Vermessungsservice - Rechtliche Vermessung

Die rechtliche Sicherung der Grenzen städtischer Grundstücke ist ein Hauptanliegen der Stadtvermessung Wien (MA 41). Durch die fachliche Betreuung aller Teilungsverfahren und Grenzvermessungen wird ein wichtiger Beitrag zur Sicherstellung städtischen Eigentums geleistet. Die Dokumentation der Landes- und Bezirksgrenzen und die Erstellung von Dienstbarkeits- und Entschädigungsplänen zählen zu weiteren Aufgaben im Bereich der grundstücksrechtlichen Vermessung.

Vermessungsingenieure bei der Außendienstarbeit

Teilungsverfahren

Teilungsverfahren können unter anderem zur Baureifgestaltung von Grundstücken oder zur Vorbereitung von Grundtransaktionen erforderlich sein. Wenn städtische Grundstücke betroffen sind, übernimmt die Stadtvermessung Wien (MA 41) die Betreuung der dafür erforderlichen Behördenverfahren.

Die für das Teilungsverfahren notwendigen Teilungspläne werden entweder durch das Personal der MA 41 oder im Vergabeweg durch einen Ingenieurkonsulenten beziehungsweise eine Ingenieurkonsulentin für Vermessungswesen erstellt.

Die wesentlichen Bestandteile eines Teilungsplanes sind die aktuelle lagemäßige Darstellung der rechtlichen Grundstückssituation, des Naturbestandes und der Eigentumsverhältnisse sowie der Veränderungsausweis in Tabellenform. Dieser stellt die Eigentumsverhältnisse vor und nach der Grundteilung gegenüber.

Der Teilungsplan ist im Teilungsverfahren die Grundlage für den baubehördlichen Bescheid und die Planbescheinigung des Vermessungsamtes. Diese Unterlagen sind erforderlich, um Grenz- und Eigentumsänderungen im Grundbuch durchführen zu können.

Grenzvermessungen

Grenzvermessungen dienen der Feststellung und Vermarkung von Grundstücksgrenzen. Wenn Grenzen städtischer Grundstücke betroffen sind, führt die Stadtvermessung Wien (MA 41) diese Arbeiten mit Eigenpersonal durch oder vergibt sie an einen Ingenieurkonsulenten beziehungsweise eine Ingenieurkonsulentin für Vermessungswesen.

Auf Grundlage vorhandener Urkunden - wie zum Beispiel Teilungspläne - und des Naturbestandes wird der Grenzverlauf rekonstruiert, in der Natur ersichtlich gemacht und eine Grenzverhandlung abgehalten. Zu dieser werden alle angrenzenden Grundeigentümerinnen und -eigentümer eingeladen, es wird vor Ort der Grenzverlauf einvernehmlich festgelegt und durch Unterschrift bestätigt.

Dokumentation der Bezirks- und Landesgrenzen

Die Dokumentation und Evidenthaltung der Bezirks- und Landesgrenzen von Wien wird durch die Stadtvermessung Wien (MA 41) durchgeführt.

Aufgrund von baulichen Veränderungen im Stadtgebiet kann eine Anpassung der Bezirks- und Landesgrenzen erforderlich werden. Die Betreuung dieser Verfahren beginnt mit der Ausarbeitung eines Vorschlages des zukünftigen Grenzverlaufes durch die MA 41 und endet mit dem Beschluss eines Landes- beziehungsweise Bundesgesetzes.

Wenn alle betroffenen Bezirksvertretungen dem vorgeschlagenen Bezirksgrenzverlauf zustimmen, wird ein Teilungsplan ausgearbeitet, der die Bezirksgrenze koordinativ festlegt und somit jederzeit rekonstruierbar macht. Im Anschluss daran werden durch das Vermessungsamt die Grenzen der Katastralgemeinden an die Bezirksgrenzen angepasst.

Dienstbarkeitspläne

Wenn die Stadt Wien private Grundstücke ober- oder unterirdisch beansprucht, erstellt die Stadtvermessung Wien (MA 41) die erforderlichen Dienstbarkeitspläne. Auf diesen Plänen sind die von der Stadt Wien beanspruchten Räume lage- und höhenmäßig dargestellt. Sie dienen zur Sicherstellung der Nutzungsrechte und sind die Basis für die Eintragung der Dienstbarkeiten im Grundbuch.

Entschädigungspläne

Aufgrund von Änderungen im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan kann es zu Entschädigungsansprüchen für seinerzeit zuviel abgetretenen Straßengrund kommen. Die Stadtvermessung Wien (MA 41) verfasst in diesen Fällen Entschädigungspläne, die das Ausmaß der zu entschädigenden Flächen ausweisen.

Verantwortlich für diese Seite:
Stadtvermessung Wien (Magistratsabteilung 41)
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