Altstadterhaltung - Förderantrag

In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zur Altstadterhaltung. Bei der Antragstellung im Online-Formular müssen Sie bestätigen, dass Sie die Förderrichtlinien gelesen haben, akzeptieren und rechtsverbindlich zur Kenntnis nehmen.

Antrag mit ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur)

Informationen zur ID Austria

Antrag ohne ID Austria

Sie benötigen eine Einverständniserklärung. Sie müssen diese ausfüllen und unterschreiben und anschließend in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung.

Sie müssen in bestimmten Fällen eine Vollmacht oder Einverständniserklärung der Hauseigentümer*innen oder Miteigentümer*innen abgeben. Benutzen Sie dafür bitte diese Online-Formulare. Sie müssen das jeweilige Formular ausdrucken, unterschreiben lassen und anschließend in das Antrags-Formular hochladen:

Tragen Sie bei einem korrigierten Förderantrag im Online-Formular bitte "Korrektur" in das Freitextfeld "Mitteilungen" ein.

Hilfe - Online-Formulare der Stadt Wien Kultur - Begriffserklärungen, Hinweise und Tipps

Technische Hilfe - Online-Formulare der Stadt Wien Kultur - technische Hinweise und Tipps

Allgemeine Informationen

Die Stadt Wien vergibt im Bereich Kulturelles Erbe unter anderem öffentliche Mittel für die Konservierung und Restaurierung der historischen Bausubstanz Wiens. Es werden stadtbildpflegerische Maßnahmen an historischen Objekten in Schutzzonen, vorgesehenen Schutzzonen oder an Objekten unter Denkmalschutz gefördert.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Eigentümer*innen des betreffenden Objektes sowie die Bestandnehmer*innen (bei Miete oder Pacht) von Geschäftslokalen in Erdgeschosszonen mit Zustimmung der Eigentümer*innen.

In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu "Antragsberechtigte" und "Fördervoraussetzungen".

Fristen und Termine

Sie können Ihren Antrag laufend abgeben.

Zuständige Stelle

Stadt Wien Kultur (MA 7)
Referat: Kulturelles Erbe

Verfahrensablauf

Nach erster Kontaktaufnahme mit der Kulturabteilung werden bei einem Lokalaugenschein die notwendigen Maßnahmen festgelegt. Die Förderwerbenden holen im Anschluss entsprechende Angebote und Kostenvoranschläge ein. Danach kann der Förderantrag gestellt werden.

Nach dem Abschicken des Formulars erhalten Sie per E-Mail eine automatisierte Eingangsbestätigung des Formularservers. Nach formaler Prüfung des Antrags erhalten Sie spätestens nach 3 Wochen per E-Mail eine Empfangsbestätigung des zuständigen Referats. Sollten Sie eine der beiden E-Mails nicht erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das Referat Kulturelles Erbe.

Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Abschluss der Arbeiten.

In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu "Abwicklung und Ablauf von Förderungen".

Erforderliche Unterlagen

In den Förderrichtlinien finden Sie alle für den Antrag erforderlichen Unterlagen.

Schicken Sie korrigierte Unterlagen oder Unterlagen, die Sie vergessen haben, bitte per E-Mail an post@ma07.wien.gv.at.

Eine ausführliche Beschreibung zu den Abrechnungsunterlagen finden Sie in den Förderrichtlinien.

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei. Gegebenenfalls fallen Notariatskosten oder Kosten für eine Grundbuchseintragung an.

Formular

Antrag mit ID Austria

Antrag ohne ID Austria

Sie benötigen eine Einverständniserklärung. Sie müssen diese ausfüllen und unterschreiben und anschließend in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung.

Sie müssen in bestimmten Fällen eine Vollmacht oder Einverständniserklärung der Hauseigentümer*innen oder Miteigentümer*innen abgeben. Benutzen Sie dafür bitte diese Online-Formulare. Sie müssen das jeweilige Formular ausdrucken, unterschreiben lassen und anschließend in das Antrags-Formular hochladen:

Zusätzliche Informationen

Beziehen Sie bitte die Grundsätze des "Code of Ethics" der Kulturabteilung in Ihre Arbeit und in die Umsetzung Ihrer Vorhaben mit ein.

Steuerrechtliche Fragen können von der Kulturabteilung nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr zuständiges Finanzamt.

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