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Gemeinderat, 3. Sitzung vom 26.6.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 92 von 121

 

Integration durch Familienzusammenführung, wir stehen selbstverständlich auch dafür, dass jeder, der sich im Lande legal aufhält, auch hier arbeiten kann. Auch hier haben wir der Bundesregierung viel zu verdanken. Ich erinnere an den Integrationserlass der Bundesregierung aus dem Juli 2000. Mit diesem Erlass ist das gelungen, woran die Sozialdemokratie viele Jahre hindurch gescheitert ist, nämlich 40 000 Ausländern, die sich seit fünf Jahren legal im Inland aufhalten, eine Arbeitsgenehmigung zu verschaffen. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Ich meine, es ist ja nicht so, dass es nur negative Dinge im Zusammenhang mit der Integration zu berichten gäbe. Es gibt durchaus anerkennenswerte Maßnahmen und Projekte des Integrationsfonds. Ich denke etwa an die Sprach- und Bildungsoffensive 2000, in deren Rahmen wiederum 214 Kurse stattgefunden haben, die von über 3 000 Teilnehmern aus - und das ist interessant - 94 unterschiedlichen Staaten besucht wurden. Es ist damit also der Nachweis dafür erbracht, dass sich in Österreich Ausländer aus 94 unterschiedlichen Staaten aufhalten. Insgesamt sind es weit über 20 000 Ausländer, die in den letzten Jahren an diesen Kursen teilgenommen haben.

 

Wir würden uns natürlich wünschen, dass es im Integrationsfonds auch ein etwas besseres Klima gäbe zwischen der Geschäftsführung und der Belegschaft, aber auch zwischen vielen Funktionären, zwischen der Führung und den NGOs. Da habe ich, muss ich gestehen, schon manchmal den Eindruck, dass es uns nicht gelingt, die Integrationsorganisationen in den Integrationsfonds zu integrieren. Aber ich bin auch da zuversichtlich, dass das in Zukunft besser gelingen mag.

 

Was gut gelungen ist, das ist die Wohnbeihilfe für Drittstaatsangehörige, die nunmehr auch nach fünfjährigem Aufenthalt in den Genuss dieser Sozialeistungen kommen können.

 

Nur teilweise erfolgreich waren wir als ÖVP in der vergangenen Periode bei der Öffnung der Gemeindebauten für Ausländer. Aber hier ist es immerhin gelungen, dass einige Notfallswohnungen - zu wenige noch und mit einer zu langen Aufenthaltsdauer als Anspruchsvoraussetzung, aber immerhin doch - zur Verfügung gestellt wurden.

 

Wir als ÖVP vertreten eindeutig die Meinung, dass wir als Stadtpolitiker die Verpflichtung haben, Integrationsmaßnahmen zu setzen, den Migranten bei der Integration zu helfen, aber dass wir auch berechtigt sind, diese Integrationsbereitschaft von ihm einzuverlangen, da Integration keine Einbahnstraße sein darf. Wir dürfen auch von den Zuwanderern etwas verlangen. Wir dürfen verlangen, dass auch sie bereit sind, sich in die Gesellschaft und in den Staat einzugliedern.

 

Für diese Argumentation darf ich auch einen unverdächtigen Zeugen nennen, nämlich die Statuten des Wiener Integrationshauses, in denen ganz klar festgestellt ist, dass eine wesentliche Voraussetzung für die Aufnahme in dieses Haus darin besteht, dass die Ausländer bereit sind, intensive integrationsfördernde Betreuung sowie Bildungs- und Schulungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen.

 

Ich verhehle nicht, dass am Ende des Integrationsprozesses aus unserer Sicht die Verleihung der Staatsbürgerschaft stehen soll. Solange die Staatsbürgerschaft nicht erreicht ist, ist die Integration sicherlich nicht zur Gänze abgeschlossen.

 

Ich denke, dass die Bundesregierung einen ganz wesentlichen Beitrag für die Integration ausländischer Mitbürger in Wien geleistet hat. Ich denke, dass auch die Stadtregierung vieles dazu beigetragen hat. Bei der Öffnung der Gemeindebauten ist die Stadtregierung allerdings eindeutig säumig.

 

Ein Punkt, in dem man einer Säumigkeit Abhilfe schaffen möchte, betrifft nun die Notfallswohnungen, wozu - Prinzip Hoffnung: man soll die Hoffnung nicht aufgeben - es immerhin einen Mehrparteienantrag gibt, der vorsieht, dass die Wartefrist, die Aufenthaltsdauer als Voraussetzung zum Erlangen einer Notfallswohnung, nun von acht Jahren auf fünf Jahre gesenkt werden soll.

 

Ich freue mich daher sehr, dass ich mit den Kollegen Tschirf, Fuchs, Vana und Stürzenbecher nunmehr diesen Beschlussantrag einbringen kann, mit welchem beantragt wird, dass das Erfordernis legaler Aufenthaltsdauer für die Erlangung einer Notfallswohnung von mindestens acht Jahren auf fünf Jahre gesenkt wird.

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung beantragt. (Beifall bei der ÖVP.) 

 

Integration betrifft aber nicht nur unsere ausländischen Mitbürger, Integration betrifft selbstverständlich auch unsere behinderten Mitbürger. Ich möchte es an dieser Stelle nicht versäumen, darauf aufmerksam zu machen, dass wir noch mehr Anstrengungen als bisher unternehmen müssen, damit insbesondere bei der Einstellungsverpflichtung durch den Magistrat dieser seinen Verpflichtungen mehr nachkommt, als das bisher der Fall war. Ich denke mir, zumindest die gesetzlichen Voraussetzungen sollten bei der Einstellungsverpflichtung erfüllt werden. Darüber hinaus gibt es aber auch noch eine moralische Einstellungsverpflichtung und wir werden uns das sehr genau ansehen, wie hier die Gemeinde in Zukunft ihrer Einstellungsverpflichtung nachkommen wird.

 

Auch bei der behindertengerechten Ausgestaltung der öffentlichen Verkehrsmittel, der Ämter, des Straßenraums, der Schulen, der Wahllokale ist noch viel zu tun und werden wir Fortschritte in diesen Bereichen sehr gerne anerkennen und genau beobachten.

 

Meine Damen und Herren! Das Ressort, über das wir soeben diskutieren, ist auch das Wahlressort, wenn ich so sagen darf. Es ist jene Geschäftsgruppe, in welcher sich ein Unterausschuss zum Thema Wahlrecht konstituiert hat. Und an dieser Stelle muss klar und deutlich festgehalten werden, dass es in Wien das ungerechteste Wahlrecht von ganz Österreich gibt. (Beifall bei der ÖVP.) 

 

Nur in Wien ist es möglich, mit 46 Prozent der

 

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