Adressänderungen - Übersiedlungsservice des Bürgerdienstes (MA 55)

Online-Formulare

Formulare zum Thema Umzug - help.gv.at

i-move

Mit i-move können Adressänderung einfach online an ausgewählte Firmen gemeldet werden. Es ist eine Registrierung erforderlich.

i-move - Adressenservice mit Klick

wohnnet.at

Mit der Anwendung können die bei einem Umzug notwendigen Anträge und Formulare online ausgefüllt und versendet werden.

wohnnet.at - Umzugsorganiser

Wienenergie (Strom, Gas, Fernwärme)

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Banken

Die neue Adresse sollte immer der Bank, dem Kreditinstitut, der Sparkasse beziehungsweise Bausparkasse bekannt geben werden. Meist genügt ein formloses Schreiben, in manchen Fällen wird die Kopie der Bestätigung der Meldung verlangt.

Kreditkartenunternehmen

Die Bekanntgabe der neuen Adresse muss schriftlich per Brief oder Fax erfolgen. Folgende Angaben werden benötigt: Name, Kartennummer, alte und neue Adresse und Unterschrift. Die Änderung wird teilweise von der Bankfiliale erledigt.

Finanzamt

Die neue Adresse ist dem Finanzamt, das für den neuen Hauptwohnsitz zuständig ist, bekannt zu geben.
Tipp: Meistens erledigt das der Arbeitgeber. Es lohnt sich, dort nachzufragen.

BMF - Finanzämter in Wien

Grundbuchauszug

Adressänderung Grundbuch

Arbeitgeber

Die meisten Arbeitgeber verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten. Bei einem aufrechten Dienstverhältnis ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen.
Tipp: Wenn die Pendlerpauschale geltend gemacht wird, muss der Wechsel des Wohnortes innerhalb eines Monats bekanntgegeben werden.

Krankenversicherungsträger

Grundsätzlich ist der zuständige Krankenversicherungsträger über eine Adressänderung zu informieren.
Tipp: Bei einem aufrechten Arbeitsverhältnis erledigt die Änderungsmeldung meist der Arbeitgeber. Bei Bezug von Leistungen vom Arbeitsmarktservice, zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, erfolgt die Meldung durch das Arbeitsmarktservice. Somit trifft die Verständigungspflicht vor allem Landwirte und Landwirtinnen sowie Selbstständige.

Haushaltsversicherung

Je nach Versicherung muss die Ummeldung online, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Zu beachten ist die Anpassung des Versicherungsschutzes an die neue Wohnungsgröße.

Pensionsversicherung

Adressänderung Pensionsversicherungsträger

Weitere Versicherungen

Je nach Versicherung muss die Ummeldung spezieller Versicherungen wie der Lebensversicherung, Pensionsvorsorge, Rechtschutz- oder Unfallversicherung online, telefonisch oder schriftlich erfolgen.

Bezug von Studienbeihilfe

Wer Studienbeihilfe bezieht, muss eine Adressänderung grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen bei der Studienbeihilfenbehörde melden. Die Meldung der Adressänderung kann schriftlich als formloser Brief oder persönlich durchgeführt werden. Eine Kopie der Meldebestätigung ist beizulegen oder mitzubringen. Die Meldung ist auch bei einem Umzug innerhalb des Studienortes notwendig, damit Bescheide über die weitere Bewilligung der Studienbeihilfe zugestellt werden können.
Hinweis: Bei einem Wechsel des Studienortes, der Studienrichtung oder der Bildungseinrichtung muss auch ein neuer Antrag auf Studienbeihilfe bei der örtlich zuständigen Studienbeihilfenbehörde gestellt werden.

Zivildienst

Zivildiener sollten eine Adressänderung bei der Zivildienstserviceagentur bekannt geben. Es genügt ein formloses Schreiben per Brief, Fax oder E-Mail unter Beifügung der Meldebestätigung.

Zivildienstserviceagentur

Wehrdienst

Wer seinen Wehrdienst ableistet, muss die Adressänderung unverzüglich bei der jeweiligen Kompanie melden. Die Meldung der Adressänderung kann schriftlich als formloser Brief oder persönlich durchgeführt werden. Eine Kopie der Bestätigung der Meldung ist beizulegen oder mitzubringen.

Verwandte, Freundinnen und Freunde, Geschäftspartner

Die Kontrolle der persönlichen Telefonbücher, Adressverzeichnisse, der gespeicherte Telefonnummern im Handy, der Daten im PDA oder Organizer sorgt dafür, dass alle Verwandten, Freunde und Geschäftspartner über die neue Adresse informiert werden können.

Religiöse Gemeinschaften

Die neue Adresse sollte bei der entsprechenden Stelle Ihrer Glaubensgemeinschaft, zum Beispiel der Kirchenbeitragsstelle, bekanntgegeben werden.

Clubs, Vereine und weitere Mitgliedschaften

Auch Clubs, Vereine, und weitere Organisationen, bei denen eine Mitgliedschaft besteht, über die Adressänderung informieren

Abonnement von Zeitschrift oder Zeitung

Der Verlag sollte etwa zwei bis drei Wochen vor Übersiedlung über die neue Adresse verfügen.

Nachsendeauftrag bei der Post

Bei jedem Postamt kann unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises ein Nachsendeauftrag abgegeben werden.

Nachsendeauftrag Inland

Tipp: Damit die Postzustellung an der neuen Adresse reibungslos funktioniert, sollte der Nachsendeauftrag mindestens fünf Tage vor der Übersiedlung in Auftrag gegeben werden.

Waffenrechtliche Urkunden

Jede Änderung des Wohnsitzes ist der Behörde, die die waffenrechtliche Urkunde ausgestellt hat, binnen vier Wochen schriftlich zu melden. Dabei müssen

  • die Nummer der Urkunde beziehungsweise des Ausweises,
  • der Name,
  • die Unterschrift
  • sowie die alte und die neue Adresse

angeführt werden.

Zuständig für waffenrechtliche Urkunden, die in Wien ausgestellt wurden:

Bundespolizeidirektion Wien
Administrationsbüro
Ort: 9., Wasagasse 20
Fahrplanauskunft
Telefon: +43 1 313 10

Hundeabgabe

Die neue Adresse ist telefonisch bei der Stadtkassa oder online bekannt zu geben:

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Mobiler Bürgerdienst Wien (Magistratsabteilung 55)
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