Österreichische Staatsbürgerschaft - Nachweis über Deutschkenntnisse

Wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen, müssen Sie Deutsch auf dem Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) können und die grundlegenden Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Republik Österreich kennen.

Nachweise sind:

  • Staatsbürgerschaft eines deutschsprachigen Landes
  • ÖIF-Zertifikat mindestens Sprachniveau B1
    Das ist ein Nachweis des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) für die Integrationsprüfung Modul 2 - Deutschkenntnisse auf B1-Sprachniveau mit Werte-Inhalten.
  • ÖSD-Zertifikat mindestens Sprachniveau B1
    Das ist ein Nachweis für die Integrationsprüfung Modul 2 - Deutschkenntnisse auf B1-Sprachniveau mit Werte-Inhalten. Dieser Nachweis ist nur gültig, wenn die Prüfung zwischen 29.5.2018 und 30.5.2021 abgelegt wurde.
  • Positive Beurteilung einer abgeschlossenen Pflichtschule in Österreich im Unterrichtsfach Deutsch
    Pflichtschule ist eine Schule zur Erfüllung der Schulpflicht. Diese beginnt in Österreich ungefähr mit dem 6. Geburtstag eines Kindes und dauert 9 Schuljahre.
  • Positiver Abschluss im Unterrichtsfach Deutsch nach dem Besuch einer 5-jährigen Pflichtschule in Österreich
    Pflichtschule ist eine Schule zur Erfüllung der Schulpflicht. Diese beginnt in Österreich ungefähr mit dem 6. Geburtstag eines Kindes und dauert 9 Schuljahre.
  • Positiver Abschluss im Unterrichtsfach Deutsch auf dem Sprachniveau der 9. Schulstufe oder höher
  • Positiver Abschluss der Lehrabschlussprüfung
  • Positiver Abschluss der Facharbeiterprüfung
  • Inskriptionsbestätigungen von mindestens 2 Jahren an einer postsekundären Bildungseinrichtung und Nachweis eines Studienfachs mit Unterrichtssprache Deutsch von mindestens 32 ECTS-Anrechnungspunkten
    Postsekundäre Bildungseinrichtungen wie Universitäten, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs führen Studien durch.

Wenn Sie keinen dieser Nachweise haben, müssen Sie die sogenannte Integrationsprüfung positiv ablegen. Diese enthält Deutschkenntnisse auf Sprachniveau B1 einschließlich vertiefter Wertekenntnisse.

Die Integrationsprüfung können Sie beim Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) machen:

Die Kosten für den Deutschkurs und die Prüfung müssen Sie selbst bezahlen.

Sie können Deutsch auf dem Sprachniveau B2 oder auf einem höheren Sprachniveau

Wenn Sie Deutsch auf dem Sprachniveau B2 oder auf einem höheren Sprachniveau können, erhalten Sie die Staatsbürgerschaft aufgrund besonderer Integration. Sie müssen keine vertieften Wertekenntnisse vorweisen.

Nachweis:

  • Sie haben ein Zeugnis einer anerkannten Sprachschule über Deutsch auf dem Sprachniveau B2 oder auf einem höheren Sprachniveau.

In folgenden Fällen ist der Nachweis für Deutschkenntnisse nicht nötig

  • Sie stellen den Antrag für eine Person, die jünger als 14 Jahre ist.
  • Sie stellen den Antrag für eine minderjährige Person, die eine Sekundarschule besucht und das Unterrichtsfach Deutsch im letzten Schulsemester positiv abgeschlossen hat. Eine Sekundarschule ist jede Schule ab der 5. Schulstufe.
  • Sie erhalten die österreichische Staatsbürgerschaft aufgrund außerordentlicher Leistungen im Interesse der Republik Österreich.
  • Sie erhalten die österreichische Staatsbürgerschaft durch Anzeige.
  • Sie können die Deutschprüfung aufgrund Ihres physisch oder psychisch dauerhaft schlechten Gesundheitszustandes nicht ablegen. Um das nachzuweisen, brauchen Sie ein amtsärztliches Gutachten.
Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Einwanderung und Staatsbürgerschaft
Kontaktformular