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Landtag, 14. Sitzung vom 22.11.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 30 von 55

 

geheimen Wahlrechts zu setzen, und das auch entsprechend zu berücksichtigen.

 

Wichtig ist auch, dass wir bei der gesamten Durchsetzung dieses Instrumentariums alle anderen bisher geltenden Möglichkeiten aufrechterhalten haben, etwa die Stimmabgabe vor den zuständigen Sprengelbehörden, einer fremden Sprengelbehörde, Heil- und Pflegeanstalten-Sprengelwahlbehörden oder fliegenden Wahlkommissionen: All das wird beibehalten. Das ist meiner Meinung nach auch wichtig, weil das von der Stimmabgabe bei der Wahl her als Paket zu sehen ist. Da haben wir alle Maßnahmen berücksichtigt.

 

Zu den Themenbereichen Nebenwohnsitzer und AuslandsösterreicherInnen. – Wir haben in Wien die Problematik, dass wir zugleich sowohl Landtagswahlen als auch Gemeinderatswahlen durchführen. Das heißt, man hätte dann die Möglichkeit, bis auf die Ebene der Gemeinderatswahlen mitzustimmen, und da bestünde dann wiederum ein Ungleichverhältnis zwischen den Nebenwohnsitzern und den Auslandsösterreichern, wenn man nicht beides macht.

 

Wir sprechen hier in dieser Stadt von immerhin 110 000 Nebenwohnsitzen, und wir haben 500 000 Meldefälle in dieser Stadt. Das zu kontrollieren, wäre natürlich sehr aufwändig und bedürfte unheimlich großer Ressourcen. Und genauso wichtig ist, dass wir auch die Verantwortung dafür tragen, dass dabei demokratiepolitisch alles in Ordnung ist, dass nicht manipuliert werden und dass die Wahl reibungslos ablaufen kann.

 

Das sind die Bedenken, die dem noch entgegenstehen. Im Gegensatz zur Briefwahl – das hat der Herr Landeshauptmann heute auch schon erwähnt – besteht hiebei ja kein Zeitdruck. In diesen Fragen können wir uns noch austauschen, und wir werden noch Zeit brauchen, um eine Lösung zu finden, die demokratiepolitisch gut ist und die uns als Stadt die Möglichkeit gibt, einen reibungslosen Wahlablauf zu gewährleisten.

 

Abg Stürzenbecher hat auch schon darauf hingewiesen, dass mit diesem Paket das Wählen ab 16 möglich ist. Und Abg Vassilakou hat im Zusammenhang mit den Bedenken zur Briefwahl auch darauf hingewiesen, dass gerade junge Menschen oder auch Frauen hier eventuell in Abhängigkeiten stehen und dass es da zu Problemen hinsichtlich der Beeinflussung dieser Menschen kommen kann. Wir haben aber, wie gesagt, versucht, hinsichtlich des anonymen Wahlrechts die bestmöglichen Maßnahmen zu setzen.

 

Wichtig für den Erfolg der Möglichkeit, dass Menschen ab 16 wählen können, sind natürlich Aufklärung, Unterstützung und eine entsprechende Bewusstseinsarbeit. Die Möglichkeit der Partizipation in einer Demokratie muss jungen Menschen positiv vermittelt werden. Bewusstseinsarbeit muss bei jungen Menschen, aber auch bei Frauen geleistet werden. Denn eigentlich besteht das demokratische Wahlrecht für Frauen noch gar nicht so lange: 1919 gingen Frauen das erste Mal zur Urne, und ich glaube, dass uns dieses Jubiläum kommendes Jahr noch einmal Gelegenheit geben wird, die Partizipation in einer Demokratie und das Recht zu wählen demokratiepolitisch entsprechend zu würdigen, aber auch in Erinnerung zu rufen, wie wichtig der Zugang zur demokratischen Mitbestimmung für alle Gruppen ist.

 

Zu den vorliegenden Anträgen und Änderungen hat Abg Stürzenbecher im Großen und Ganzen schon Stellung genommen. Ich möchte zu dem einen Abänderungsantrag der ÖVP noch sagen, dass wir im Begutachtungsverfahren weder vom Bundesministerium für Inneres noch vom Bundeskanzleramt einen Einwand zu dem Regelungsvorschlag hinsichtlich der Zuständigkeitsänderung bekommen haben, und ich halte die Änderungen, die wir vorschlagen, für praktikabel.

 

Abschließend kann ich nur mehr darum bitten, diesem Gesetz in der vorliegenden Form die Zustimmung zu erteilen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Nun sind wir soweit, dass wir zu den Abstimmungen über die Gesetzesvorlage kommen.

 

Ich darf informieren, dass von den GRÜNEN die getrennte Abstimmung verlangt wurde. Das wurde bereits in der Präsidiale bekannt gegeben.

 

Bevor ich zu den einzelnen Bereichen komme, darf ich festhalten, dass es von den Abgen Dr Tschirf und Dr Ulm einen Abänderungsantrag betreffend Entscheidungen über Berufungen von verweigerten Bestätigungen nach dem Wiener Volksbegehrensgesetz durch die Wiener Landesregierung gibt. Im Detail hat Herr Abg Ulm darüber gesprochen.

 

Jene Abgeordnete des Wiener Landtages, die diesem Abänderungsantrag zustimmen wollen, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das sind ÖVP, FPÖ und GRÜNE. Das ist nicht die Mehrheit.

 

Somit ist dieser Abänderungsantrag kein weiterer Gegenstand.

 

Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang, jedoch mit Ausnahme der Art I Z 19, 24, 26 und 29, Art III Z 9, 13 und 14 und Art IV Z 6, 14 und 15 zustimmen wollen, die Hand zu heben. – Das sind die Stimmen der SPÖ, der ÖVP und der GRÜNEN. Das ist die erforderliche Mehrheit.

 

Damit ist die Vorlage, wie ich sie erwähnt habe, mit Ausnahme jener Teile, von denen ich gesprochen habe, nunmehr mehrstimmig beschlossen.

 

Nun bitte ich jene Mitglieder des Landtages, die dem Art I Z 19, 24, 26 und 29 die Zustimmung geben, die Hand zu heben. – Das sind SPÖ und ÖVP und Teile der GRÜNEN. – Das ist die erforderliche Mehrheit.

 

Das ist damit auch so beschlossen.

 

Nun bitte ich jene Mitglieder des Landtages, die dem Art III Z 9, 13 und 14 zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das sind, wie zuvor, SPÖ, ÖVP und Teile der GRÜNEN.

 

Somit ist auch dieser Bereich beschlossen.

 

Ich bitte nunmehr jene Mitglieder des Landtages, die dem Art IV Z 6, 14 und 15 die Zustimmung geben wollen, die Hand zu heben. – Das sind SPÖ, ÖVP und Teile der GRÜNEN.

 

Damit stelle ich auch für diesen Bereich die

 

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