«  1  »

 

Landtag, 14. Sitzung vom 22.11.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 33 von 55

 

unglaubliche Missachtung von Bürgerrechten. Wir lehnen das Gesetz und damit die jetzige Vorlage ab, legen aber Wert auf die Feststellung, dass wir das Gesetz als solches ablehnen, dass wir aber das grundsätzliche Streben der Novelle nach Gleichbehandlung der Geschlechter sehr wohl unterstützen. Allerdings ist die vorgesehene Durchführung eine unzumutbare Ungeheuerlichkeit für die Bürger Österreichs, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg Mag Korun. Ich erteile ihr das Wort.

 

Abg Mag Alev Korun (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Stadträtin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

 

Ich möchte über einen Bereich sprechen, der auch im Wiener Antidiskriminierungsgesetz vorkommt, nämlich über den Bereich der rassistischen und ethnischen Diskriminierung. Wir alle wissen, dass es ein paar Jahre her ist, dass das so genannte Antidiskriminierungsgesetz in Wien beschlossen wurde. Manche Bundesländer haben davor ein Antidiskriminierungsgesetz beschlossen und manche danach, und es gibt inzwischen auch ein Gleichbehandlungsgesetz auf Bundesebene.

 

Wir hatten auf Anfrage der Grünen in der letzten Ausschusssitzung eine kurze Debatte zum Begriff Rasse – unter Anführungszeichen –, ausgehend von der Tatsache, dass es im Gleichbehandlungsgesetz, das auch mehrere EU-Richtlinien im Antidiskriminierungsbereich umsetzt, umsetzen sollte beziehungsweise minimalst umsetzt, das Wort Rasse nicht gibt.

 

Es gibt unterschiedliche Formen, mit der Tatsache umzugehen, dass das Wort Rasse in der entsprechenden EU-Richtlinie sehr wohl vorkommt. Dort ist von Diskriminierung auf Grund der Rasse die Rede und nicht von rassistischer Diskriminierung, und wie wir im Ausschuss gehört haben, gibt es in Wien Bedenken, man könnte sich ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU-Kommission einhandeln, wenn man dieselbe Begrifflichkeit im Wiener Antidiskriminierungsgesetz nicht benützt. Darüber wurde im Ausschuss kurz referiert und gesprochen.

 

Auf der anderen Seite gibt es aber die Stellungnahme des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes und auch die Stellungnahme des Klagsverbands von Nichtregierungsorganisationen, die von rassistischer Diskriminierung Betroffenen Unterstützung geben wollen, indem sie diese bei Rechtsverfahren unterstützen. In beiden Stellungnahmen wurde der Wunsch geäußert, dass das Wort Rasse im Wiener Antidiskriminierungsgesetz nicht vorkommt.

 

Wir haben nach der kurzen Diskussion im Ausschuss und nach einer eingehenden Beschäftigung mit der Materie bei uns im Klub die Entscheidung getroffen, einen Antrag zu stellen, der an das zuständige Mitglied der Wiener Landesregierung gerichtet ist, eine eingehende Beschäftigung mit dem Begriff Rasse im Wiener Antidiskriminierungsgesetz zu ermöglichen, weil wir der Meinung sind, dass dieses Wort im Wiener Antidiskriminierungsgesetz nicht vorkommen muss, weil bei Wegfall des Wortes die Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahrens trotzdem nicht gegeben wäre, wie es ja auch aus der rechtlichen Stellungnahme des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes hervorgeht.

 

Wir sind uns dessen bewusst, dass das jetzige Wiener Antidiskriminierungsgesetz eine Präambel beinhaltet, in der darauf eingegangen und festgestellt wird, dass der Wiener Landtag an die Existenz von so genannten menschlichen Rassen nicht glaubt, sondern der Begriff beinhaltet ist, weil er auch in der entsprechenden Richtlinie steht. Trotzdem sind wir der Meinung, dass für alle Menschen, die das Wiener Antidiskriminierungsgesetz zu Gesicht bekommen und damit zu tun haben, das Wort als solches jedenfalls dort steht, trotz der Präambel, und unserer Meinung nach ist es rechtlich möglich und auch notwendig, dass der Begriff Rasse durch den Begriff ethnische Zugehörigkeit ersetzt wird. Aus diesem Grund bringe ich folgenden Beschluss- und Resolutionsantrag ein:

 

„Das zuständige Mitglied der Landesregierung wird ersucht, unter Einbeziehung von ExpertInnen zu untersuchen, ob die Ersetzung des Begriffes Rasse durch den Begriff der ethnischen Zugehörigkeit im Wiener Antidiskriminierungsgesetz den europarechtlichen Vorgaben entspricht, und bejahendenfalls eine entsprechende Novelle des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes vorzulegen.

 

In formeller Hinsicht beantragen wir die Zuweisung des Antrages an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfrauen, KonsumentInnenschutz und Personal.“ – Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg Praniess-Kastner. Ich erteile ihr das Wort.

 

Abg Karin Praniess-Kastner (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Leider wurde die Novelle des Antidiskriminierungsgesetzes nicht dazu genutzt, auch die Diskriminierung behinderter Menschen zu beseitigen, was umso bedauerlicher ist, als Sie ja unseren Antrag zur Erstellung eines Wiener Behindertengleichstellungsgesetz abgelehnt haben.

 

Daher stellen meine Kollegin Ingrid Korosec und ich folgenden Abänderungsantrag betreffend Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung im Wiener Antidiskriminierungsgesetz unter der Gesamtüberschrift „Verbot der Diskriminierung“:

 

„Der Landtag möge beschließen: Im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist jede unmittelbare Diskriminierung, mittelbare Diskriminierung und Belästigung von natürlichen Personen aus Gründen der Rasse, ethnischen Herkunft, Religion und Weltanschauung, des Alters und einer Behinderung, der sexuellen Ausrichtung und des Geschlechts, insbesondere auch auf Grund von Schwangerschaft und Mutterschaft, sowie Anstiftung einer Person zu solchen Diskriminierungen verboten."

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular