Befahren oder Betreten des öffentlichen Kanals - Befahrerlaubnisschein

  • Der öffentliche Straßenkanal samt aller dazugehöriger Anlagen darf ausschließlich nur mit einem Befahrerlaubnisschein betreten werden.
  • Die Herstellung eines Kanalanschlusses (auch für den Fall, dass er nur von außen hergestellt wird), ist nur mit dem Befahrerlaubnisschein gestattet.
  • Ins Abwasserkanalnetz einsteigen und Arbeiten durchführen ist nur VertragspartnerInnen, dessen zuständigen MitarbeiterInnen oder dessen beauftragten Unternehmen erlaubt. Notwendig ist außerdem eine Voranmeldung und die Freigabe mittels des Befahrerlaubnisscheins. Die verantwortlichen Personen müssen vor Ort ständig telefonisch erreichbar sein.
  • Eine Erstschulung für die verantwortliche Person wird von Wien Kanal gegen Verrechnung angeboten.

Kontakt

Einen Befahrerlaubnisschein erhalten Sie bei der zuständigen Außenstelle von Wien Kanal:

  • 21. und 22. Bezirk:
    • Außenstelle Nord
    • Telefon: 01 4000-30711, 01 4000-30712
  • 1. bis 8 Bezirk, 10. bis 14. Bezirk und 23. Bezirk:
    • Außenstelle Süd
    • Telefon: 01 4000-30510, 01 4000-30511
  • 9. Bezirk und 15. bis 20. Bezirk:
    • Außenstelle West
    • Telefon: 01 4000-30810, 01 4000-30811
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