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Landtag, 2. Sitzung vom 15.12.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 45 von 65

 

Möglichkeiten getan und ich ersuche Sie guten Gewissens, diesem Gesetz Ihre Zustimmung zu geben. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich der Herr Abg Maresch gemeldet-

 

Abg Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus): Ein schlechtes Gesetz wurde überhaupt nicht besser.

 

Ich möchte als tatsächliche Berichtigung einfach nur zwei Paragraphen vorlesen und zwar den § 11. Da geht es um die Einbindung der Bezirksvorsteherin beziehungsweise des Bezirksvorstehers und da möchte ich nur sagen, der Punkt 2 sagt: „Der Bezirksvorsteherin beziehungsweise dem Bezirksvorsteher ist hinsichtlich der geplanten Maßnahmen die Möglichkeit zu gewähren, innerhalb einer angemessenen Frist Stellung zu nehmen.“

 

Das ist ein demokratisches Recht, das genau 23 und noch einmal 23 und noch einmal 23 Menschen in Wien haben. Also insgesamt haben 69 Menschen ein demokratisches Recht bekommen, eine wunderbare BürgerInnenbeteiligung, das ist ein, wie man so sagt – damit man es schön formulieren kann – BezirksvorsteherInnen-Mitbestimmungsgesetz. Machen wir es einmal so.

 

Dann der § 15, das ist wirkliche BürgerInnenbeteiligung, da heißt es: „Ausschluss subjektiv öffentlicher Rechte. Weder durch dieses Landesgesetz noch durch die strategischen Lärmkarten, Konfliktpläne und Aktionspläne werden subjektiv öffentliche Rechte oder privatrechtliche Ansprüche begründet.“

 

Das ist in Wirklichkeit eine ganz schlechte Kopie eines ganz schlechten Gesetzes! (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Johann Hatzl: Ich habe keine weitere Wortmeldung. Der Herr Berichterstatter hat das Schlusswort.

 

Berichterstatter amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker: Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich leugne nicht, dass Umweltgesetze auch noch wesentlich intensiver und strenger gemacht werden könnten und dass wir auch auf dem Gebiet des Verkehrs und des Industrielärms noch wesentlich bessere Gesetze machen könnten. Ich frage mich aber, was hätten Sie dann hier in diesem Haus gesagt? Ich denke an die Diskussion von gestern. Wir haben zum Beispiel gestern und auch heute noch in der Fragestunde massive Kritik an etwas gehabt, was eigentlich Rechtsbestand ist, nämlich Tempo 50 im Ortsgebiet. Und dann gehen Sie heraus, Herr Kollege Blind und auch Herr Kollege Stifter, und behaupten, dass der Umweltschutz in dieser Stadt nicht ernst genommen wird!

 

Wir nehmen den Umweltschutz in dieser Stadt ernst, aber Sie offensichtlich nicht. Sie freuen sich wie ein Schneekönig, Herr Kollege Blind, wenn Sie von Vösendorf nach Wien hereinfahren und das Gefühl haben, Sie dürfen weiter Tempo 70 fahren. Das stimmt nämlich nicht. Es sind mittlerweile, und das auch als sachdienliche Information, alle Tafeln so ausgetauscht, dass Tempo 50 im Ortsgebiet überall gilt und das ist auch rechtens so! (Abg Kurth-Bodo Blind: Aber vorgestern!) Auch die Umsetzung dieser Maßnahme ist rechtlich vollkommen korrekt erfolgt. (Abg Kurth-Bodo Blind: Ich habe vorgestern gesagt, nicht gestern!)

 

Wer die Straßenverkehrsordnung § 96 Abs 2 nicht kennt, sollte nachlesen. Vielleicht richten Sie das dem Kollegen Gerstl aus, der hier immer wieder behauptet, dass die Umsetzung dieser Emissionsschutzgesetzmaßnahme Luft hier nicht rechtskonform erfolgt sei. (Abg Kurth-Bodo Blind: Vorgestern! Vorgestern! Ich habe vorgestern gesagt, Herr Schicker!)

 

Herr Kollege, deswegen haben wir ja gesagt, dass wir hier einen Zeitraum zur Umsetzung benötigen und nicht sofort alles umgesetzt haben. Wenn Sie im Auto sitzen, dann sollten Sie nicht Ihrem Familiennamen folgen, sondern Sie sollten schauen. Dann sehen Sie auch, dass die Zeichen, die am Straßenrand stehen, zu beachten sind! (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ. – Abg Kurth-Bodo Blind: Ich lasse mir von Ihnen den Familiennamen nicht schlecht machen!)

 

Ich habe daher zur Kenntnis genommen, dass wir mit dieser Opposition… (Abg Kurth-Bodo Blind: Lassen Sie meinen Familiennamen in Ruhe! Ich lasse mir doch nicht von Ihnen meinen Familiennamen schlecht machen!) Herr Kollege Blind, ich habe Ihren Namen nicht schlecht gemacht. Ich habe Ihren Namen nicht schlecht gemacht. (Abg Kurth-Bodo Blind: Lassen Sie meinen Familiennamen aus!) Ich habe aber zur Kenntnis genommen, dass durch diese Stadtregierung und durch die Regierungsmehrheit in diesem Haus Umweltschutz nicht ernst genommen wird, aber offensichtlich durch die FPÖ und durch die ÖVP in diesem Haus! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Lassen Sie mich, Kollege Maresch, auch ein paar Dinge zu den Bürgerrechten sagen. Es tut mir Leid, wenn Sie erst beim § 11 zu lesen beginnen. Ich empfehle Ihnen, auch den § 9 Abs 6 zu lesen. Dort steht wortwörtlich: „Die Behörde hat den Entwurf des Aktionsplanes und den Umweltbericht öffentlich aufzulegen und im Internet allgemein zugängig zu machen. Die öffentliche Auflage ist in zwei weit verbreiteten Tageszeitungen und im Internet bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass jeder innerhalb von sechs Wochen ab der Bekanntgabe bei der Behörde eine schriftliche Stellungnahme abgeben kann. Der Umweltbericht, die eingelangten Stellungnahmen und die eventuellen Ergebnisse der grenzüberschreitenden Konsultationen gemäß § 10 sind bei der Erstellung des Aktionsplanes zu berücksichtigen.“ (Abg Mag Rüdiger Maresch: Das ist der Umweltbericht! Das ist ja ganz etwas anderes!)

 

Herr Kollege Maresch! Das ist die Teilnahme der Bevölkerung und zwar jedes und jeder, die übers Internet den Zugang haben. Da ist nicht einmal berücksichtigt, ob der in Wien wohnhaft ist oder nicht. Es ist die grenzüberschreitende Komponente dabei, alles das, was Ihnen hier offensichtlich beim Lesen entgangen ist. (Abg Rüdiger Maresch: Nein, mir nicht!)

 

Es ist in diesem Gesetz drinnen und zusätzlich haben die Bezirksvorsteher und Bezirksvorsteherinnen in ihrem

 

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