Bau- und Investitionskostenzuschuss - Förderantrag

Die Kulturabteilung fördert Bau- und Investitionsvorhaben von kulturellen Institutionen und Vereinigungen durch finanzielle Zuschüsse.

Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen, die Sie für den Online-Antrag benötigen.

Wenn Sie keine Handy-Signatur haben:

Sie benötigen eine Einverständniserklärung. Sie müssen diese ausfüllen und unterschreiben und anschließend in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung.

Wenn Sie eine Handy-Signatur haben:

Tipps und Tricks zum Förderantrag und Online-Formular: Hinweise zu Förderanträgen

Allgemeine Informationen

Gefördert werden zeitlich abgegrenzte und sachlich bestimmte Bau- und Investitionsvorhaben von kulturellen Institutionen und Vereinigungen durch finanzielle Zuschüsse.

Die geförderten Objekte müssen sich in Wien befinden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • Juristische Personen mit Sitz in Wien
  • Eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien
  • Einzelunternehmen mit Sitz in Wien

Eine ausführliche Beschreibung zu den Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen finden Sie in den Förderrichtlinien. Bitte lesen Sie diese aufmerksam, bevor Sie einen Förderantrag stellen.

Grundsätzlich werden nur Vorhaben gefördert, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Wien-Bezug: Das Vorhaben muss sich entweder inhaltlich auf Wien beziehen oder Wien muss der Veranstaltungs- oder Produktionsort sein.
  • Öffentliches Interesse: Ein öffentliches Interesse besteht, wenn das Vorhaben das Gemeinwohl oder das Ansehen der Stadt Wien sichert, steigert oder zum kulturellen Fortschritt beiträgt.
  • In finanzieller Hinsicht muss sichergestellt sein, dass das Vorhaben mit der Förderung durchgeführt werden kann bzw. ohne Förderung nicht oder nicht zur Gänze begonnen oder durchgeführt werden kann.
  • Der*die die Förderwerbende muss wirtschaftlich leistungsfähig sein und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung haben. Es darf zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Insolvenzverfahren anhängig oder mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet oder aufgehoben worden sein.

Hinweis: Im Online-Formular müssen Sie mit der Einverständniserklärung oder der Handy-Signatur bestätigen, dass Sie die Förderrichtlinien gelesen haben, akzeptieren und rechtsverbindlich zur Kenntnis nehmen.

Fristen und Termine

Es kann laufend eingereicht werden.

Zuständige Stelle

Stadt Wien Kultur (MA 7)
8., Friedrich-Schmidt-Platz 5

Amtsstunden: Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr geöffnet; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Termine im Fachreferat nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Referat: Kulturelles Erbe
E-Mail: post@ma07.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000-84779, -84744

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag muss folgende Dokumente und Beilagen enthalten:

  • Detaillierte Kostenaufstellung für die beantragten Mittel mit Angeboten in Form einer Excel-Tabelle. Bitte verwenden Sie dafür das Formular der Kulturabteilung:
    Kostenaufstellung für Bau- und Investitionskostenzuschüsse (20 KB XLSX)
  • Es müssen je 3 Angebote pro Gewerk vorgelegt werden. Der*die Bestbieter*in muss klar erkennbar sein. Die Beilage der Angebote kann entfallen, wenn die Kostenaufstellung von dazu befähigten oder befugten Personen, z. B. von Architektur- oder Ziviltechnikerbüros erstellt wurde.
    • Wenn im Rahmen der Förderung Geräte angeschafft werden, müssen diese mit entsprechender Begründung und mindestens 3 vorliegenden Kostenvoranschlägen (Vergleichsanbote) als eigene Kostenarten einzeln ausgewiesen werden. Zu den Geräten zählen z. B. ton- und lichttechnische Geräte, Systemkomponenten, Software und sonstige dauerhafte Sachgüter, die käuflich erworben und uneingeschränkt benützt werden können.
    • Bei umfangreichen Bauvorhaben ist zur Feststellung der Plausibilität und Marktkonformität der eingereichten Maßnahmen eine detaillierte Aufstellung der Kosten notwendig. Diese Aufstellungen müssen durch befähigte oder befugte Personen, z. B. Architektur- oder Ziviltechnikbüros, erstellt oder geprüft worden sein. Dazu gehören eine tabellarische Aufgliederung der Maßnahmen und deren Kosten auf Basis der entsprechenden Kostenvoranschläge und Planungsunterlagen (z. B. Flächen, Rauminhalte, Raumprogramm) gegliedert nach Kostenbereichen (z. B. Rohbau, Technik, Ausbau, Einrichtung, Außenanlagen, Honorare und Nebenkosten) und Professionist*innen-Leistungen. Diese Aufstellung ist mit einer Beschreibung der Maßnahmen und soweit möglich und sinnvoll mit entsprechenden Darstellungen (z. B. Skizzen und Planentwürfe, Bestandspläne, Brandschutzpläne oder Fotos) zu ergänzen.
  • Falls die Arbeiten bereits durchgeführt wurden, müssen diese mit Rechnungen belegt werden.
  • Wenn Sie keine Handy-Signatur haben, müssen Sie eine unterschriebene Einverständniserklärung beilegen: Bei juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften muss die Einverständniserklärung von den vertretungsbefugten Organen der jeweiligen Institution unterschrieben werden.
  • Zusätzlich bei Vereinen:
    • Vereinsstatuten (bei der ersten Einreichung und bei Änderungen der Vereinsstatuten)
    • Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
    • Nicht bilanzierend: aktuellste Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inklusive Vermögensübersicht
    • Bilanzierend: aktuellster Jahresabschluss
  • Zusätzlich bei GmbH:
    • Gesellschaftsvertrag (bei der ersten Einreichung und bei Änderungen des Gesellschaftsvertrags)
    • Aktueller Auszug aus dem Firmenbuch
    • Aktuellster Jahresabschluss
  • Zusätzlich bei Stiftungen und Fonds:
    • Stiftungserklärung, Gründungserklärung oder Satzung (bei der ersten Einreichung und bei Änderungen der Stiftungserklärung, Gründungserklärung oder Satzung)
    • Aktueller Auszug aus dem Firmenbuch oder Auszug aus dem Stiftungs- und Fondsregister
    • Nicht bilanzierend: aktuellste Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inklusive Vermögensübersicht
    • Bilanzierend: aktuellster Jahresabschluss
  • Zusätzlich bei eingetragenen Personengesellschaften:
    • Gesellschaftsvertrag (bei der ersten Einreichung und bei Änderungen des Gesellschaftsvertrags)
    • Aktueller Auszug aus dem Firmenbuch
    • Nicht bilanzierend: aktuellste Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inklusive Vermögensübersicht
    • Bilanzierend: aktuellster Jahresabschluss
  • Zusätzlich bei Einzelunternehmen:
  • Zusätzlich bei allen nicht natürlichen Personen, die weder über eine ZVR-Zahl noch über eine Firmenbuchnummer verfügen:

Für die Abrechnung benötigen Sie zusätzlich einen Abschlussbericht des geförderten Vorhabens sowie eine Belegsaufstellung. Empfohlene Formulare:

Eine ausführliche Beschreibung zu den Abrechnungsunterlagen finden Sie in den Förderrichtlinien.

Hinweis:

  • Bitte achten Sie darauf, dass die vertretungsbefugten Organe das Antragsformular unterschreiben.
  • Geben Sie uns bitte bekannt, wenn Sie für das eingereichte Vorhaben bei anderen Förderstellen angesucht haben.
  • Bitte speichern Sie die Eingaben im Online-Formular vor dem Senden ab.
  • Wenn der Antrag erfolgreich bei uns eingelangt ist, erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben des Fachreferats. Sollten Sie nach 3 Wochen keine Eingangsbestätigung erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das zuständige Fachreferat.
  • Fehlerhafte Beilagen können per E-Mail nachgereicht werden.
  • Falls es notwendig ist, einen korrigierten Förderantrag zu übermitteln, tragen Sie bitte den Hinweis "Korrektur" in das Freitext-Feld "Mitteilungen" am Ende des Förderantrags ein.

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Formular

Wenn Sie keine Handy-Signatur haben:

Wenn Sie eine Handy-Signatur haben:

Für die Abrechnung benötigen Sie zusätzlich einen Abschlussbericht des geförderten Vorhabens sowie eine Belegsaufstellung. Empfohlene Formulare:

Eine ausführliche Beschreibung zu den Abrechnungsunterlagen finden Sie in den Förderrichtlinien.

Zusätzliche Informationen

Steuerrechtliche Fragen können von der Kulturabteilung nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr zuständiges Finanzamt. Weiterführende Information zum Thema "Steuern" finden Sie hier: Steuerrechtsinformationen für Kunstschaffende - Bundesministerium für Kunst und Kultur

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