Vorbereitung eines Flächenwidmungs- und Bebauungsplans

Die Regeln, nach denen ein neuer Flächenwidmungs- und Bebauungsplan erstellt wird oder ein bestehender Plan überarbeitet wird, sind in der Bauordnung für Wien klar festgelegt.

Zunächst muss durch eine so genannte "Grundlagenforschung" genau festgestellt werden, wie das Gebiet zurzeit bebaut ist und welche Probleme zu lösen sind. Viele Interessen müssen unter einen Hut gebracht werden, Ziele für die künftige Entwicklung formuliert und begründet sowie bestehende Planungen, wie zum Beispiel Straßen oder U-Bahnlinien, beachtet werden.

Der Entwurf des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes wird dann dem Fachbeirat für Stadtplanung, einem hochkarätigen Gremium von unabhängigen Fachleuten, zur Begutachtung vorgelegt. Interessensvertretungen und die Bezirksvertretung werden zur Stellungnahme eingeladen. Auch Sie können während der "öffentlichen Auflage" den Plan und die wesentlichsten Grundlagen einsehen und dazu schriftlich Stellung nehmen.

Nach dem Beschluss im Gemeinderat gilt der neue Flächenwidmungs- und Bebauungsplan als so genanntes "Plandokument" so lange, bis dieses Gremium einen neuen Plan beschließt.

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