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Landtag, 14. Sitzung vom 22.11.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 29 von 55

 

Endzustand. Und in dem Sinne stimmen wir diesem Gesetz gerne zu. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gelangt Frau Abg Korun.

 

Abg Mag Alev Korun (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

 

Unsere Klubobfrau Mag Vassilakou hat die sehr differenzierten Haltungen der Grünen zum Thema Briefwahlrecht, aber auch zum Wahlrecht für Auslandsösterreicher und -österreicherinnen sehr detailliert dargelegt. Das werde ich nicht wiederholen, sondern ich möchte mich bei meinen Ausführungen auf das Prinzip konzentrieren, dass Menschen dort mitbestimmen dürfen sollten, wo sie auch den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen haben, unabhängig von der Staatsbürgerschaft.

 

Das ist heute hier auch zur Sprache gekommen, sowohl von Maria Vassilakou als auch von meinem Vorredner, Kollegen Stürzenbecher, dass es Sinn macht, und dass es vor allem in einer Einwanderungsgesellschaft notwendig ist, dass Menschen unabhängig von ihrem Reisepass dort mitbestimmen, wo sie auch leben, denn es geht um Gesetze, denen sie dann letztendlich unterworfen sind.

 

Und das mit dem Argument, auch wenn sie nächstes Jahr wieder weg sind, das würde eben genauso für Auslandsösterreicher und Auslandsösterreicherinnen gelten, deshalb möchte ich einen kurzen Ausflug machen zu diesem Thema. Dass wir dazu eine differenzierte Haltung haben, wurde, wie gesagt, schon erläutert. Ich persönlich bin der Meinung, dass es bei Menschen, die im Extremfall vor neun Jahren oder vor neuneinhalb Jahren nach Nigeria, nach Deutschland, nach Rumänien, wohin auch immer, ausgewandert sind, nicht nur keinen Sinn macht, sondern dass es auch demokratiepolitisch bedenklich ist, dass sie in Wien den Gemeinderat, um bei dem Beispiel zu bleiben, mitwählen.

 

Wenn man nämlich vom Prinzip ausgeht, dass die Gesetze, die für eine Bevölkerung beschlossen werden, von dieser Bevölkerung beschlossen werden, dass also die Menschen, die den Gesetzen letztendlich unterworfen sind, über diese Gesetze mitentscheiden – zumindest, indem sie ihre Repräsentanten und Repräsentantinnen wählen, die diese Gesetze beschließen sollen -, dann frage ich mich, was das bringen soll, dass Menschen, die einmal in Wien gewohnt haben, vielleicht schon seit Jahren weg sind, sozusagen in Wien weiterhin darüber mitbestimmen, wie der Wiener Gemeinderat zusammengesetzt sein soll.

 

Und die andere Seite der Medaille, die andere Seite dieser Frage, ist das AusländerInnenwahlrecht, nämlich, dass Menschen unabhängig vom Reisepass hier mitbestimmen dürfen. Die Geschichte des AusländerInnenwahlrechts in Wien brauche ich in diesem Haus nicht wiederholen, ich setze voraus, dass sie allen bekannt ist. Tatsache ist, dass das mit roten und grünen Stimmen beschlossene AusländerInnenwahlrecht in Wien vom Verfassungsgerichtshof auf Beschwerde der blau-schwarzen Regierung sozusagen rückgängig gemacht wurde, und dass es seitdem nicht möglich ist, nicht nur in Wien nicht, sondern auch in anderen Landtagen oder Gemeinderäten nicht, ein Wahlrecht für Menschen zu bestimmen, die ihren Lebensmittelpunkt dort haben.

 

Wir haben uns mit dem Thema im April 2007 hier im Haus wieder beschäftigt, und es haben die SPÖ und die Grünen beschlossen, dass auf Bundesebene etwas passieren sollte, dass der Landtag, dass der Wiener Landtag aktiv werden sollte, damit die verfassungsrechtlichen Grundlagen für ein AusländerInnenwahlrecht geschaffen werden. Und seit April, seit diesem Beschluss, ist aber nicht viel passiert. Deshalb möchten wir noch einmal mit Nachdruck für die Schaffung von verfassungsrechtlichen Grundlagen für ein kommunales AusländerInnenwahlrecht eintreten, und ich stelle darum den Beschluss- und Resolutionsantrag:

 

„Der Wiener Landtag fordert die Bundesregierung auf, die erforderlichen Schritte für eine Novelle der Österreichischen Bundesverfassung zur Schaffung eines kommunalen AusländerInnenwahlrechts einzuleiten. Der Landeshauptmann soll diese Forderung gegenüber der Bundesregierung offensiv vertreten. Unserer Meinung nach ist es zu wenig, im Landtag einen Antrag mit Stimmenmehrheit zu beschließen, um dann anschließend nichts zu tun oder relativ wenig zu tun. Das hier ist ein Appell an beide Regierungsparteien, sowohl an die ÖVP als auch an die SPÖ, an diesen verfassungsrechtlichen Grundlagen zu arbeiten, denn ohne diese wird es nicht möglich sein, dass Menschen ohne österreichischen Reisepass in diesem Land auf absehbare Zeit, zumindest auf kommunaler Ebene, mitbestimmen können.“

 

Wir beantragen die sofortige Abstimmung des Antrags. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Johann Hatzl: Ich habe nun keine Wortmeldung mehr.

 

Damit ist die Verhandlung geschlossen. Die Frau Berichterstatterin hat das Schlusswort.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Danke für diese wirklich ausgesprochen sachliche Diskussion zu diesem Thema. Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen, dass wir auf Grund der Änderung im Bundes-Verfassungsgesetz bis Ende dieses Jahres auf Landesebene die Einführung der Briefwahl berücksichtigen müssen, und das ist der Grund dafür, warum wir uns heute mit dieser Thematik auseinandersetzen.

 

Wichtig dabei zu erwähnen ist mir auch noch, dass es uns mit dieser Abänderung natürlich auch ganz besonders wichtig war, darauf zu schauen, dass bei der Briefwahl das geheime Wahlrecht gut und demokratisch gewahrt werden kann. Wir haben uns hier an die Vorgaben des Bundes gehalten, die auch schon im Detail heute der Abg Stürzenbecher dargelegt hat, wo sowohl mit der Unterschrift eidesstattlich erklärt wird, dass man persönlich und unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt hat, und dass wir mit den Wahlkarten und mit dem Erlangen der Wahlkarte an sich schon auch einmal versucht haben, hier wesentliche Schritte in Richtung

 

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