Nicht nur Wohnungen - Flächenwidmungs- und Bebauungsplan

Für das Leben in der Stadt wird mehr gebraucht, als nur ein Dach über dem Kopf. Auch für die Infrastruktur muss gesorgt werden.

"Flächenwidmungs- und Bebauungsplan" klingt etwas kompliziert, in Wahrheit ist es einfach: Es handelt sich dabei um zwei verschiedene Pläne, die in einem Plan gemeinsam dargestellt sind:

Der Flächenwidmungsplan enthält, vereinfacht gesagt, verbindliche Festlegungen dazu, wie die einzelnen Grundstücke in Zukunft genutzt werden dürfen: zum Beispiel für Bauzwecke, als Grünland oder als Verkehrsfläche.

Der Bebauungsplan legt die Regeln fest, wie gebaut werden darf - wie hoch, in welcher Weise und in welchem Abstand zu anderen Gebäuden.

Auch wenn dies auf den ersten Blick so aussehen mag: damit wird nicht nur der Wohnbau geregelt.

Einkauf, Arbeit, Freizeit, Ausbildung - das alles braucht seinen Platz. Neben den Flächen für Wohnungen müssen daher auch Flächen für ergänzende Nutzungen bereitgestellt werden: Schulen, Kindergärten, Betriebe, Geschäfte, kulturelle Einrichtungen, Arztpraxen, Grünflächen, Kirchen, Flächen für den öffentlichen Verkehr und für Straßen et cetera, oder auch einfach Orte der Begegnung und der sozialen Kommunikation.

In neuen Wohngebieten benötigen 5.000 Personen:

95.000 Quadratmeter Wohnbauten, 95.000 Quadratmeter Abstandsflächen und privates Grün, 80.000 Quadratmeter Verkehrsflächen, 63.000 Quadratmeter Betriebe, 48.000 Quadratmeter Parkplätze, 42.000 Quadratmeter Parks und Spielplätze, 40.000 Quadratmeter Grünzüge, 25.000 Quadratmeter Pflichtschulen, 19.000 Quadratmeter Kindergärten, 17.000 Quadratmeter Sportplätze, 4.500 Quadratmeter Jugendeinrichtungen, 2.800 Quadratmeter Nahversorgung und Gesundheit, 2.500 Quadratmeter Kultur und öffentliche Einrichtungen
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Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Magistratsabteilungen 21 A + B)
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