«  1  »

 

Gemeinderat, 65. Sitzung vom 25.03.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 50 von 96

 

eigentlich den Charakter einer Enteignung, und für die Wohnbau-Kapitalgesellschaften und die Immobilien-Kapitalanlagegesellschaften ist das eine Privatisierung von Grund der Stadt Wien an sie. Also könnte man sagen – und das sogar zu Recht –, wir haben die SPÖ und die Grünen wieder einmal beim Privatisieren ertappt!

 

Das Pikante an der ganzen Geschichte ist, dass diese Wohnbau-Kapitalgesellschaften und die Immobilien-Kapitalanlagegesellschaften dann nach 11 Jahren sagen können, danke, wir lassen die Option auslaufen, es gibt keine 1 000 Wohnungen, viel Glück, Stadt Wien! – Wie sagt man auf gut Wienerisch: „Baba und foi ned!“

 

Wenn das also schon eine unglaubliche starke Stellung ist, und die Stadt Wien eigentlich überhaupt keine Sicherheit hat, dann prüfen wir dieses Geschäftsmodell, das da rund um den sozialen Wohnbau umgesetzt wird, einmal hinsichtlich eines zweiten Punktes und fragen: Wie viel zahlen denn diese Wohnbau-Kapitalgesellschaften und Immobilien-Kapitalanlagegesellschaften für ein dermaßen starkes Recht, das man ihnen heute geben würde? Sind es tausende, zehntausende oder hunderttausende Euro? – Sie werden es schon, wenn Sie den Vertrag gelesen haben, ahnen: Es sind null Euro, meine Damen und Herren! Diese Rechtsstellung, die diesen Gesellschaften zum Nachteil der Wienerinnen und Wiener verschafft wird, wird mit null Euro entlohnt! Und damit sind wir wieder – Sie erinnern sich – bei der Entgeltlichkeit.

 

Und auch darüber hat sich der Stadtrechnungshof in seinem Prüfbericht natürlich sehr kritisch geäußert, indem er sagt, dass es in keiner Form einer ordnungsgemäßen Gebarung entspricht, dass man derartige Rechte unentgeltlich an Wohnbau-Kapitalgesellschaften und Immobilien-Kapitalanlagegesellschaften weitergibt

 

Meine Damen und Herren! Wir Freiheitliche appellieren an Ihr Verantwortungsbewusstsein und Ihr – wie man zu sagen versucht ist – verbleibendes beziehungsweise verbliebenes soziales Herz insbesondere auch im Zusammenhang mit dem sozialen Wohnbau: Ziehen Sie diesen Antrag betreffend ein zweifelhaftes Immobilienverwertungskonstrukt zurück! Gehen Sie mit der FPÖ gemeinsam den Weg zum Neubau von Gemeindewohnungen ohne Wenn und Aber und ohne Zwischenschaltung von irgendwelchen verschachtelten Gesellschaften!

 

Ich sage Ihnen: Die Hoffnung stirbt zuletzt. Unser Souverän, die Wienerinnen und Wiener, werden sehr genau erkennen, wer auf ihrer Seite steht! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag Dietbert Kowarik: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat das Schlusswort.

 

14.11.30

Berichterstatter GR Gerhard Kubik|: Danke schön.

 

Ich mache zumindest einen Versuch der Aufklärung: Die juristischen Interpretationen des Kollegen Wansch sind uns ja auch aus anderen Fällen bekannt. Ich meine: Man sollte sich halt den Akt genau durchlesen und feststellen, was wirklich darin steht!

 

Zum einen ist darin ein Preis genannt, nämlich 235 EUR pro Quadratmeter Wohnnutzfläche im Rahmen der Wiener Wohnbauinitiative CALL 2011 oder gefördert im Sinne des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes, für sonstige Flächen 350 EUR pro Quadratmeter. – Das ist der eine Punkt.

 

Zweitens steht im Akt auf Seite 2: „Das Optionsgebiet umfasst 102 409 m². Da derzeit hinsichtlich der optionsgegenständlichen Flächen Bausperre gemäß § 8 Abs 1 Bauordnung für Wien besteht, wird sich die genaue Lage und das genaue Ausmaß des Options- beziehungsweise künftigen Kaufgegenstandes“ – es geht also nicht nur um Erwerb, sondern um Kauf – „erst auf Grund der, auf Kosten der Optionsnehmer, zu erstellenden Teilungspläne nach Vorliegen der rechtsgültigen Flächenwidmungs- und Bebauungsbestimmungen ergeben. Auf Basis dieses Plandokuments“ – man sieht also, es wird noch ein bisschen dauern – „wird auch die voraussichtliche Wohnnutzfläche errechnet werden und beträgt der Kaufpreis 235 EUR pro Quadratmeter Wohnnutzfläche.“ Das habe ich schon erwähnt. „Diese Berechnung stellt den Mindestkaufpreis dar, der bei Annahme der Option, sohin bei Kaufvertragsabschluss, fällig und zu bezahlen ist.“ Also noch einmal: Es ist von einem Kaufvertrag die Rede, nicht nur vom Erwerb.

 

Ich zitiere weiter aus dem Akt: „Die tatsächlich erzielten Nutzflächen ergeben sich erst aus der Fertigstellungsanzeige. Es besteht daher eine vertragliche Nachzahlungsverpflichtung für im Rahmen der Wiener Wohnbauinitiative CALL 2011 oder gefördert im Sinne des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes mehr errichtete Wohnnutzflächen in Höhe von 235 EUR pro Quadratmeter und für sonstige beziehungsweise außerhalb der Wiener Wohnbauinitiative CALL 2011 errichtete Nutzflächen in Höhe von 350 EUR pro Quadratmeter.“

 

Das ist also genau festgelegt. Es gibt derzeit eine Fläche, die optional einmal weitergegeben wird. Es ist zu entwickeln, es ist zu teilen, es ist zu widmen, dann wird man sehen, was gebaut wird, und dann ist zu bezahlen im Rahmen dieser Nachzahlungsverpflichtung.

 

Ich meine, das ist nicht, wie gesagt wurde, ein Verschleudern und Enteignen von Grund und Boden, sondern es ist eine sinnvolle Ergänzung der Wohnbautätigkeit, dass man mit mehreren Bauträgern arbeitet – die durchaus gemischt, gefördert und auch freifinanziert, bauen können – und man diese Gegenstände immer zu einem normalen Preis später einmal, wenn alle anderen Grundlagen erstellt wurden, verkaufen kann.

 

Auf die diversen sonstigen Unterstellungen wie etwa, dass es sich um Gefälligkeitswidmungen handle, gehe ich jetzt nicht ein. Etwas möchte ich aber schon noch sagen: Der Herr Bürgermeister hat in Rust immer von Gemeindewohnungen und nie vom Gemeindebau gesprochen. Man sollte halt aufpassen, was gesagt wird!

 

Ich meine in Summe, dass dieser Akt sehr positiv ist, was auch für die Gegend sehr gut ist, und ich ersuche um Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Vorsitzender GR Mag Dietbert Kowarik:14.14.46 Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich bitte jene Damen und Herren des Gemeinderates, die dem Antrag des Berichterstatters zustimmen wollen, die Hand zu erheben. – Zustim

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular