5.4.1 Anforderungen an Audio-Inhalte

Durch den Einatz des wien.at-Audio-Players muss auf die Anforderungen betreffend der Barrierefreiheit (Kontrollmechanismen wie Start, Pause/Stop oder Lautstärke) nicht gesondert geachtet werden.

  • Alternatives Äquivalent
    Eine textliche 1:1-Beschreibung des Inhaltes ist unbedingt erforderlich. Diese Informationen können unter anderem im Seitenkontext, in einer extra Datei oder über einen Link angeboten werden.
    Bei unterstützenden Audio-Inhalten wie zum Beispiel das Auffindungssignal einer Ampel für sehbehinderte und blinde Menschen kann diese entfallen.
  • Länge einer Audiosequenz
    Als Richtwert für die maximale Länge gelten fünf bis allerhöchstens zwölf Minuten.
    Bei längeren Sprachsequenzen empfiehlt es sich, die Audiodatei an geeigneter Stelle zu schneiden und auf mehrere Dateien aufzuteilen.
  • Format
    Bei dem Einsatz von Audiodateien auf wien.at sollte der Standard MP3 verwendet werden.
  • Zusatzinformationen
    Informationen wie Format und Dateigröße müssen ebenfalls angegeben werden.

Audio-Live-Übertragungen

Um die Anforderung der Gleichzeitigkeit im Sinne der Barrierefreiheit zu erfüllen, sollte eine 1:1-Mitschrift online sofort nachlesbar sein. Wenn keine Möglichkeit besteht, diese Anforderung zu erfüllen, soll - als Mindestanforderung - zumindest der Termin bekannt gegeben werden, wann der Inhalt als Transkript verfügbar ist oder wie die Benutzerinnen und Benutzer über die Erscheinung des Transkripts verständigt werden.

Nach Möglichkeit sollten auch Archivangebote für all jene Benutzerinnen und Benutzer angeboten werden, die den Zeitpunkt der Übertragung versäumt haben.

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