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Landtag, 14. Sitzung vom 22.11.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 4 von 55

 

Regelfall auch wieder zurückkehren müssen.

 

Politiker können nämlich etwas einbringen, wenn sie aus dem Berufsleben kommen, und damit ist auch ausgeschlossen, dass sich eine politische Abgeordnetenkaste bildet, die wenig Verbindung mit der arbeitenden Bevölkerung hat. Ich glaube, dass es im Sinne der Bevölkerung, der Republik und der Stadt ist, wenn die Abgeordneten einen Beruf haben, aus diesem Beruf viel einbringen und ihre Unabhängigkeit erhalten. So etwas wie einen pragmatisierten Politiker gibt es ja Gott sei Dank nicht! Der Wähler entscheidet darüber, ob jemand einen Sitz in einem allgemeinen Vertretungskörper bekommt oder nicht, und dieser Sitz wird ihm auch wieder einmal entzogen, und dann muss er wieder in seinen Beruf zurückkehren.

 

Ich denke mir, dass die politische Debatte in dieser Hinsicht offensiver geführt werden sollte.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Ich nehme einmal an, dass es kein Zufall ist, wenn der Gesetzgeber in seiner kollektiven Weisheit entschieden hat, dass Abgeordnete kein Berufsverbot haben sollen. Selbstverständlich wird gar nicht in Frage gestellt, dass ein Abgeordneter einen Hauptberuf hat und als gewählter Mandatar eine Entschädigung bekommt. Ich halte es für außerordentlich vernünftig, wenn politische Mandatare einen Beruf ausüben. Ich befürworte aber auch die Regelung, dass man für diejenigen, für die Politik Beruf ist, ein Berufsverbot verhängt hat und insbesondere die Funktionen in der Exekutive, aber natürlich auch die führenden parlamentarischen Funktionen wie etwa die Funktion des Präsidenten oder des Klubvorsitzenden als Hauptberuf ansieht. Ich finde, das ist eine ganz sinnvolle Konstruktion.

 

Ich persönlich habe – auch in meinem eigenen Leben – immer sehr viel davon gehalten, dass man eine Berufsausbildung hat und einen Beruf ausgeübt hat, ehe man eine politische Funktion wahrnimmt, oder den Beruf auch zeitgleich mit einer politischen Funktion ausübt. Ich halte es nämlich für eine fundamental richtige Erkenntnis, dass auch Abgeordnete, so wie im Übrigen alle Politiker, sich dem Volk nicht entfremden sollen. – Es gibt schöne Zitate sonder Zahl, die man diesbezüglich bringen könnte, so etwa: Der Revolutionär schwimmt im Volk wie ein Fisch im Wasser. – Und dieses Zitat ist nicht gerade von jemandem, den man als den obersten Reaktionär der Welt bezeichnen könnte.

 

Ich halte von einer solchen Kombination sehr viel, und darum denke ich, dass die Regelung, so wie sie hier getroffen wurde, richtig ist. Das hat jetzt allerdings nichts mit der Diskussion über die Offenlegung der Einkommen zu tun. Das kann man vor dem Hintergrund sehen, dass man eigentlich ein Berufspolitikertum will, oder auch vor dem Hintergrund, dass man die Regelung will, so wie sie ist, zu der ich stehe. Ich sehe da keinen unmittelbaren Zusammenhang.

 

Es gibt zweifelsohne Überschneidungen im Hinblick auf die Offenlegung bei Selbstständigen, denn da steht man oft in einem harten Konkurrenzkampf der einzelnen Unternehmen, und da kann es durchaus zu Schwierigkeiten kommen. Aber ansonsten kann man das meines Erachtens durchaus halten, wie man will. Ich habe meine eigene Meinung, aber diese tut hier nichts zur Sache.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg Mag Stefan gestellt. Ich erteile ihm das Wort dazu.

 

Abg Mag Harald Stefan (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann!

 

Was man bis jetzt an Offenlegungen gesehen hat, ist meiner Meinung nach sehr chaotisch. Sie haben richtigerweise gesagt, dass es, wenn man sich dazu entschließt, eine einheitliche Regelung geben müsste. Ich habe mir das auch angeschaut: Die Zahlen sind meines Erachtens nicht vergleichbar, und es sind zum Teil auch sinnlose Aussagen dabei. Daher müsste es eine einheitliche Regelung geben.

 

Ich gebe Kollegen Ulm in dem Punkt recht, dass es durchaus wünschenswert ist – und Sie haben das auch bestätigt –, dass Abgeordnete auch einen Beruf haben. Auf der anderen Seite besteht natürlich die Problematik von Abhängigkeiten. Wenn man in der Öffentlichkeit weiß, wer unter Umständen woher Geld bezieht, dann kann man nämlich auch sein Abstimmungsverhalten entsprechend besser interpretieren.

 

Meine Frage: Wenn jetzt eine solche einheitliche gesetzliche Regelung käme, welche Richtung oder welches Ziel würden Sie verfolgen?

 

Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Ich habe bei einem Bundesgesetz gar nichts mitzureden und werde das auch nicht tun. Ich werde mich in die Beschäftigung der Mandatare nicht wirklich einmischen. Ich sage das in aller Offenheit. Wie das Ergebnis ausschaut, sieht man ja an den bisherigen Veröffentlichungen.

 

Ich weiß schon, dass Sie beispielsweise mit Herrn Abgeordneten Schalle nichts zu tun haben – Klammer auf – wollen – Klammer zu. Wenn ich mir aber diese Veröffentlichung anschaue, insbesondere vor dem Hintergrund der Einkommen aus den diversen Aufsichtsräten, dann kann ich nur sagen: Das ist ein Beispiel dafür, wie sinnhaft manche Regelungen sind und wie wenig sinnhaft manche Regelungen sind. Wenn man sich nämlich der Offenlegung rühmt und dann hineinschreibt, dass man Einkommen aus diversen Aufsichtsräten bezieht, dann sage ich: Darauf wäre ich selbst nicht gekommen, wenn ich das nicht gelesen hätte!

 

Noch einmal: Ich werde mich ganz sicher auf Bundesebene, so gerne ich das bei anderen, mir wichtigen politischen Themen mache, in dieser Causa nicht einbringen. Das ist überhaupt keine Frage.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön. Die vierte und letzte Zusatzfrage kommt wieder von Frau Mag Antonov. – Bitte.

 

Abg Mag Waltraut Antonov (Grüner Klub im Rathaus): Herr Landeshauptmann!

 

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