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Gemeinderat, 56. Sitzung vom 25.09.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 9 von 88

 

unterrepräsentiert. Und diese Zusammenhänge von Daten und von Wissen herzustellen, das wir hatten, und auf Basis dessen eben gute gleichstellungspolitische Angebote in dieser Stadt zu setzen, aber nicht nur alleine aus der Politik, sondern auch wirklich im Sinne dessen die Wirtschaft hier auch in die Pflicht zu nehmen, große Bildungsinstitute in die Pflicht zu nehmen, das sind eigentlich, sage ich jetzt einmal, die großen Aufträge, an denen wir uns auch in den nächsten drei Jahren abarbeiten können. Und dann drei Jahre später sehen können, ob unsere gleichstellungspolitischen Maßnahmen auch wieder gegriffen haben und wir wieder ein Stück weitergekommen sind, dass Frauen und Männer in Wien tatsächlich gleichgestellt sind. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Sehr geehrte Frau Stadträtin! Ich danke ganz ausdrücklich für die Beantwortung der 1. Frage.

 

9.32.01†Amtsf StR Christian Oxonitsch - Frage|

Die 2. Frage (FSP - 02739-2014/0001 - KU/GM) wurde von Herrn GR Dr Aigner gestellt und ist an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport gerichtet. (In der Fernsehsendung 'Im Zentrum' am 15.9.2014 wurde von Experten das Thema 'Dschihadismus' diskutiert. Eine Expertin berichtete von zahlreichen privaten Kindergruppen bzw. Kindergärten, die in Wien von radikal-islamischen Gruppierungen betrieben werden sollen. In diesen würde der Grundstein für spätere Radikalisierungen gelegt. Der Integrationsgedanke wird dadurch ebenso ad absurdum geführt. Wien fördert im Zuge des verpflichtenden Kindergartenjahres und des generellen Gratis-Kindergartens zahlreiche private Trägerorganisationen mit beträchtlichen Steuermitteln. Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um sicherzustellen, dass in geförderten privaten Kinderbetreuungseinrichtungen keine radikal-islamische Ideologie verbreitet wird?)

 

Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Christian Oxonitsch: Sehr geehrter Herr Gemeinderat! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Sie fragen mich betreffend die Kontrolle von privaten und geförderten Kinderbetreuungseinrichtungen. Dazu ist vielleicht grundlegend einmal auszuführen: Für uns ist es ganz wichtig in der Stadt, dass in Wien jedem Kind unabhängig von Einkommen, Beruf, Sprachkenntnissen, Herkunft der Eltern beziehungsweise der Obsorgeberechtigten von Anfang an die bestmöglichen Chancen auf Bildung ermöglicht werden. Dazu ist es uns in der Stadt erfreulicherweise möglich, ein sehr vielfältiges und bedürfnisorientiertes Angebot für ganz junge Kinder, für Kindergartenkinder, aber auch für den Bereich der Freizeitbetreuung von Schulkindern, ebenfalls ein ganz wesentlicher Bereich, zur Verfügung zu stellen. Elementare Bildungs- und Betreuungsplätze in Wien werden sowohl von der Stadt Wien als auch von privaten Trägerorganisationen und auch Tageseltern angeboten. Zur Sicherstellung von frühkindlicher Bildung vergibt die Stadt dafür im Rahmen der Beschlüsse des Wiener Gemeinderates auch die entsprechenden Förderungen. Der Trägerorganisation als Förderempfängerin beziehungsweise Förderempfänger werden die Förderungen nur unter der Voraussetzung gewährt, dass sie über eine Bewilligung der Stadt Wien, Magistratsabteilung 11, verfügt und die elementare Bildungs- und Betreuungseinrichtung entsprechend dieser Genehmigung und unter Einhaltung sämtlicher Auflagen betrieben wird. Weiters müssen die Qualitätsstandards, ein ganz wichtiger und wesentlicher Bereich, gemäß den gesetzlichen Vorgaben selbstverständlich erfüllt sein. Förderungen werden eben  nur dann gewährt, wenn auf Grundlage der abgeschlossenen Vereinbarungen zwischen der Stadt Wien und der Trägerorganisation die darin enthaltenen Bestimmungen eingehalten werden. Alle Kindergärten in Wien unterliegen auf der einen Seite den Bestimmungen des Kindertagesheimgesetzes und müssen auch entsprechend pädagogisch ausgebildetes Personal vorweisen können. Alle Kindergärten werden dahin gehend von der zuständigen Behörde, und das ist bewusst ja nicht die Magistratsabteilung 10, sondern die Magistratsabteilung 11, kontrolliert. Wir haben mit der letzten Novelle des Wiener Kindergartengesetzes die Bildungsarbeit in Kindergärten nach den Grundsätzen des Wiener Bildungsplans gesetzlich implementiert. Davor hat es den Wiener Bildungsplan in der Praxis ja schon seit sechs Jahren gegeben, aber er wurde nun mit der letzten Novelle im vergangenen Jahr auch gesetzlich implementiert. Außerdem wurde die gesetzliche Grundlage für eine Vernetzung zwischen der Behörde und der Förderstelle geschaffen, da nunmehr die im Magistrat, und ich zitiere, zuständige Stelle zur Gewährung von Förderungen für Kindergärten der Behörde alle Mängel, die sie im Zuge der Erfüllung ihrer Aufgaben wahrnimmt und die zu einem Widerruf nach dem § 11 führen können, unverzüglich zu melden hat. Wie auch schon im aktuellen Tätigkeitsbericht des Stadtrechnungshofs zum Thema Kindersicherheit in Kinderbetreuungseinrichtungen besonders positiv bewertet, liegt der Schwerpunkt der Kontrolle durch die zuständige Behörde, die Magistratsabteilung 11, gerade auch auf der Einhaltung der Grundsätze des Wiener Bildungsplanes. Natürlich sind die Fragen der Hygiene, der Elektrosicherheit wesentliche Fragen, aber gerade auch die Einhaltung des Bildungsplanes ist ja ein ganz besonderer Stellenwert. Es wird hier entsprechend die Einhaltung der Bildungsstandards überprüft, und als besonderes Service darüber hinaus bietet die Magistratsabteilung 11 insbesondere zur Unterstützung für private Träger eine Beratung und wenn man so will Erste-Hilfe-Leistung bei der Umsetzung des Wiener Bildungsplanes auch entsprechend an. Zur Erfüllung dieser Serviceleistung wurde in der Magistratsabteilung 11 eine Kindergarteninspektorin mit der Aufgabe betraut, die Umsetzung des Wiener Bildungsplans, soweit bei privaten Kindergärten oder Kindergruppen ein Bedarf dafür besteht, zu begleiten. Dieses Angebot wird von privaten Trägern, vor allem kleinen privaten Trägern, überwiegend positiv angenommen. Die großen Träger, das muss man dazusagen, haben ja bereits seit vielen Jahren eine eigene Stelle in diesem Bereich. Alle Kindergarteninspektorinnen haben eine Ausbildung zur Kindergartenpädagogin und das ist besonders wichtig, weil sie daher natürlich die tatsächlich geleistete Arbeit auch aus der gelebten Praxis und ihrer eigenen Berufserfahrung ent

 

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