratie im Allgemeinen und haben Sie im Besonderen auf das System der BegleitlehrerInnen geschworen und gemeint, dass es sehr wichtig ist, die Kinder im Klassenverband zu belassen. Nun haben Sie gesagt, dass die Kinder, wenn die Fördermaßnahmen nicht ausreichen, in die Vorschule gehen, das heißt, ein Jahr später eingeschult werden. Sie sprechen von Vorschulklassen, wir sprechen von Ghettoklassen.

 

Ich möchte Sie daher fragen: Mit wie vielen solchen Klassen rechnen Sie tatsächlich im kommenden Herbst, und in welchen Bezirken wird es diese Klassen geben?

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Landeshauptmann-Stellvertreter.

 

LhptmStin Grete Laska: Ich habe den Begriff nicht ganz verstanden, den Sie für diese Klassen verwendet haben. Sollten Sie aber „Ghettoklassen“ gesagt haben, dann muss ich Ihnen sagen: Das ist der falsche Begriff! Vorschulpädagogik gibt es seit ewigen Zeiten mit zwei Modellen in Wien: Einerseits gibt es die Vorschulklasse, in der das erste Jahr der Schulpflicht absolviert werden kann. Andererseits gibt es die so genannte flexible Schuleingangsphase; in diesem Fall dürfen die Kinder, die Förderbedarf haben, in Wirklichkeit um ein Jahr länger brauchen, um die Volksschulzeit zu absolvieren. Beides findet im Klassenverband und gemeinsam mit anderen Kindern statt, die unterschiedlichen Förderbedarf haben, und beide Modelle sind aus meiner Sicht pädagogisch bewährt.

 

Mit dem 1+1-Modell bieten wir für die Kinder in der Vorschule die Möglichkeit, noch mehr multifunktionelle

 

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