Fahrzeugverkauf - Besichtigung, Anbotsabgabe und Verkaufsbedingungen

  • Besichtigungsort:
  • Besichtigungstermin: 6. und 7. Mai 2024, jeweils von 8 bis 13 Uhr

Grundsätzlich gilt der Angebotsbetrag als Verkaufsbetrag. Bei Fahrzeugen und Geräten, die im Unternehmensbereich eingesetzt waren, wird dem Angebot die Umsatzsteuer in Höhe von 20 Prozent hinzugerechnet. Diese Fahrzeuge und Geräte sind extra gekennzeichnet.

Technische Auskünfte über die Fahrzeuge und Geräte können aus organisatorischen Gründen nur während der Besichtigungszeiten vor Ort erteilt werden.

Anbotsabgabe

Anbote müssen in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Angebot - MA VEAU-19972/2024" sowie Name und Adresse der bietenden Person bis spätestens 13. Mai 2024, 13 Uhr in der

  • Magistratsabteilung 48
  • Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark
  • 5., Einsiedlergasse 2, Erdgeschoß/Kanzlei/Zimmer 32

abgegeben werden oder per Post eingelangt sein. Verspätet eingelangte Angebote werden nicht berücksichtigt. Offensichtliche Spekulationsangebote werden von einer Zuteilung ausgeschlossen. Liegt kein dem Wert des Fahrzeuges entsprechendes Angebot vor, kommt das jeweilige Fahrzeug nicht zum Verkauf. Der Verkauf erfolgt binnen 14 Tagen nach Verständigung der höchstbietenden Person.

Die Anbote dürfen ausschließlich auf den Anbotsunterlagen der MA 48 gelegt werden:

Zuschlag des Anbots

Der Zuschlag erfolgt nach öffentlicher Anbotsabgabe an die bestbietende Person.

Die Überweisung des Kaufpreises hat für die Stadt Wien spesenfrei zu erfolgen. Sämtliche Kosten sind von der kaufenden Person zu tragen.

Bei Annahme des Anbotes durch die MA 48 ist der Kaufpreis bis spätestens zum mitgeteilten Abholtermin auf das im Zuschlagsschreiben der MA 48 genannte Konto einzuzahlen. Sonst erfolgt automatisch, ohne dass es einer gesonderten Rücktritterklärung bedarf, der Rücktritt von der Anbotsannahme durch die MA 48. Die MA 48 behält sich vor, aus Gründen der Unzuverlässlichkeit der Anbotsleger*innen Anbote auszuschließen. Weitere rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.

Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung an Unternehmen und andere: Diese nehmen die einschränkenden Bedingungen der vorstehenden Zustandsbeschreibung zustimmend zur Kenntnis.

Bei Zuschlag des Angebotes hat die kaufende Person für die Verladung der abzuholenden Fahrzeuge und/oder Geräte Vorsorge zu treffen. Verladehilfen können seitens der Stadt Wien nicht zur Verfügung gestellt werden.

Einschränkungen der Gewährleistung

Sämtliche Fahrzeuge und Geräte sind reparaturbedürftig und amtlich nicht überprüft. Die Fahrzeuge und Geräte sind mängelbehaftet und dienen in der Regel als Ersatzteilspender. Mangels Zerlegbarkeit und technischer Prüfbarkeit kann dafür keine Gewährleistung übernommen werden. Auch eine Gewährleistung für Verkehrs- und Betriebssicherheit wird ausgeschlossen. Technische Auskünfte über die Fahrzeuge und Geräte können aus organisatorischen Gründen nur während der Besichtigungszeiten vor Ort erteilt werden.

Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung an die Käufer*innen. Die einschränkenden Bedingungen der vorstehenden Zustandsbeschreibung sind zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

Export aus der EU

Ursprungszertifikate für Käufer*innen aus einem nicht der Europäischen Gemeinschaft angehörenden Drittland können nicht bereitgestellt werden. Auf die Einhebung der Umsatzsteuer gegen nachträgliche Vorlage einer Ausfuhrbestätigung kann nicht verzichtet werden. Die Umsatzsteuer ist in voller gesetzlicher Höhe zu entrichten und kann nach der Ausfuhr bei der MA 48 rückgefordert werden.

Besondere Hinweise für innergemeinschaftliche Lieferungen

Bei Vorlage einer gültigen UID-Nummer wird auf die Einhebung der Umsatzsteuer verzichtet.

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Stadt Wien | Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark
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