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Landtag, 2. Sitzung vom 15.12.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 46 von 65

 

jeweiligen Bezirk die Möglichkeit, auch noch eine breitere Information zu machen. Sie wissen ganz genau, zum Beispiel aus den öffentlichen Auflagen, die mit den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen gemacht werden, dass dort – Sie waren ja in einer Bezirksvertretung – die Stellungnahmefrist für die Bezirksvertretungen in der Regel doppelt so lange ist als es für den Bürger und für die Bürgerin ist, damit eben die Bezirksvertretung noch berücksichtigen kann, was es an Stellungnahmen durch die Öffentlichkeit gegeben hat. Ich denke, dass wir in dieser Form mit diesem Gesetzesentwurf genau das berücksichtigt haben, was notwendig und sinnvoll ist.

 

Auch zur Frage der Grenzwerte und dass die im Gesetz des Bundes offensichtlich nicht ausreichend sind: Okay, diese Meinung teilen wir. Nur, Herr Kollege Blind, noch einmal auf Ihre einleitenden Worte zurückkommend, Sie behaupten, Sie sagen, wir haben in diesem Gesetz die Bundesstraßen nicht drinnen stehen und wir haben in diesem Gesetz die Eisenbahnen nicht drinnen stehen. Ganz bewusst, denn das wird im Bundesgesetz geregelt und diese bundesgesetzliche Regelung ist eine Angelegenheit, die wir nicht korrigieren können. Jetzt schaue ich mir an, was Sie sagen würden, wenn wir für Gemeindestraßen eine andere Regelung hätten und für die Straßenbahnen eine andere Regelung machen würden als der Bund für die Autobahnen und für die Eisenbahnen gemacht hat. Dann hätten wir in Wien, auf unserem Landesgebiet, das Tohuwabohu fertig. Daher kann es nur so sein, dass wir eine gemeinsame Regelung schaffen, die wiederum korrigiert, was bundesverfassungsrechtlich leider so zersplittert aufgebaut ist. Wir brauchen diese einheitliche Vorgangsweise, damit wir eben die Wienerinnen und Wiener vor erhöhtem Lärmaufkommen schützen können.

 

Der Kollege Stiftner ist noch nicht so lange in diesem Haus. Daher kann er nicht wissen, dass wir, die Wiener Verwaltung, die Magistratsabteilungen, beim Lärmschutz nicht erst darauf warten, bis ein Gesetz beschlossen wird, um dann für den Lärmschutz Vorkehrungen zu treffen.

 

Ich kann Ihnen nur sagen, wir haben sowohl an den Bundesstraßen als auch an den Gemeindestraßen, so weit sie Hauptstraßen sind, und an den Hauptstraßen B Lärmschutzmaßnahmen gesetzt. Wir finanzieren beziehungsweise unterstützen den Einbau von Lärmschutzfenstern mit Förderungen. Da kann jeder Einzelne selber auch mitaktiv werden und wir finanzieren mit. Wir haben die Lärmschutzmaßnahmen mit den Lärmschutzwänden überall dort, wo die Lärmbelastung besonders groß ist, vorgenommen. Um ein Beispiel zu nennen: An der Südosttangente ist gerade die deutliche Verbesserung dieses Lärmschutzes im Gange. Ich kann auch daran erinnern, dass wir vor kurzem an der A22 im Bereich Kaisermühlen den Lärmschutz durch Erhöhung der Lärmschutzwand deutlich intensiviert haben und dass neue Straßenabschnitte in Wien – und darauf bezieht sich das Gesetz ja auch – genau darauf Rücksicht nehmen, dass dort von Haus aus die Bedingungen des Lärmschutzes schon erfüllt werden.

 

Ich denke, dass das, was im Lärmschutz notwendig und machbar ist, bereits jetzt gemacht wird, dass die Dokumentation über die Situation des Lärmschutzes sehr wohl mit den in diesem Gesetzesentwurf enthaltenen Instrumenten sehr gut Platz greifen wird, dass der Aktionsplan, den wir zu erstellen haben, diese Maßnahmen auch entsprechend bündelt, dass wir auch jetzt schon umsetzen, weitermachen werden können und dass der Vorteil aus diesem Gesetz ist, dass jeder über die genaue Lage Kenntnis bekommt, wie die Lärmsituation in seinem Gebiet ist.

 

Zusammenfassend, sehr geehrte Damen und Herren, darf ich Sie ersuchen, diesem Gesetz die Zustimmung zu erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. – Das sind SPÖ und ÖVP und somit die Mehrheit. Damit ist das Gesetz in erster Lesung mehrstimmig angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, lasse ich die zweite Lesung vornehmen. – Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das sind SPÖ und ÖVP. Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung mehrstimmig beschlossen.

 

Wir kommen nun zur Postnummer 2 der Tagesordnung. Sie betrifft den Wiener Landwirtschaftsbericht 2003/2004. Berichterstatterin ist Frau amtsf StRin Sima. Ich bitte Sie, die Verhandlungen einzuleiten.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Mag Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich ersuche Sie um Zustimmung zum vorliegenden Landwirtschaftsbericht.

 

Präsident Johann Hatzl: Danke für Einleitung. Es gibt hier Wortmeldungen.

 

Als Erster zum Wort gemeldet ist Herr Abg Maresch. Ich erteile es ihm.

 

Abg Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Wir haben in der vorigen Legislaturperiode, sozusagen beim letzten Mal, den Landwirtschaftsbericht auch abgelehnt und zwar aus gutem Grund und nicht, weil wir glauben, dass der Landwirtschaftsbericht schlecht verfasst wurde. Es gibt ganz, ganz viel Zahlenmaterial über die Stadt Wien und ihre Landwirtschaftsbetriebe beziehungsweise über das, was in Wien als Landwirtschaftsbetrieb mit dieser agrarischen Selbstverständlichkeit sozusagen tagtäglich hier passiert. Aber uns gehen einige Dinge ab und da möchte ich ein bisschen darauf eingehen.

 

Das Erste ist einmal: Wenn man sich das Vorwort anschaut und die übliche Startpropaganda einmal weg tut, dann bleibt für mich ein Satz hängen, der heißt: Es ist mehr oder weniger besser geworden, weil anstatt 40 Betrieben jährlich jetzt nur mehr 30 Betriebe jährlich

 

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