Wiener Altstadterhaltungsfonds - Förderantrag
Der Wiener Altstadterhaltungsfonds stellt öffentliche Mittel für die Konservierung und Restaurierung der historischen Bausubstanz Wiens zur Verfügung.
Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen, die Sie für den Online-Antrag benötigen.
Wenn Sie keine Handy-Signatur haben:
Sie benötigen eine Einverständniserklärung. Sie müssen diese ausfüllen und unterschreiben und anschließend in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung.
Wenn Sie eine Handy-Signatur haben:
Tipps und Tricks zum Förderantrag und Online-Formular: Hinweise zu Förderanträgen
Allgemeine Informationen
Der Wiener Altstadterhaltungsfonds wurde zur Förderung der Erhaltung der Altstadtgebiete Wiens errichtet. Er stellt öffentliche Mittel für die Konservierung und Restaurierung der historischen Bausubstanz Wiens zur Verfügung.
Aus Mitteln des Wiener Altstadterhaltungsfonds können stadtbildpflegerische Maßnahmen an historischen Objekten in Schutzzonen, vorgesehenen Schutzzonen oder an Objekten unter Denkmalschutz gefördert werden.
Gefördert werden:
- Objekte, die unter Denkmalschutz stehen und/oder
- Objekte, die in Schutzzonen laut Wiener Bauordnung liegen und ein authentisches historisches Erscheinungsbild aufweisen
- Objekte der "Kunst am Bau". Zu dieser gehören insbesondere freistehende oder wandgebundene Kunstobjekte, die in der Zwischen- und Nachkriegszeit mit kulturpolitischem Hintergrund und mit Hilfe von öffentlichen Förderungen entstanden sind.
Darüber hinaus können folgende Arbeiten gefördert werden:
- An öffentlich zugänglichen Innenhöfen
- An historischen Innenausstattungen von Lokalen und Sakralbauten
- An historischen Geschäftsportalen, Einfriedungen, Brunnenanlagen oder Ähnlichem
Ausnahmsweise werden auch andere Objekte gefördert, wenn sie eine besondere Bedeutung für das Stadtbild haben, oder wegen ihres geschichtlichen, kulturellen oder künstlerischen Wertes besonders wichtig sind. Über die Förderwürdigkeit dieser Gebäude entscheidet nach einer Begutachtung durch die Kulturabteilung der Beirat des Wiener Altstadterhaltungsfonds.
- Ob Objekte in beschlossenen oder vorgesehenen Schutzzonen liegen, können Sie im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Stadt Wien einsehen oder im Schutzzonen-Referat der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung erfragen.
- Eine Möglichkeit der Online-Information, ob Objekte in Schutzzonen liegen, bietet Wien Kulturgut.
- Auskünfte über Denkmalschutz erhalten Sie beim Bundesdenkmalamt.
Eine Förderung wird ausschließlich für denkmalpflegerische Mehrleistungen zuerkannt. Damit sind Leistungen gemeint, die über normale Reparatur-, Erhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten hinausgehen.
Mögliche förderbare Leistungen sind beispielsweise:
- Qualitativ hochwertige Restaurierungsarbeiten, zum Beispiel im Bereich der Bauplastik (festigen, reinigen, nachmodellieren)
- Rekonstruktionsarbeiten (zum Beispiel originalgetreue Fenstermodelle)
- Anwendung historischer Materialien und Handwerkstechniken
Von einer Förderung ausgeschlossen sind:
- Objekte im Eigentum anderer Gebietskörperschaften. Dazu gehören insbesondere Objekte im Eigentum des Bundes sowie von Rechtsträgern in überwiegendem Eigentum des Bundes im Sinne von Art. 12b, Abs. 1 und 2 B-VG.
- Objekte im Eigentum anderer Staaten (Botschaften, Konsulate und daran angeschlossene Einrichtungen).
- Städtische Wohnhausanlagen (Gemeindebauten), ausgenommen Objekte der "Kunst am Bau"
Beispiele:
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Grundvoraussetzung:
Alle Eigentümer*innen, das heißt 100 Prozent, müssen mit mit der Antragstellung beim Wiener Altstadterhaltungsfonds sowie mit den gegenständlichen Arbeiten und der Benennung der bevollmächtigten Person einverstanden sein. Die Zustimmung muss in schriftlicher Form vorliegen.
Antragsberechtigt sind:
- Eigentümer*innen des betreffenden Objektes.
- Bestandnehmer*innen (z. B. bei Miete oder Pacht) wenn eine Förderung für Arbeiten an Geschäftsportalen oder Erdgeschosszonen im Bereich von Geschäftslokalen beantragt wird.
Bei mehreren Eigentümer*innen oder Bestandnehmer*innen, muss eine bevollmächtigte Person benannt werden, die den Antrag stellt. Diese benötigt eine ausreichende schriftliche Vollmacht, die dem Antrag beigelegt werden muss.
Grundsätzlich werden nur Vorhaben gefördert, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und ordnungsgemäße Geschäftsführung der Förderwerbenden müssen gegeben sein. Es darf daher zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Insolvenzverfahren anhängig oder mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet oder aufgehoben worden sein.
- Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein.
- Objekte bzw. Maßnahmen an Objekten, die bereits einmal durch den WAEF gefördert wurden, können frühestens nach Ablauf von 25 Jahren erneut gefördert werden.
Eine ausführliche Beschreibung zu den Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen finden Sie in den Förderrichtlinien im Bereich der Altstadterhaltung. Bitte lesen Sie diese aufmerksam, bevor Sie einen Förderantrag stellen.
Hinweis: Im Online-Formular müssen Sie mit der Einverständniserklärung oder der Handy-Signatur bestätigen, dass Sie die Förderrichtlinien gelesen haben, akzeptieren und rechtsverbindlich zur Kenntnis nehmen.
Fristen und Termine
Sie können Ihren Antrag laufend abgeben.
Zuständige Stelle
Stadt Wien Kultur (MA 7)
8., Friedrich-Schmidt-Platz 5
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr geöffnet; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
Termine im Fachreferat nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Referat: Kulturelles Erbe
E-Mail: post@ma07.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000-84744
Verfahrensablauf
- Kontaktaufnahme mit der Kulturabteilung, Referat Kulturelles Erbe.
- Festlegung der zu treffenden Maßnahmen bei einem Lokalaugenschein
- Einholen von entsprechenden Angeboten (zum Beispiel Kostenvoranschläge) durch den Förderwerbenden.
- Wenn alle Kosten erfasst sind: Einreichung des Förderantrages mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Kulturabteilung, Referat Kulturelles Erbe.
- Die Kulturabteilung veranlasst die kunsthistorische Prüfung der Unterlagen durch Sachverständige des Wiener Altstadterhaltungsfonds beziehungsweise des Bundesdenkmalamtes sowie eine Preisprüfung durch die Technische Stadterneuerung.
- Der Förderwerbende wird zu einem Finanzierungsgespräch eingeladen. Dabei werden auf Basis der geprüften Kosten ein Förderwunsch und ein Finanzierungsplan erstellt.
- Festsetzung der Höhe der Förderung durch den Beirat des Wiener Altstadterhaltungsfonds.
- Schriftliche Bekanntgabe des Baubeginns durch den*die Förderwerbenden und Durchführung der Arbeiten in ständigem Einvernehmen mit den Referent*innen des Altstadterhaltungsfonds beziehungsweise des Bundesdenkmalamtes.
- Schriftliche Bekanntgabe des Bau-Endes durch den Förderwerbenden.
- Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Abschluss der Arbeiten. Voraussetzung dafür ist die Einreichung und Überprüfung der Rechnungen.
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag muss folgende Dokumente und Beilagen enthalten:
- Wenn Sie keine Handy-Signatur haben, müssen Sie eine unterschriebene Einverständniserklärung beilegen: Bei juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften muss die Einverständniserklärung von den vertretungsbefugten Organen der jeweiligen Institution unterschrieben werden.
- Vollmacht der Hauseigentümer*in bzw. der Miteigentümer*innen
- Mietzinsabrechnung für die vergangenen 5 Jahre (Einnahmen- und Ausgabenrechnung)
- Kostenvoranschläge (bzw. Bestbieter*in einer Ausschreibung) für die geplanten Arbeiten und Zusammenstellung der gesamten Baukosten
- Auszug aus dem Grundbuch nach neuestem Stand
- Fassadenpläne und Fotos (wenn vorhanden: historische Aufnahmen)
- Erfolgt ein Antrag durch die Bestandnehmerin oder den Bestandnehmer (Miete, Pacht) sind zusätzlich beizulegen:
- Miet- oder Bestandvertrag (in Kopie)
- Einverständniserklärung der Hauseigentümer*in mit den gegenständlichen Arbeiten
- Falls bereits ein Bauauftrag vorliegt:
- Bescheid der Baupolizei (in Kopie)
- Bei Verfahren nach § 18 Mietrechtsgesetz:
- Entscheidung der Schlichtungsstelle oder des Gerichtes
Eine ausführliche Beschreibung zu den Abrechnungsunterlagen finden Sie in den Förderrichtlinien.
Hinweis:
- Bitte achten Sie darauf, dass die vertretungsbefugten Organe das Antragsformular unterschreiben.
- Geben Sie uns bitte bekannt, wenn Sie für das eingereichte Vorhaben bei anderen Förderstellen angesucht haben.
- Bitte speichern Sie die Eingaben im Online-Formular vor dem Senden ab.
- Wenn der Antrag erfolgreich bei uns eingelangt ist, erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben des Fachreferats. Sollten Sie nach 3 Wochen keine Eingangsbestätigung erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das zuständige Fachreferat.
- Fehlerhafte Beilagen können per E-Mail nachgereicht werden.
- Falls es notwendig ist, einen korrigierten Förderantrag zu übermitteln, tragen Sie bitte den Hinweis "Korrektur" in das Freitext-Feld "Mitteilungen" am Ende des Förderantrags ein.
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist kostenlos. Gegebenenfalls ergeben sich Notarkosten bzw. Kosten für eine Grundbuchseintragung.
Formular
Wenn Sie keine Handy-Signatur haben:
Gegebenenfalls:
- Vollmacht der Hauseigentümer*in oder der Miteigentümer*innen
- Einverständniserklärung der Hauseigentümer*in mit den gegenständlichen Arbeiten
Wenn Sie eine Handy-Signatur haben:
Gegebenenfalls:
- Vollmacht der Hauseigentümer*in oder der Miteigentümer*innen
- Einverständniserklärung der Hauseigentümer*in mit den gegenständlichen Arbeiten
Zusätzliche Informationen
Bei Verfahren nach § 18 Mietrechtsgesetz ist eine Entscheidung der Schlichtungsstelle oder des Gerichtes nötig.
Liegt ein Bauauftrag vor, ist ein Bescheid der Baupolizei (in Kopie) nötig.
Steuerrechtliche Fragen können von der Kulturabteilung nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr zuständiges Finanzamt. Weiterführende Information zum Thema "Steuern" finden Sie hier: Steuerrechtsinformationen für Kunstschaffende - Bundesministerium für Kunst und Kultur
- Wiener Altstadterhaltungsfonds - Übersicht
- Förderrichtlinien im Bereich der Altstadterhaltung
- Beirat des Wiener Altstadterhaltungsfonds
- Hinweise zu Förderanträgen - Tipps und Tricks zum Förderantrag und Online-Formular
- Handy-Signatur
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