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Landtag, 11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 43 von 90

 

auch differenzierte Meinungshaltungen.

 

Ich denke, darauf sollte man schon auch in Zukunft achten und sollte sich nicht gerieren, der islamische Kandidat zu sein. Den gibt's hier nicht. Es gibt einen Parteikandidaten, aber keine Kandidaten für irgendeine religiöse Gesinnungsgemeinschaft. Das muss klar und deutlich festgehalten werden. (Beifall bei der FPÖ. - Abg Christian Oxonitsch: Da brauchen wir Sie nicht dazu!)

 

Das EU-Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft Nummer C 80 vom 18. März 1996 ist heute schon angesprochen worden. Selbst in der Europäischen Union ist klar und deutlich festgelegt, dass letztlich grundsätzlich erst nach einer zehnjährigen ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthaltsdauer - nicht Meldung, sondern Aufenthaltsdauer - in der EU eine Gleichstellung mit Inländern, daher EU-Bürgern, im rechtlichen und sozialen Status erfolgen soll. Und damit hat die EU ganz klar und deutlich auch festgehalten und keine Zweifel daran gelassen, dass das Wahlrecht als Kernbereich der staatsbürgerschaftsrechtlichen Rechte verstanden wird. Und das ist etwas, was Sie nicht verstehen wollen.

 

Und genauso auch das UN-Paket, das heute angesprochen wurde, wo ganz klar und deutlich festgehalten wurde, dass die bürgerlichen und politischen Rechte nach dem Artikel 25 ein Staatsbürgervorbehalt sind, dass das zulässig ist. Es besteht keine verfassungs- oder völkerrechtliche Verpflichtung, politische Grundrechte an Ausländer beziehungsweise Nicht-EU-Bürger zu gewähren. Das sind klare Festhaltungen.

 

Ich freue mich, dass die ÖVP in dieser Frage auf Landesebene hier auch die gemeinsame Linie mit den Wiener Freiheitlichen vertritt. Ich muss aber schon auch anmerken, dass sich auf Bezirksebene dieser Prozess noch nicht ganz durchgesprochen hat. Auf Bezirksebene hat sich das noch nicht ganz durchgesprochen, denn gestern hat es in der Bezirksvertretung Wien 16 einen Antrag der Freiheitlichen gegeben, eine Resolution, die sich klar und deutlich gegen diesen heutigen Gesetzesentwurf ausgesprochen hat. Und da konnten die ÖVP-Mandatare der Bezirksvertretung Wien-Ottakring nicht mitgehen. Das ist schade. Das zeigt, dass Sie auch noch in Ihrem Bereich hier eine Überzeugungsarbeit zu leisten haben. Wir sind stolz darauf, dass wir auf Landesebene das schon geschafft haben als Freiheitliche. Aber schauen Sie darauf, dass das auch noch auf Bezirksebene umgesetzt wird.

 

Wir haben auch konkrete Unvereinbarkeiten, die heute schon angesprochen worden sind, die das aktive Wahlrecht und das passive Wahlrecht betreffen.

 

Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts hat nicht umsonst auch diesbezüglich eine rechtliche Stellungnahme abgegeben, wo ganz klar und deutlich zum Ausdruck gekommen ist, dass die bundesverfassungsrechtliche Absicherung mit Beschluss im Parlament vorzunehmen ist und hier der falsche Ort dafür ist.

 

Sie selbst haben, was das passive Wahlrecht betrifft, auch auf Grund des Verfassungsrechtsexperten Mayer eingestanden, dass die Bezirksvorsteher, die Stellvertreter, die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Bauausschusses eben nicht zu besetzen sind mit Nicht-Staatsbürgern. Damit haben Sie aber gleichzeitig auch zugegeben, dass, wenn das bei Bezirksvorstehern und Stellvertretern nicht möglich sein kann, auch die Bezirksvertretung als ein öffentliches Amt anzusehen ist und ergo dessen auch die anderen Positionen, die letztlich da zur Wahl stehen, nicht vergeben werden können. Sie haben mit Ihrem Gesetz, das Sie heute eingebracht haben, selbst den Widerspruch und Beweis geliefert, dass das, was Sie heute hier beschließen lassen wollen, dem Verfassungsgesetz widerspricht.

 

Der Artikel 3 des Staatsgrundgesetzes ist heute schon oft genug zitiert worden. Ich werde es nicht wiederholen.

 

Wir denken daher, dass es wichtig und notwendig ist, eben sehr wohl vorher mittels Volksabstimmung die Bevölkerung einzubinden in so eine wesentliche Entscheidung und einmal zu fragen: Wie steht ihr überhaupt zu dieser Frage? Was habt ihr überhaupt für ein Ziel oder Interesse in dieser Causa? - Das ist wichtig. Und erst dann, wenn das geklärt ist und hier Mehrheiten vorhanden sind, sollte man auch dementsprechend eine Gesetzesveränderung in Angriff nehmen. Aber auch dann dort, wo sie hingehört, nämlich sie im Parlament mit einer Verfassungsmehrheit herbeizuführen und nicht woanders.

 

Und da haben Sie die Wege einfach falsch verstanden beziehungsweise Sie wissen und kennen sie mit Sicherheit, aber Sie wollen sie nicht zur Kenntnis nehmen.

 

Wir werden daher natürlich auch dafür Sorge tragen, dass die jetzige Bundesregierung ganz klar und deutlich einen Einspruch einlegen wird, damit dieses Gesetz mittels Einspruchs noch einmal in den Landtag zurückgehen muss. Sie werden mit ziemlicher Sicherheit einen Beharrungsbeschluss herbeiführen, aber dann wird es halt den Weg zum Verfassungsgerichtshof geben, und es gibt vielleicht auch noch die eine oder andere demokratische, nämlich basisdemokratische Möglichkeit, wo die Bevölkerung einzubinden sein wird, um das zu verhindern.

 

Aber abschließend möchte ich eines festhalten: Das Haus Österreich. Ich habe dieses Beispiel schon einmal erwähnt. Es ist nun einmal so, dass die Staatsbürger die Eigentümer dieses Hauses Österreich sind. Diese Eigentumsrechte sollten und müssen wir vertreten, die haben wir ernst zu nehmen. Natürlich gibt es in diesem Haus Mieter oder Untermieter und auch die haben Rechte. Es haben ja Zuwanderer auch heute schon Rechte, wie Versammlungsfreiheit, wie die Vereinsgründungsfreiheit und andere Rechte, die vorhanden sind. Na selbstverständlich gibt es diese Rechte. Aber selbstverständlich haben Sie nicht das Recht, herzugehen und die Eigentümerrechte einfach abzuschneiden und letztlich den Mietern, ohne dass sie noch irgendeinen Kaufanteil für das Haus hingelegt haben, alle Eigentumsrechte zu übertragen.

 

Das versuchen Sie heute. Das ist nicht legitim, und da beschreiten Sie einen Weg, der Ihre Kompetenz bei

 

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