Allgemeine Informationen
Die Stadt Wien vergibt im Bereich Kulturelles Erbe unter anderem öffentliche Mittel für die Konservierung und Restaurierung der historischen Bausubstanz Wiens. Es werden stadtbildpflegerische Maßnahmen an historischen Objekten in Schutzzonen, vorgesehenen Schutzzonen oder an Objekten unter Denkmalschutz gefördert.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Eigentümer*innen des betreffenden Objektes sowie die Bestandnehmer*innen (bei Miete oder Pacht) von Geschäftslokalen in Erdgeschosszonen mit Zustimmung der Eigentümer*innen.
In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu "Antragsberechtigte" und "Fördervoraussetzungen".
Fristen und Termine
Die Einreichung ist derzeit nicht möglich.
Zuständige Stelle
Stadt Wien Kultur (MA 7)
Referat: Kulturelles Erbe
Verfahrensablauf
Nach erster Kontaktaufnahme mit der Kulturabteilung werden bei einem Lokalaugenschein die notwendigen Maßnahmen festgelegt. Die Förderwerbenden holen im Anschluss entsprechende Angebote und Kostenvoranschläge ein. Danach kann der Förderantrag gestellt werden.
Nach dem Abschicken des Formulars erhalten Sie per E-Mail eine automatisierte Eingangsbestätigung des Formularservers. Nach formaler Prüfung des Antrags erhalten Sie spätestens nach 3 Wochen per E-Mail eine Empfangsbestätigung des zuständigen Referats. Sollten Sie eine der beiden E-Mails nicht erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das Referat Kulturelles Erbe.
Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Abschluss der Arbeiten.
In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu "Abwicklung und Ablauf von Förderungen".
Erforderliche Unterlagen
In den Förderrichtlinien finden Sie alle für den Antrag erforderlichen Unterlagen.
Schicken Sie korrigierte Unterlagen oder Unterlagen, die Sie vergessen haben, bitte per E-Mail an post@ma07.wien.gv.at.
Einnahmen-Ausgabenrechnung (EAR) samt Vermögensübersicht - Informationen und Muster (PDF)
Eine ausführliche Beschreibung zu den Abrechnungsunterlagen finden Sie in den Förderrichtlinien.
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei. Gegebenenfalls fallen Notariatskosten oder Kosten für eine Grundbuchseintragung an.
Formular
Das Online-Formular steht derzeit nicht zur Verfügung.
Zusätzliche Informationen
Beziehen Sie bitte die Grundsätze des "Code of Ethics" der Kulturabteilung in Ihre Arbeit und in die Umsetzung Ihrer Vorhaben mit ein.
Steuerrechtliche Fragen können von der Kulturabteilung nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr zuständiges Finanzamt.